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Aktionsprogramm im Bereich des lebenslangen Lernens - Grundtvig

Förderkriterien
Förderart: Zuschuss
Förderbereich: Aus- & Weiterbildung
Fördergebiet: Bund
Förderberechtigte: Bildungseinrichtung; Forschungseinrichtung; Hochschule; Öffentliche Einrichtung; Privatperson; Verband/Vereinigung
Ansprechpartner: Nationale Agentur Bildung für Europa; Exekutivagentur Bildung, Audiovisuelles und Kultur; Europäische Kommission
Aktionsprogramm im Bereich des lebenslangen Lernens – Grundtvig

Ziel und Gegenstand

Das Aktionsprogramm im Bereich des lebenslangen Lernens bildet die Grundlage für die Förderung der allgemeinen und beruflichen Bildung durch die Europäische Union in den Jahren 2007 bis 2013. Ziel ist es, den Austausch, die Zusammenarbeit und die Mobilität zwischen den Bildungssystemen in der Gemeinschaft zu unterstützen. Das Aktionsprogramm besteht aus vier sektoralen Programmen, einem Querschnittsprogramm und dem Programm „Jean Monnet“.
Mit dem sektoralen Programm „Grundtvig“ werden Maßnahmen im Bereich der allgemeinen Erwachsenenbildung gefördert. Ziel ist es,
zur Bewältigung der durch die Alterung der Bevölkerung in Europa entstehenden Bildungsherausforderungen beizutragen und
einen Beitrag zu leisten, damit Erwachsenen unterschiedliche Bildungswege zur Vertiefung ihres Wissens und zur Verbesserung ihrer Kompetenzen eröffnet werden.

Antragsberechtigte

Antragsberechtigt sind Personen bzw. Organisationen, die im Bereich der allgemeinen Erwachsenenbildung tätig sind, insbesondere Lernende, Lehrkräfte und Bildungseinrichtungen, Verbände und Vereinigungen, Behörden auf lokaler, regionaler und nationaler Ebene, Forschungseinrichtungen und Hochschulen, Unternehmen sowie Informations- und Beratungseinrichtungen.

Art und Höhe der Förderung

Die Förderung erfolgt in Form von Zuschüssen.
Die Höhe der Förderung ist von der Art der geplanten Maßnahme abhängig.

Budget

Die Finanzausstattung für die Durchführung des Aktionsprogramms im Bereich des lebenslangen Lernens in den Jahren 2007 bis 2013 beträgt insgesamt 6,970 Mrd. EUR. Davon sind mindestens 4% für das sektorale Programm Grundtvig vorgesehen.
Das für die Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen für das Jahr 2013 vorgesehene Gesamtbudget beträgt ca. 1,276 Mrd. EUR.

Antragsverfahren

Anträge sind – je nach Aktionsbereich – bei den von den Mitgliedstaaten benannten nationalen Agenturen oder bei der Europäischen Kommission einzureichen. Die Anträge müssen die in der vollständigen Fassung der Aufforderung und im Leitfaden genannten Kriterien erfüllen und unter Verwendung der vorgesehenen Formulare eingereicht werden.
Ansprechpartner:
Nationale Agentur Bildung für Europa
beim Bundesinstitut für Berufsbildung (NA beim BIBB)
Robert-Schuman-Platz 3
53175 Bonn
Tel. (02 28) 107-16 76
Fax (02 28) 107-29 64
E-Mail: na@bibb.de
Internet: http://www.na-bibb.de
Exekutivagentur Bildung, Audiovisuelles und Kultur
Avenue du Bourget 1
B-1140 Brüssel
Tel. (00 800) 67 89 10 11 (Europe Direct)
Tel. (00 32 2) 2 99 11 11
E-Mail: eacea-info@ec.europa.eu
Internet: http://eacea.ec.europa.eu
Europäische Kommission
Generaldirektion Bildung und Kultur
Referat A4
200, rue de la Loi
B-1049 Brüssel
Tel. (00 800) 67 89 10 11 (Europe Direct)
Tel. (0032 2) 2 99 11 11
E-Mail: eac-info@ec.europa.eu
Internet: http://ec.europa.eu/dgs/education_culture

Quelle

Beschluss Nr. 1720/2006/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 15. November 2006, Amtsblatt der Europäischen Union Nr. L 327 vom 24. November 2006, S. 45; geändert durch Beschluss Nr. 1357/2008/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. Dezember 2008, Amtsblatt der Europäischen Union Nr. L 350 vom 30. Dezember 2008, S. 56; Allgemeine Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen 2011–2013 und Strategische Prioritäten 2013, Stand Juli 2012; PLL-Leitfaden 2013, Stand Juli 2012; Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen 2013 (EAC/S07/12), Amtsblatt der Europäischen Union Nr. C 232 vom 3. August 2012, S. 6.

Geltungsdauer

1. Januar 2007 bis 31. Dezember 2013.

Wichtige Hinweise

Die wichtigsten Fristen für das Jahr 2013 sind: 14.09.12
berufsbegleitende Aus- und Weiterbildung: erste Frist: 16. Januar 2013, weitere Fristen: 30. April 2013, 17. September 2013
multilaterale Projekte, Netze und flankierende Maßnahmen: 31. Januar 2013
Partnerschaften; Workshops: 21. Februar 2013
Assistentenstellen, Freiwilligenprojekte für ältere Menschen: 28. März 2013
Für Grundtvig-Besuche und -Austauschaufenthalte sowie für Vorbereitungsbesuche gelten die Fristen des jeweiligen Landes.
Ausführliche Informationen können auf den Internetseiten des Programms für Lebenslanges Lernen abgerufen werden: http://ec.europa.eu/llp 02.09.11
Weitere Informationen zu allen Einzelaktionen sind auf den Internetseiten der Europäischen Kommission erhältlich: http://ec.europa.eu/education/llp/ 02.09.11
Nationale Aufrufe und aktuelle Meldungen sind auf den Internetseiten der Nationalen Agentur Bildung für Europa erhältlich: http://www.na-bibb.de 02.09.11

Ansprechpartner

Nationale Agentur Bildung für Europa
beim Bundesinstitut für Berufsbildung (NA-BIBB)
Robert-Schuman-Platz 3
53175 Bonn
Tel. (02 28) 1 07-16 76
Fax (02 28) 1 07-29 64
E-Mail
Internet

Exekutivagentur Bildung, Audiovisuelles und Kultur
Avenue du Bourget 1
B-1140 Brüssel
Hotline (00 800) 67 89 10 11 (Europe Direct)
Tel. (0032 2) 2 99 11 11
E-Mail
Internet

Europäische Kommission
Generaldirektion Bildung und Kultur
200, rue de la Loi
B-1049 Brüssel
Tel. (00 800) 67 89 10 11 (Europe Direct)
Tel. (0032 2) 2 99 11 11
E-Mail
Internet