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Aktionsprogramm im Bereich des lebenslangen Lernens - Programm Jean Monnet

Förderkriterien
Förderart: Zuschuss
Förderbereich: Aus- & Weiterbildung; Forschung & Innovation (themenspezifisch)
Fördergebiet: Bund
Förderberechtigte: Forschungseinrichtung; Hochschule; Verband/Vereinigung
Ansprechpartner: Exekutivagentur Bildung, Audiovisuelles und Kultur; Europäische Kommission
Aktionsprogramm im Bereich des lebenslangen Lernens – Programm Jean Monnet

Ziel und Gegenstand

Das Aktionsprogramm im Bereich des lebenslangen Lernens bildet die Grundlage für die Förderung der allgemeinen und beruflichen Bildung durch die Europäische Union in den Jahren 2007 bis 2013. Ziel ist es, den Austausch, die Zusammenarbeit und die Mobilität zwischen den Bildungssystemen in der Gemeinschaft zu unterstützen. Das Aktionsprogramm besteht aus vier sektoralen Programmen, einem Querschnittsprogramm und dem Programm „Jean Monnet“.
Ziele des Programms Jean Monnet sind
die Förderung von Lehrangeboten, Forschungsvorhaben und Studien im Bereich der europäischen Integration sowie
die Förderung von Einrichtungen und Vereinigungen, die sich auf Fragen der europäischen Integration und auf allgemeine und berufliche Bildung in einer europäischen Perspektive konzentrieren.

Antragsberechtigte

Das Programm richtet sich an Personen und Institutionen innerhalb und außerhalb der EU-Mitgliedstaaten, die sich im Rahmen der Hochschulbildung mit Fragen der europäischen Integration befassen, insbesondere Studierende, Lehrende und Forscher, Hochschulen und Forschungseinrichtungen, Verbände und Vereinigungen.

Art und Höhe der Förderung

Die Förderung erfolgt in Form eines Zuschusses.
Die Höhe der Förderung ist von der Art der geplanten Maßnahme abhängig.

Budget

Die Finanzausstattung für die Durchführung des Aktionsprogramms im Bereich des lebenslangen Lernens in den Jahren 2007 bis 2013 beträgt insgesamt 6,970 Mrd. EUR.
Das für die Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen für das Jahr 2013 vorgesehene Gesamtbudget beträgt ca. 1,276 Mrd. EUR.

Antragsverfahren

Anträge sind – je nach Aktionsbereich – bei den von den Mitgliedstaaten benannten nationalen Agenturen oder bei der Europäischen Kommission einzureichen. Die Anträge müssen die in der vollständigen Fassung der Aufforderung und im Leitfaden genannten Kriterien erfüllen und unter Verwendung der vorgesehenen Formulare eingereicht werden.
Ansprechpartner:
Exekutivagentur Bildung, Audiovisuelles und Kultur
Avenue du Bourget 1
B-1140 Brüssel
Tel. (00 800) 67 89 10 11 (Europe Direct)
Tel. (00 32 2) 2 99 11 11
E-Mail: eacea-info@ec.europa.eu
Internet: http://eacea.ec.europa.eu
Europäische Kommission
Generaldirektion Bildung und Kultur
Referat A4
200, rue de la Loi
B-1049 Brüssel
Tel. (00 800) 67 89 10 11 (Europe Direct)
Tel. (0032 2) 2 99 11 11
E-Mail: eac-info@ec.europa.eu
Internet: http://ec.europa.eu/dgs/education_culture

Quelle

Beschluss Nr. 1720/2006/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 15. November 2006, Amtsblatt der Europäischen Union Nr. L 327 vom 24. November 2006, S. 45; geändert durch Beschluss Nr. 1357/2008/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. Dezember 2008, Amtsblatt der Europäischen Union Nr. L 350 vom 30. Dezember 2008, S. 56; Allgemeine Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen 2011–2013 und Strategische Prioritäten 2013, Stand Juli 2012; PLL-Leitfaden 2013, Stand Juli 2012; Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen 2013 (EAC/S07/12), Amtsblatt der Europäischen Union Nr. C 232 vom 3. August 2012, S. 6; Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen (EACEA/30/12), Amtsblatt der Europäischen Union Nr. 285 vom 1. September 2012, S. 11.

Geltungsdauer

1. Januar 2007 bis 31. Dezember 2013.

Wichtige Hinweise

Am 21. September 2012 wurde eine Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen für Schwerpunktaktivität 3 über die jährlichen Betriebskostenzuschüsse 2013 veröffentlicht. Im Rahmen dieses Aufrufs zur Einreichung von Vorschlägen wurden zur Kofinanzierung europäischer Vereinigungen Mittel aus dem Unionshaushalt in Höhe von insgesamt 748.400 EUR bereitgestellt. Der Einsendeschluss für die Einreichung der elektronischen Anträge (eForm) ist der 15. November 2012. Das offizielle elektronische Antragsformular (eForm) ist im Internet erhältlich. 22.09.12
Allgemeine Antragsfrist für das Jahr 2013 ist der 15. Februar 2013. 14.09.12
Für Vorbereitungsbesuche gelten die Fristen des jeweiligen Landes.
Ausführliche Informationen können auf den Internetseiten des Programms für Lebenslanges Lernen abgerufen werden: http://ec.europa.eu/llp 02.09.11
Weitere Informationen zu allen Einzelaktionen sind auf den Internetseiten der Europäischen Kommission erhältlich: http://ec.europa.eu/education/llp/ 02.09.11

Ansprechpartner

Exekutivagentur Bildung, Audiovisuelles und Kultur
Avenue du Bourget 1
B-1140 Brüssel
Hotline (00 800) 67 89 10 11 (Europe Direct)
Tel. (0032 2) 2 99 11 11
E-Mail
Internet

Europäische Kommission
Generaldirektion Bildung und Kultur
200, rue de la Loi
B-1049 Brüssel
Tel. (0032 2) 2 99 11 11
E-Mail
Internet