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Trefferliste  

Universalkredit

Förderkriterien
Förderart: Darlehen
Förderbereich: Existenzgründung & -festigung; Unternehmensfinanzierung
Fördergebiet: Bayern
Förderberechtigte: Existenzgründer/in; Unternehmen
Ansprechpartner: LfA Förderbank Bayern
Universalkredit

Ziel und Gegenstand

Zur Unterstützung der gewerblichen Wirtschaft, insbesondere des gewerblichen Mittelstandes, fördert der Freistaat Bayern Investitionen, wesentliche Aufstockungen des Warenlagers sowie den allgemeinen Betriebsmittelbedarf einschließlich der Umschuldung kurzfristiger Verbindlichkeiten.
Sofern die strengeren Voraussetzungen erfüllt werden, kann anstelle des Universalkredits ein
beantragt werden.

Antragsberechtigte

Antragsberechtigt sind Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft und Angehörige der Freien Berufe.

Voraussetzungen

Vorhabensteile, die durch Eigenmittel oder langfristige Fremdmittel bereits finanziert sind, können nicht gefördert werden.
Der Jahresumsatz des Antragstellers darf den Betrag von 500 Mio. EUR nicht überschreiten. Bei besonderen Arbeitsplatzeffekten für Bayern ist eine Überschreitung der Umsatzgrenze bis auf maximal 1 Mrd. EUR möglich.
Nicht gefördert werden Unternehmen, an denen die öffentliche Hand (Staat, Kommunen oder sonstige juristische Personen des öffentlichen Rechts) direkt oder indirekt mehrheitlich beteiligt ist, sowie Unternehmen in Schwierigkeiten i.S.d. Leitlinien der Europäischen Kommission.

Art und Höhe der Förderung

Die Förderung erfolgt in Form eines Darlehens.
Der Finanzierungsanteil beträgt bis zu 100% des förderfähigen Vorhabens. Der Darlehensmindestbetrag liegt bei 25.000 EUR, der Höchstbetrag bei 10 Mio. EUR.
Zinssatz: siehe aktuelle Konditionen.

Antragsverfahren

Anträge sind unter Verwendung der Antragsformulare über die Hausbank bei der
LfA Förderbank Bayern
Königinstraße 17
80539 München
Kundencenter: (08 00) 2 12 42 4 0
Tel. (0 89) 21 24-0
Fax (0 89) 21 24-22 16
E-Mail: info@lfa.de
Internet: http://www.lfa.de
einzureichen.

Quelle

Merkblatt der LfA Förderbank Bayern vom 2. Januar 2013; Rundschreiben Nr. 7 der LfA Förderbank Bayern vom 16. Juli 2012.

Wichtige Hinweise

Um den Universalkredit bei Finanzierungen noch flexibler einsetzen zu können, hat die LfA Förderbank Bayern seit dem 16. Juli 2012 auch eine Variante ohne Tilgungsfreijahre eingeführt. In diesem Fall ist die erste Tilgungsrate immer am Ende des auf das Zusagequartal folgenden Quartals zu leisten. Eine Verlängerung der Abruffrist von 2 Monaten ist hier nicht möglich. 24.07.12
Die Beihilfebeträge können der unverbindlichen Übersicht „Beihilfewerte für Kredite der LfA“ unter http://www.lfa.de entnommen werden. Soweit die maßgeblichen Beihilfehöchstwerte der EU nicht überschritten werden ( LfA-Merkblatt „Beihilferechtlich relevante Bestimmungen und Definitionen“), kann der Universalkredit mit anderen öffentlichen Finanzierungshilfen kombiniert werden. 09.01.13

Ansprechpartner

LfA Förderbank Bayern
Königinstraße 17
80539 München
Kundencenter: (08 00) 2 12 42 4 0
Tel. (0 89) 21 24-0
Fax (0 89) 21 24-22 16
E-Mail
Internet

Weiterführende Informationen

Aktuelle Konditionen
Übersicht Darlehenskonditionen der LfA Förderbank Bayern