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EXIST-Gründerstipendium
| Förderart: | Zuschuss |
| Förderbereich: | Beratung; Existenzgründung & -festigung; Forschung & Innovation (themenoffen) |
| Fördergebiet: | Bund |
| Förderberechtigte: | Existenzgründer/in; Forschungseinrichtung; Hochschule |
| Ansprechpartner: | Projektträger Jülich (PtJ) |
EXIST-Gründerstipendium
Ziel und Gegenstand
Das Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie (BMWi) unterstützt unter Beteiligung des Europäischen Sozialfonds (ESF) anspruchsvolle innovative Gründungsvorhaben aus Hochschulen und Forschungseinrichtungen.
Gefördert werden die Ausreifung einer Geschäftsidee zu einem Businessplan, die Entwicklung marktfähiger Produkte und Dienstleistungen sowie die gezielte Vorbereitung einer Gründung.
Die Maßnahme ist Teil des Programms EXIST, das zur Verbesserung des Gründungsklimas an Hochschulen und Forschungseinrichtungen beiträgt.
Antragsberechtigte
Antragsberechtigt sind Hochschulen und Forschungseinrichtungen in Deutschland.
Voraussetzungen
Antragsteller müssen in ein nachhaltig gesichertes Gründungsnetzwerk eingebunden sein, das durch ein breites Leistungsangebot, aktive Partner aus dem regionalen Umfeld, eine zentrale Anlaufstelle für Gründer sowie Erfahrungen in der Unterstützung von Existenzgründungen aus der Wissenschaft gekennzeichnet ist.
Die projektbegleitene Gründungsbetreuung durch das Gründungsnetzwerk oder einen Gründungsberater (Coach) muss gewährleistet sein. Das betreuende Gründungsnetzwerk muss mit den Gründern während der Förderung mindestens zwei Präsentationen zum erreichten Stand der Businessplanerstellung durchführen und korrigierend einwirken.
Die antragstellende Einrichtung muss dem Gründer einen Mentor sowie die kostenfreie Nutzung der Infrastruktur zur Verfügung stellen und die Fördermittel verwalten.
Eine Kombination mit anderen Stipendien, Beschäftigungsverhältnissen, entgeltlichen Nebentätigkeiten im Umfang von mehr als fünf Stunden pro Woche oder Förderprogrammen zur Finanzierung des Lebensunterhalts des Gründers ist nicht zulässig.
Die Gründung einer Kapitalgesellschaft und Aufnahme der Geschäftstätigkeit im Verlauf der Förderung ist zulässig, darf jedoch bei Projektbeginn noch nicht erfolgt sein und ist von dem geförderten Vorhaben an der Hochschule zu trennen.
Art und Höhe der Förderung
Die Förderung erfolgt in Form eines nicht rückzahlbaren Zuschusses.
Die Höhe des Zuschusses beträgt bis zu 100% der zuwendungsfähigen projektbezogenen Ausgaben. Gefördert werden Personalausgaben in Form von personengebundenen Stipendien für maximal drei Personen in Höhe von
–
800 EUR monatlich für Studierende,
–
2.000 EUR monatlich für Absolventen mit Hochschulabschluss und
–
2.500 EUR monatlich für promovierte Gründer.
Sachausgaben können in Höhe von bis zu 10.000 EUR für Einzelgründungen bzw. 17.000 EUR für Teamgründungen anerkannt werden. Für gründungsbezogenes Coaching und Gründungsberatung können zusätzlich 5.000 EUR gewährt werden.
Der Förderzeitraum beträgt jeweils bis zu einem Jahr.
Antragsverfahren
Anträge sind vor Beginn der zu fördernden Maßnahme unter Verwendung der Antragsformulare bis spätestens
31. März 2014 in schriftlicher und elektronischer Form auf dem Postweg bei dem vom BMWi beauftragten
Projektträger Jülich (PtJ)
Forschungszentrum Jülich GmbH
Außenstelle Berlin
Zimmerstraße 26-27
10969 Berlin
Tel. (0 30) 2 01 99-4 61
Fax (0 30) 2 01 99-4 70
E-Mail: ptj-exist-gruenderstipendium@fz-juelich.de
Internet: http://www.ptj.de
Forschungszentrum Jülich GmbH
Außenstelle Berlin
Zimmerstraße 26-27
10969 Berlin
Tel. (0 30) 2 01 99-4 61
Fax (0 30) 2 01 99-4 70
E-Mail: ptj-exist-gruenderstipendium@fz-juelich.de
Internet: http://www.ptj.de
einzureichen.
Vordrucke für Förderanträge, Richtlinien, Merkblätter, Hinweise und Nebenbestimmungen können unter der Internetadresse
http://foerderportal.bund.de abgerufen oder unmittelbar beim Projektträger angefordert werden.
Zur Erstellung förmlicher Förderanträge wird die Nutzung des
elektronischen Antragssystems easy dringend empfohlen.
Weiterführende Informationen im Internet:
http://www.exist.de
Quelle
Richtlinien des Bundesministeriums für Wirtschaft und Technologie vom 3. Mai 2007, Bundesanzeiger Nr. 88 vom 11. Mai 2007, S. 4875; geändert durch Bekanntmachung vom 10. September 2012, Bundesanzeiger Amtlicher Teil vom 19. September 2012, B1.
Geltungsdauer
Die Geltungsdauer der Richtlinie ist bis zum 30. Juni 2015 befristet.
Wichtige Hinweise
EXIST ist ein Förderprogramm des Bundesministeriums für Wirtschaft und Technologie (BMWi) und Bestandteil der „Hightech-Strategie für Deutschland“ der Bundesregierung. Es wird mit Mitteln des Europäischen Sozialfonds (ESF) kofinanziert und möchte das Gründungsklima an Hochschulen und Forschungseinrichten verbessern und die Zahl technologie- und wissensbasierter Unternehmensgründungen steigern. Es besteht aus drei Säulen:
–
EXIST-Gründungskultur – Die Gründerhochschule fördert Entrepreneurship-Aktivitäten an deutschen Hochschulen zur Etablierung einer nachhaltig gelebten Gründungskultur.
28.04.10
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EXIST-Gründerstipendium unterstützt die Vorbereitung individueller technologieorientierter Gründungsvorhaben von Studierenden, Absolventen und Wissenschaftlern. (seit November 2007),
–
EXIST-Forschungstransfer fördert sowohl notwendige Entwicklungsarbeiten zum Nachweis der technischen Machbarkeit forschungsbasierter Gründungsideen als auch notwendige Vorbereitungen für den Unternehmensstart.
17.03.08
Ansprechpartner
Projektträger Jülich (PtJ)
Forschungszentrum Jülich GmbH
Außenstelle Berlin
Zimmerstraße 26-27
10969 Berlin
Tel. (0 30) 2 01 99-4 61
Fax (0 30) 2 01 99-4 70
E-Mail
Internet
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Außenstelle Berlin
Zimmerstraße 26-27
10969 Berlin
Tel. (0 30) 2 01 99-4 61
Fax (0 30) 2 01 99-4 70
Internet
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