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Anschaffung emissionsarmer schwerer Nutzfahrzeuge
| Förderart: | Zuschuss |
| Förderbereich: | Energieeffizienz & Erneuerbare Energien |
| Fördergebiet: | Bund |
| Förderberechtigte: | Unternehmen |
| Ansprechpartner: | KfW Bankengruppe |
Anschaffung emissionsarmer schwerer Nutzfahrzeuge
Ziel und Gegenstand
Der Bund fördert die Anschaffung von emissionsarmen schweren Nutzfahrzeugen ab 12 t Gesamtgewicht.
Ziel ist es, den in der Bundesrepublik Deutschland zugelassenen Bestand an Euro VI-Lkw mit einem zulässigen Gesamtgewicht von mindestens 12 t sowie Euro VI-Sattelzugmaschinen jährlich zu verdoppeln.
Antragsberechtigte
Antragsberechtigt sind Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, die sich mehrheitlich in Privatbesitz befinden, sowie freiberuflich Tätige, die Güterkraftverkehr im Sinne des § 1 des Güterkraftverkehrsgesetzes durchführen und künftige Halter von in der Bundesrepublik Deutschland zum Verkehr auf öffentlichen Straßen zugelassenen schweren Nutzfahrzeugen sind.
Voraussetzungen
Der Antragsteller muss als Halter in den Fahrzeugpapieren eingetragen sein.
Das Nutzfahrzeug muss als serienmäßiges Neufahrzeug in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union zum Verkauf angeboten werden, ausschließlich für den Güterkraftverkehr bestimmt sein und das zulässige Gesamtgewicht muss mindestens 12 t betragen.
Das Nutzfahrzeug muss zum Zeitpunkt der Anschaffung einen höheren als den aktuell geltenden Emissionsstandard erfüllen.
Die erste verkehrsrechtliche Zulassung muss nach Bewilligung der Zuwendung in der Bundesrepublik Deutschland erfolgen.
Das Fahrzeug muss mindestens 2 Jahre ununterbrochen in der Bundesrepublik zugelassen bleiben.
Der Antragsteller muss nachweisen, dass er aufgrund der Förderung mehr Euro VI-Fahrzeuge anschafft, als er ohne Förderung angeschafft hätte oder dass er die geförderten Fahrzeuge zeitlich früher anschafft, als er dies ohne Förderung getan hätte.
Mit dem Vorhaben darf noch nicht begonnen worden sein.
Art und Höhe der Förderung
Die Förderung wird als Zuschuss gewährt.
Die Höhe des Zuschusses beträgt pro Euro VI-Fahrzeug
–
3.850 EUR für Großunternehmen,
–
4.950 EUR für mittlere Unternehmen und
–
6.050 EUR für kleine Unternehmen gemäß
KMU-Definition der EU.
Antragsverfahren
Anträge sind vor Beginn des Vorhabens, d.h. vor Abschluss eines Kaufvertrags oder Gebrauchsüberlassungsvertrags, bis zum
30. September 2013 bei der
KfW Bankengruppe
Palmengartenstraße 5–9
60325 Frankfurt am Main
Infocenter: (08 00) 5 39 90 01
Tel. (0 69) 74 31-0
Fax (0 69) 74 31-29 44
E-Mail: info@kfw.de
Internet: http://www.kfw.de
Palmengartenstraße 5–9
60325 Frankfurt am Main
Infocenter: (08 00) 5 39 90 01
Tel. (0 69) 74 31-0
Fax (0 69) 74 31-29 44
E-Mail: info@kfw.de
Internet: http://www.kfw.de
zu stellen.
Die erforderlichen Antragsunterlagen können im Internet unter
http://www.kfw.de abgerufen oder im Infocenter der KfW bestellt werden.
Quelle
Richtlinie des Bundesministeriums für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung (BMVBS) vom 18. Januar 2010, Bundesanzeiger Nr. 16 vom 29. Januar 2010, S. 338; zuletzt geändert durch Bekanntmachung vom 20. Dezember 2012, Bundesanzeiger Amtlicher Teil vom 10. Januar 2013, B2; Merkblatt der KfW Bankengruppe, Stand Mai 2013.
Wichtige Hinweise
Die Kombination mit dem
KfW-Umweltprogramm sowie mit einem Kredit aus anderen Förderprogrammen von Bund und Ländern zur Finanzierung des mit dem Investitionszuschuss geförderten Vorhabens ist ausgeschlossen.
04.01.12