| Trefferliste |
EXIST-Forschungstransfer
| Förderart: | Zuschuss |
| Förderbereich: | Existenzgründung & -festigung; Forschung & Innovation (themenoffen) |
| Fördergebiet: | Bund |
| Förderberechtigte: | Existenzgründer/in; Unternehmen; Forschungseinrichtung; Hochschule |
| Ansprechpartner: | Projektträger Jülich (PtJ) |
EXIST-Forschungstransfer
Ziel und Gegenstand
Mit EXIST-Forschungstransfer ergänzt das Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie (BMWi) mit Unterstützung des Europäischen Sozialfonds (ESF) das breitenwirksame
EXIST-Gründerstipendium um eine spezielle exzellenzorientierte Maßnahme für technisch besonders anspruchsvolle Gründungsvorhaben.
Die Förderung erfolgt in zwei Phasen:
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In der Vorgründungsphase (Förderphase I) werden Forscherteams an Hochschulen und Forschungseinrichtungen gefördert, die Entwicklungsarbeiten durchführen, die darauf basierende Geschäftsidee zu einem Businessplan ausarbeiten und die geplante Unternehmensgründung gezielt vorbereiten.
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In der Gründungsphase (Förderphase II) werden weitere Entwicklungsarbeiten, Maßnahmen zur Aufnahme der Geschäftstätigkeit im neu gegründeten Technologieunternehmen sowie die Schaffung der Voraussetzungen für eine externe Unternehmensfinanzierung gefördert.
Ziel ist es, eine Steigerung der Zahl der wissensbasierten Gründungen in Bereichen der Hoch- und Spitzentechnologie zu erreichen.
Antragsberechtigte
In der Förderphase I sind Hochschulen und außeruniversitäre Forschungseinrichtungen mit Sitz in Deutschland antragsberechtigt.
In der Förderphase II sind kleine technologieorientierte Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft gemäß
KMU-Definition der EU in der Rechtsform einer Kapitalgesellschaft mit Unternehmenssitz in Deutschland antragsberechtigt. Das Unternehmen muss im Verlauf oder als Ergebnis der Förderphase I gegründet worden sein.
Voraussetzungen
In der Förderphase I muss der Antragsteller in ein gründungsunterstützendes nachhaltiges Netzwerk eingebunden sein, das Gründerbetreuung und Coaching des Forscherteams gewährleisten kann sowie in der Unterstützung von Existenzgründungen aus der Wissenschaft erfahren ist.
Das Vorhaben muss auf eine technisch besonders anspruchsvolle innovative Produkt- oder Verfahrensidee gerichtet sein, deren Realisierung reine Entwicklungsarbeiten von mindestens ein bis eineinhalb Jahren erfordert. Der Nachweis der technischen/technologischen Machbarkeit darf noch nicht erbracht worden sein.
Die Mitglieder des Forscherteams müssen über einen akademischen Abschluss verfügen, die Gruppe muss über Technologieexpertise und unternehmerisches Potenzial verfügen und der Projektleiter muss Erfahrung im Projektmanagement nachweisen.
Die in den Förderphasen eingebundene Hochschule bzw. Forschungseinrichtung muss dem Forscherteam entsprechende Arbeitsmöglichkeiten zur Verfügung stellen und das Forscherteam in allen Belangen unterstützen.
In der Förderphase II müssen sich mehr als 50% der Geschäftsanteile im Eigentum der im Unternehmen tätigen Gründer befinden. Mindestens ein Mitglied des Forscherteams muss in die Geschäftsführung eingebunden und ausschließlich im Unternehmen tätig sein.
Die prinzipielle technische Machbarkeit der Innovation („proof of concept“) muss gezeigt worden sein, zur Erstellung eines Prototyps bzw. zur Vermarktung eines technologischen Verfahrens müssen noch weitere Entwicklungsarbeiten erforderlich sein.
Es muss eine nachvollziehbare Unternehmenskonzeption (Businessplan) vorliegen und das Unternehmen muss spätestens zu Beginn der Förderphase II als Kapitalgesellschaft mit Unternehmenssitz in Deutschland gegründet werden.
Vorhaben, die durch andere Programme des Bundes, der Länder oder der Europäischen Kommission zur Projektförderung von Entwicklungsarbeiten in der Vorgründungs- oder Gründungsphase gefördert werden, sind von der Förderung ausgeschlossen. Dies gilt nicht für Kredit- oder Beteiligungsprogramme.
Art und Höhe der Förderung
Die Förderung erfolgt in Form eines Zuschusses.
Die Höhe der Förderung beträgt
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in der Förderphase I für Hochschulen und außeruniversitäre Forschungseinrichtungen bis zu 100% der zuwendungsfähigen Ausgaben. Der Förderzeitraum beträgt bis zu 18 Monate, bei hochinnovativen und besonders zeitaufwändigen Entwicklungsvorhaben im Einzelfall bis zu 24 Monate und kann bei ungeplanten Verzögerungen der Entwicklungsarbeiten unter Beibehaltung des Fördervolumens um bis zu sechs Monate verlängert werden;
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in der Förderphase II für das gewerbliche Unternehmen bis zu 150.000 EUR. Die Förderphase II soll grundsätzlich einen Zeitraum von 18 Monaten nicht überschreiten.
Das Gründungsunternehmen muss zur Finanzierung der Förderphase II eigene Mittel in Form von Eigenkapital der Gründer sowie ggf. Beteiligungskapital im Verhältnis von 1:3 zur Höhe des Gründungszuschusses nachweisen.
Antragsverfahren
Das Förderverfahren ist zweistufig. In der ersten Stufe sind Projektskizzen für die Förderphase I vom 1. Januar bis 31. Januar und vom 1. Juli bis 31. Juli eines Kalenderjahrs bei dem vom BMWi beauftragten Projektträger
Forschungszentrum Jülich GmbH
Projektträger Jülich (PtJ)
Außenstelle Berlin
Zimmerstraße 26–27
10969 Berlin
Tel. (0 30) 2 01 99-5 92
Fax (0 30) 2 01 99-4 70
E-Mail: ptj-exist-forschungstransfer@fz-juelich.de
Internet: http://www.ptj.de
Projektträger Jülich (PtJ)
Außenstelle Berlin
Zimmerstraße 26–27
10969 Berlin
Tel. (0 30) 2 01 99-5 92
Fax (0 30) 2 01 99-4 70
E-Mail: ptj-exist-forschungstransfer@fz-juelich.de
Internet: http://www.ptj.de
einzureichen. Sechs Monate vor Ablauf von Förderphase I kann, sofern die Gründung weiterverfolgt wird, der Antrag auf Förderphase II vorgelegt werden.
Vordrucke für Förderanträge, Richtlinien, Merkblätter, Hinweise und Nebenbestimmungen können unter der Internetadresse
http://foerderportal.bund.de abgerufen oder unmittelbar beim Projektträger angefordert werden.
Zur Erstellung förmlicher Förderanträge wird die Nutzung des
elektronischen Antragssystems easy dringend empfohlen.
Weiterführende Informationen finden Sie im Internet unter
http://www.exist.de.
Quelle
Richtlinie des Bundesministeriums für Wirtschaft und Technologie (BMWi) vom 15. März 2012, Bundesanzeiger, Amtlicher Teil vom 4. April 2012, B1.
Geltungsdauer
Förderanträge für Förderphase I können bis zum 31. Dezember 2015 gestellt werden. Die Geltungsdauer der Richtlinie ist bis zum 31. Dezember 2018 befristet.
Wichtige Hinweise
Mit der Neufassung der Richtlinie vom 15. März 2012 wurde die Fördermaßnahme EXIST-Forschungstransfer um vier Jahre verlängert. Darüber hinaus wurden die Förderbedingungen modifiziert. Zukünftig ist die Einstellung eines betriebswirtschaftlichen Mitarbeiters von Beginn der Förderphase I an möglich. Zudem kann die Laufzeit von Förderphase I im Einzelfall auf 24 Monate verlängert werden.
05.04.12
EXIST ist ein Förderprogramm des Bundesministeriums für Wirtschaft und Technologie (BMWi) und Bestandteil der „Hightech-Strategie für Deutschland“ der Bundesregierung. Es wird mit Mitteln des Europäischen Sozialfonds (ESF) kofinanziert und möchte das Gründungsklima an Hochschulen und Forschungseinrichten verbessern und die Zahl technologie- und wissensbasierter Unternehmensgründungen steigern. Es besteht aus drei Säulen:
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EXIST-Gründungskultur – Die Gründerhochschule fördert Entrepreneurship-Aktivitäten an deutschen Hochschulen zur Etablierung einer nachhaltig gelebten Gründungskultur.
28.04.10
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EXIST-Gründerstipendium unterstützt die Vorbereitung individueller technologieorientierter Gründungsvorhaben von Studierenden, Absolventen und Wissenschaftlern,
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EXIST-Forschungstransfer fördert sowohl notwendige Entwicklungsarbeiten zum Nachweis der technischen Machbarkeit forschungsbasierter Gründungsideen als auch notwendige Vorbereitungen für den Unternehmensstart.
17.03.08
Ansprechpartner
Projektträger Jülich (PtJ)
Forschungszentrum Jülich GmbH
Außenstelle Berlin
Zimmerstraße 26-27
10969 Berlin
Tel. (0 30) 2 01 99-5 92
Fax (0 30) 2 01 99-4 70
E-Mail
Internet
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Forschungszentrum Jülich GmbH
Außenstelle Berlin
Zimmerstraße 26-27
10969 Berlin
Tel. (0 30) 2 01 99-5 92
Fax (0 30) 2 01 99-4 70
Internet
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