Fördersuche

Direktlink:
Inhalt; Accesskey: 2 | Hauptnavigation; Accesskey: 3 | Servicenavigation; Accesskey: 4
Trefferliste  

ELEKTROmobilität: POsitionierung der neuen WERtschöpfungskette (ELEKTRO POWER)

Förderkriterien
Förderart: Zuschuss
Förderbereich: Forschung & Innovation (themenspezifisch)
Fördergebiet: Bund
Förderberechtigte: Unternehmen; Forschungseinrichtung; Hochschule
Ansprechpartner: Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie (BMWi)
ELEKTROmobilität: POsitionierung der neuen WERtschöpfungskette (ELEKTRO POWER)
Aktueller Hinweis:
In der ersten Verfahrensstufe konnten Projektskizzen bis zum 15. August 2011 eingereicht werden. Eine zweite Skizzenrunde ist vorgesehen und wird gesondert bekannt gegeben.

Ziel und Gegenstand

Das Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie (BMWi) unterstützt Forschungs- und Entwicklungsarbeiten im Bereich der Elektromobilität.
Gefördert werden Vorhaben zu innovativen batteriebetriebenen Elektrofahrzeugen inklusive der erforderlichen Subsysteme, zur Verbesserung der Produktionsabläufe sowie zur Einbindung der Fahrzeuge in neue intelligente Stromnetze und Verkehrssysteme.
Ziel ist es, die Entwicklung der Elektromobilität in Deutschland zu beschleunigen, um die Leitanbieterfunktion mit Elektrofahrzeugen dauerhaft zu besetzen und damit Deutschland zum Leitmarkt auszubauen.

Antragsberechtigte

Antragsberechtigt sind Unternehmen mit Sitz oder Niederlassung in Deutschland, Hochschulen, Forschungs- und Wissenschaftseinrichtungen und vergleichbare Institutionen.
Forschungseinrichtungen, die gemeinsam von Bund und Ländern grundfinanziert werden, kann nur unter bestimmten Voraussetzungen eine Projektförderung für ihren zusätzlichen Aufwand bewilligt werden.

Voraussetzungen

An dem Vorhaben muss ein erhebliches Bundesinteresse bestehen und es muss mit einem hohen technischen und wirtschaftlichen Risiko verbunden sein.
Die Antragsteller müssen über die notwendige fachliche Qualifikation und eine ausreichende Kapazität zur Durchführung ihres Vorhabens verfügen.
Die Verwertung der einschlägigen Forschungsergebnisse muss räumlich innerhalb der Europäischen Union und zeitlich innerhalb einer glaubhaft dokumentierten Frist erfolgen.
Im Rahmen von Verbundprojekten müssen sich Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft entsprechend ihrer Leistungsfähigkeit an den Aufwendungen der Hochschulen und öffentlich finanzierten Forschungseinrichtungen angemessen beteiligen.
Antragsteller sollten sich im Umfeld des national beabsichtigten Projektes mit dem EU-Forschungsrahmenprogramm vertraut machen und prüfen, ob das beabsichtigte Projekt spezifische europäische Komponenten aufweist und damit eine ausschließliche oder ergänzende EU-Förderung möglich ist.
Die Partner eines Verbundprojekts müssen ihre Zusammenarbeit in einer schriftlichen Kooperationsvereinbarung regeln.

Art und Höhe der Förderung

Die Förderung erfolgt in Form eines Zuschusses für einen Zeitraum von i.d.R. bis zu 3 Jahren.
Die Höhe der Förderung beträgt
für Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft i.d.R. bis zu 50% der zuwendungsfähigen Kosten,
für Hochschulen und außeruniversitäre Forschungseinrichtungen bis zu 100% der zuwendungsfähigen Ausgaben.
Die Bemessung der jeweiligen Förderquote muss den Gemeinschaftsrahmen der EU-Kommission für staatliche FuE-Beihilfen berücksichtigen. Dieser lässt für kleine und mittlere Unternehmen gemäß KMU-Definition der EU eine differenzierte Bonusregelung zu, die zu einer höheren Förderquote führen kann.

Antragsverfahren

In der ersten Verfahrensstufe konnten Projektskizzen bis zum 15. August 2011 eingereicht werden. Eine zweite Skizzenrunde ist vorgesehen und wird gesondert bekannt gegeben.
Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie (BMWi)
Referat IVC4 – Umweltinnovationen und Elektromobilität
Scharnhorststraße 34–37
10115 Berlin
Tel. (08 00) 26 23-0 08
E-Mail: Buero-IVC4@bmwi.bund.de
Internet: http://www.bmwi.de
einzureichen.
Vordrucke für Förderanträge, Richtlinien, Merkblätter, Hinweise und Nebenbestimmungen können unter der Internetadresse https://foerderportal.bund.de abgerufen oder unmittelbar beim Projektträger angefordert werden.
Zur Erstellung förmlicher Förderanträge wird die Nutzung des elektronischen Antragssystems easy dringend empfohlen.

Quelle

Richtlinien des Bundesministeriums für Wirtschaft und Technologie (BMWi) vom 23. Mai 2011, Bundesanzeiger Nr. 84 vom 1. Juni 2011, S. 2009.

Aktueller Hinweis

In der ersten Verfahrensstufe konnten Projektskizzen bis zum 15. August 2011 eingereicht werden. Eine zweite Skizzenrunde ist vorgesehen und wird gesondert bekannt gegeben.

Ansprechpartner

Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie (BMWi)
Referat IVC4 - Umweltinnovationen und Elektromobilität
Scharnhorststraße 34-37
10115 Berlin
(08 00) 26 23-0 08
E-Mail
Internet

Weiterführende Informationen