Trefferliste |
Weiterbildung Geringqualifizierter und beschäftigter älterer Arbeitnehmer in Unternehmen (WeGebAU)
Förderart: | Zuschuss |
Förderbereich: | Aus- & Weiterbildung |
Fördergebiet: | Bund |
Förderberechtigte: | Unternehmen; Privatperson |
Ansprechpartner: | zuständige Agentur für Arbeit; Bundesagentur für Arbeit (BA) |
Weiterbildung Geringqualifizierter und beschäftigter älterer Arbeitnehmer in Unternehmen (WeGebAU)
Ziel und Gegenstand
Die Bundesagentur für Arbeit unterstützt Weiterbildungen von gering qualifizierten Arbeitnehmern und Arbeitnehmern in Betrieben mit weniger als 250 Beschäftigten, die im Rahmen von bestehenden Arbeitsverhältnissen unter Fortzahlung des Arbeitsentgelts durchgeführt werden.
Gefördert werden Weiterbildungen für
–
gering qualifizierte Beschäftigte, die zu einem anerkannten Berufsabschluss oder zu einer berufsanschlussfähigen Teilqualifikation führen, und
–
für Beschäftigte in kleinen und mittleren Unternehmen (KMU), die außerhalb des Betriebes durchgeführt werden und über ausschließlich arbeitsplatzgezogene kurzfristige Anpassungsfortbildungen hinausgehen.
Antragsberechtigte
Die Angebote des Programms WeGebAU sind ausgerichtet auf
–
gering qualifizierte Arbeitnehmer ohne Berufsabschluss oder mit Berufsabschluss, wenn sie seit mindestens vier Jahren eine an- oder ungelernte Tätigkeit verrichten und ihre erlernte Tätigkeit nicht mehr ausüben können, sowie
–
Arbeitnehmer, die in KMU mit weniger als 250 Arbeitnehmern beschäftigt sind.
Voraussetzungen
Die Weiterbildung muss auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt verwertbare Kenntnisse und Fertigkeiten vermitteln.
Qualifizierungen, zu denen der Arbeitgeber gesetzlich verpflichtet ist, sind von der Förderung ausgeschlossen.
Der Arbeitnehmer darf keine Leistungen nach SGB II beziehen.
Art und Höhe der Förderung
Die Förderung erfolgt in Form
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der Erstattung der Weiterbildungskosten oder als
–
Zuschuss zum Arbeitsentgelt für Geringqualifizierte.
Förderung der Weiterbildungskosten: Die Agentur für Arbeit erstattet Arbeitnehmern die Lehrgangskosten und gewährt einen Zuschuss zu den notwendigen übrigen Weiterbildungskosten. Die Arbeitnehmer können einen Bildungsgutschein erhalten, um unter zugelassenen Weiterbildungsangeboten zu wählen. Bei Weiterbildung von Beschäftigten unter 45 Jahren in KMU mit 10 bis 249 Beschäftigten muss der Arbeitgeber mindestens 50% der Lehrgangskosten tragen.
Förderung mit Arbeitsentgeltzuschuss: Für die Qualifizierung gering qualifizierter Mitarbeiter erhalten Arbeitgeber einen Zuschuss zum Arbeitsentgelt und eine Pauschale zu den Sozialversicherungsbeiträgen. Der Zuschuss wird für den Zeitraum gezahlt, in dem die Arbeitnehmer wegen der Teilnahme an der Weiterbildung keine Arbeitsleistungen erbringen können. Die Förderhöhe wird individuell festgelegt.
Antragsverfahren
Weiterführende Informationen erteilen die zuständigen Agenturen für Arbeit bzw. die
Bundesagentur für Arbeit (BA)
Regensburger Straße 104
90478 Nürnberg
Tel. (09 11) 1 79-0
Fax (09 11) 1 79-21 23
Internet: http://www.arbeitsagentur.de
Regensburger Straße 104
90478 Nürnberg
Tel. (09 11) 1 79-0
Fax (09 11) 1 79-21 23
Internet: http://www.arbeitsagentur.de
Ein
Verzeichnis der örtlich zuständigen Agenturen für Arbeit kann auf den Internetseiten der Bundesagentur für Arbeit abgerufen werden.
Quelle
Informationen des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS) und der Bundesagentur für Arbeit, Stand Juli 2019.