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BMU-Umweltinnovationsprogramm
Förderart: | Zuschuss; Darlehen |
Förderbereich: | Energieeffizienz & Erneuerbare Energien; Forschung & Innovation (themenspezifisch); Umwelt- & Naturschutz |
Fördergebiet: | Bund |
Förderberechtigte: | Unternehmen; Kommune; Öffentliche Einrichtung; Privatperson; Verband/Vereinigung |
Ansprechpartner: | KfW Bankengruppe; Umweltbundesamt (UBA) |
BMU-Umweltinnovationsprogramm
Ziel und Gegenstand
Das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMU) unterstützt großtechnische Erstanwendungen von technologischen Verfahren und Verfahrenskombinationen, die Umweltbelastungen möglichst vermeiden oder vermindern.
Gefördert werden bauliche, maschinelle oder sonstige Investitionen in Deutschland einschließlich der Inbetriebnahme sowie ggfs. erforderlichen Messungen zur Erfolgskontrolle in den folgenden Bereichen:
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Abwasserbehandlung/Wasserbau,
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Abfallvermeidung, -verwertung und -beseitigung sowie die Sanierung von Altablagerungen,
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Bodenschutz,
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Luftreinhaltung (einschließlich Maßnahmen zur Reduzierung von Gerüchen),
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Minderung von Lärm und Erschütterungen,
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Klimaschutzmaßnahmen wie Energieeinsparung, Energieeffizienz, Nutzung erneuerbarer Energien, umweltfreundliche Energieversorgung und -verteilung sowie
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Ressourceneffizienz und Materialeinsparung.
Ziel ist es, mit möglichst wenig Umweltbelastung und geringem Ressourcen- und Energieeinsatz ökonomisch zu wirtschaften.
Antragsberechtigte
Antragsberechtigt sind in- und ausländische Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft sowie sonstige natürliche und juristische Personen des privaten Rechts, Gemeinden, Kreise, Gemeindeverbände, Zweckverbände, sonstige Körperschaften und Anstalten des öffentlichen Rechts sowie Eigengesellschaften kommunaler Gebietskörperschaften.
Kleine und mittlere Unternehmen werden bevorzugt gefördert.
Voraussetzungen
Die zu fördernden Anlagen und Verfahren müssen im technischen Sinne Demonstrationscharakter besitzen und möglichst in die Produktionsprozesse integriert sein.
Die Technologie muss bislang in Deutschland großtechnisch erstmalig angewendet werden oder aber eine bekannte Technik muss erstmals in einer neuen verfahrenstechnischen Kombination zum Einsatz kommen (Innovationscharakter).
Das Vorhaben ist i.d.R. 5 Jahre zweckentsprechend zu betreiben.
Mit dem Vorhaben darf grundsätzlich nicht vor Förderzusage begonnen werden.
Von der Förderung ausgeschlossen sind Forschungs- und Entwicklungsmaßnahmen, der Erwerb von Grundstücken, Umschuldungen und Nachfinanzierungen bereits begonnener bzw. abgeschlossener Vorhaben sowie Unternehmen in Schwierigkeiten im Sinne des EU-Rechts.
Das Vorhaben muss mit der Ausschlussliste und den Sektorleitlinien der KfW Bankengruppe vereinbar sein.
Art und Höhe der Förderung
Die Förderung wird als Zinszuschuss zur Verbilligung eines von der KfW refinanzierten Hausbankkredits oder als Investitionszuschuss gewährt.
In der Regel können bis zu 70% der förderfähigen Kosten zinsverbilligt werden. Bei Investitionszuschüssen erfolgt eine Anteilfinanzierung von bis zu 30%.
Für zinsverbilligte Kredite beträgt die Laufzeit bis zu 30 Jahre. Die ersten fünf Jahre sind tilgungsfrei.
Antragsverfahren
Vor Antragstellung ist eine Projektskizze bei der
KfW Bankengruppe
Palmengartenstraße 5–9
60325 Frankfurt am Main
Infocenter: (08 00) 5 39 90 01
Tel. (0 69) 74 31-0
Fax (0 69) 74 31-29 44
E-Mail: info@kfw.de
Internet: http://www.kfw.de
Palmengartenstraße 5–9
60325 Frankfurt am Main
Infocenter: (08 00) 5 39 90 01
Tel. (0 69) 74 31-0
Fax (0 69) 74 31-29 44
E-Mail: info@kfw.de
Internet: http://www.kfw.de
einzureichen.
Die KfW und das
Umweltbundesamt (UBA)
Wörlitzer Platz 1
06844 Dessau
Tel. (03 40) 21 03-0
Fax (03 40) 21 04-22 85
E-Mail: info@umweltbundesamt.de
Internet: http://www.umweltbundesamt.de
Wörlitzer Platz 1
06844 Dessau
Tel. (03 40) 21 03-0
Fax (03 40) 21 04-22 85
E-Mail: info@umweltbundesamt.de
Internet: http://www.umweltbundesamt.de
prüfen, ob das Vorhaben generell förderfähig ist. Nach positiver Prüfung fordert die KfW den Interessenten zur offiziellen Antragstellung auf und stellt ihm die erforderlichen Unterlagen zur Verfügung. Die fachliche Begleitung leistet das UBA.
Quelle
Richtlinie des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMU) vom 4. Februar 1997; Merkblatt der KfW Bankengruppe, Oktober 2019; KfW-Information vom 22. Oktober 2019; Informationen des UBA, Stand Oktober 2018; Pressemitteilung des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMU) vom 25. März 2019.
23.10.19
Wichtige Hinweise
Ab dem 1. Dezember 2019 verlängert die KfW die bereitstellungs-provisionsfreie Zeit von 1 Monat auf 6 Monate. Für den noch nicht abgerufenen Kreditbetrag wird ab dem 2 Bankarbeitstag und 6 Monate nach dem Zusagedatum eine Bereitstellungsprovision berechnet.
23.10.19
Die KfW Bankengruppe hat zum 1. Oktober 2019 eine Ausschlussliste und Sektorleitlinien für Vorhaben eingeführt, die mit hohen Umwelt- und Sozialrisiken behaftet oder ethisch besonders kritisch sind. Ziel ist es, die Transformation zu einem nachhaltigen Wirtschafts- und Finanzsystem zu unterstützen.
19.08.19
Seit dem 25. März 2019 stellt das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMU) Mittel für Investitionen zur Dekarbonisierung im Industriesektor zur Verfügung. Im Rahmen des Umweltinnovationsprogramms wurde dafür ein neues Förderfenster eingerichtet, das sich vor allem an energieintensive Branchen wie Stahl, Zement, Kalk und Chemie richtet. Aus dem Energie- und Klimafonds (EKF) stehen dafür 45 Mio. EUR zur Verfügung.
01.04.19
Das BMU-Umweltinnovationsprogramm realisiert seit 1979 Demonstrationsprojekte in den verschiedensten Bereichen. Die Schwerpunkte der Förderung werden regelmäßig unter umweltpolitischen Gesichtspunkten überprüft. Am Anfang stand die Luftreinhaltung im Vordergrund. Es folgten Lärmreduzierung, Abfallvermeidung, -verwertung und -beseitigung sowie Abwasserreinigung und Wasserbau. Daran schloss sich der Bodenschutz an. Nach der deutschen Wiedervereinigung lag der Schwerpunkt auf der Verbesserung der Umweltsituation in den neuen Bundesländern. Seit 2000 richtet sich der Fokus auf Erneuerbare Energien sowie Energie- und Materialeffizienz.
19.03.18
Aktuelle Förderschwerpunkte und Förderinitiativen können im
Internet abgerufen werden.
05.01.15
Je nach Antragsteller erfolgen Ergänzungsfinanzierungen im Rahmen der Programme
KfW-Umweltprogramm,
KfW-Programm Erneuerbare Energien,
IKU – Investitionskredit Kommunale und Soziale Unternehmen oder
IKK – Investitionskredit Kommunen.
20.12.12
Die KfW vergibt Beihilfen unter der Allgemeinen Gruppenfreistellungsverordnung (AGVO). Diese verpflichten KfW und Antragsteller zur Einhaltung spezifischer Vorgaben. Detaillierte Informationen zu den beihilferechtlichen Vorgaben enthält das
Allgemeine Merkblatt zu Beihilfen der KfW.
29.11.17
Ansprechpartner
KfW Bankengruppe
Palmengartenstraße 5-9
60325 Frankfurt am Main
Infocenter: (08 00) 5 39 90 01
Tel. (0 69) 74 31-0
Fax (0 69) 74 31-29 44
E-Mail
Internet
Umweltbundesamt (UBA)
Wörlitzer Platz 1
06844 Dessau
Tel. (03 40) 21 03-0
Fax (03 40) 21 03-22 85
E-Mail
Internet
Palmengartenstraße 5-9
60325 Frankfurt am Main
Infocenter: (08 00) 5 39 90 01
Tel. (0 69) 74 31-0
Fax (0 69) 74 31-29 44
Internet
Wörlitzer Platz 1
06844 Dessau
Tel. (03 40) 21 03-0
Fax (03 40) 21 03-22 85
Internet
Weiterführende Informationen
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Aktuelle Zinssätze der Kreditprogramme der KfW
KfW Bankengruppe - Allgemeines Merkblatt zu Beihilfen
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