Trefferliste |
Förderung von Gemeinschaftsprojekten zur Verbesserung der Exportorientierung der gewerblichen Wirtschaft
Förderart: | Zuschuss |
Förderbereich: | Außenwirtschaft; Messen & Ausstellungen |
Fördergebiet: | Thüringen |
Förderberechtigte: | Unternehmen; Verband/Vereinigung |
Ansprechpartner: | Thüringer Ministerium für Wirtschaft, Wissenschaft und Digitale Gesellschaft |
Förderung von Gemeinschaftsprojekten zur Verbesserung der Exportorientierung der gewerblichen Wirtschaft
Ziel und Gegenstand
Thüringen fördert Vorhaben zur Erschließung von Absatzmärkten.
Mitfinanziert werden
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Beteiligungen an Gemeinschaftsausstellungen auf Messen im In- und Ausland (Messegemeinschaftsstände) sowie
–
Vorbereitung und Durchführung von Fachkongressen und Symposien mit unmittelbarer fachlich-inhaltlicher Ausrichtung auf die gewerbliche Wirtschaft.
Ziel der Förderung ist die Stärkung der internationalen Wettbewerbsfähigkeit Thüringer Unternehmen.
Antragsberechtigte
Antragsberechtigt für Messegemeinschaftsstände sind juristische Personen, die als Vorhabenträger fungieren, sowie die begünstigten
–
Unternehmen des verarbeitenden Gewerbes,
–
wirtschaftsnahen selbstständigen Unternehmen und Vertreter wirtschaftsnaher freier Berufe sowie
–
Vereine, deren Zweck auf die Unterstützung der Thüringer Wirtschaft ausgerichtet ist.
Antragsberechtigt für die Vorbereitung und Durchführung von Fachkongressen und Symposien sind Vereine, deren Zweck auf die Unterstützung der Thüringer Wirtschaft ausgerichtet ist.
Voraussetzungen
Begünstigte müssen ihren Sitz und eine Betriebsstätte in Thüringen haben.
Bestimmte Wirtschaftszweige, insbesondere die Bereiche Fischerei und Aquakultur, landwirtschaftliche Primärproduktion, Verarbeitung und Vermarktung landwirtschaftlicher Erzeugnisse sowie unmittelbar exportbezogene Tätigkeiten, sind von der Förderung ausgeschlossen.
An einem Gemeinschaftsstand müssen mindestens drei Unternehmen teilnehmen, davon müssen mindestens zwei Teilnehmer zum Kreis der beihilferechtlich Begünstigten gehören.
Art und Höhe der Förderung
Die Förderung erfolgt in Form eines Zuschusses.
Die Höhe der Förderung beträgt bis zu 50% der zuwendungsfähigen Ausgaben.
Bei Gemeinschaftsständen ab 100 m
2 kann die Förderung bis zu 70% der förderfähigen Ausgaben betragen, wenn zur Ausgestaltung des allgemeinen Messebaus das Corporate Design des Landes Thüringen verwendet wird.
Antragsverfahren
Anträge sind mindestens sechs Wochen vor Beginn der zu fördernden Maßnahme unter Verwendung der Antragsformulare einzureichen. Das Konzept für den Messebau im Corporate Design des Freistaates Thüringen ist spätestens zehn Wochen vor Veranstaltungsbeginn vorzulegen.
Antragstelle ist das
Thüringer Ministerium für Wirtschaft, Wissenschaft und Digitale Gesellschaft
Referat Außenwirtschaft,
Max-Reger-Straße 4-8
99096 Erfurt
Tel. (03 61) 37 97 312
Fax (03 61) 37 97 990
E-Mail: poststelle@tmwwdg.thueringen.de
Internet: http://www.tmwwdg.de
Referat Außenwirtschaft,
Max-Reger-Straße 4-8
99096 Erfurt
Tel. (03 61) 37 97 312
Fax (03 61) 37 97 990
E-Mail: poststelle@tmwwdg.thueringen.de
Internet: http://www.tmwwdg.de
Weitere Informationen sind im
Internet erhältlich.
Quelle
Richtlinie des Thüringer Ministeriums für Wirtschaft, Wissenschaft und Digitale Gesellschaft vom 17. Februar 2017, Thüringer Staatsanzeiger Nr. 11 vom 13. März 2017, S. 359.
Geltungsdauer
Die Richtlinie gilt bis zum 31. Dezember 2019.
Wichtige Hinweise
Die Förderung wird als
De-minimis-Beihilfe gewährt.
Die Kumulierung mit anderen öffentlichen Fördermitteln ist nicht zulässig.