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Förderung von Qualifizierungen für Existenzgründungen und Unternehmensnachfolgen durch Bildungsschecks
| Förderart: | Zuschuss |
| Förderbereich: | Existenzgründung & -festigung |
| Fördergebiet: | Mecklenburg-Vorpommern |
| Förderberechtigte: | Existenzgründer/in |
| Ansprechpartner: | Landesförderinstitut Mecklenburg-Vorpommern (LFI); zuständige Industrie- und Handelskammer (IHK); zuständige Handwerkskammer (HWK) |
Förderung von Qualifizierungen für Existenzgründungen und Unternehmensnachfolgen durch Bildungsschecks
Ziel und Gegenstand
Das Land Mecklenburg-Vorpommern fördert mit Unterstützung des Europäischen Sozialfonds (ESF) Qualifizierungen für Existenzgründungen und Unternehmensnachfolgen.
Die Förderung erfolgt in Form von Bildungsschecks. Diese gelten für Grundkurse, Spezialkurse und für eine Beratung und Begleitung vor der Gründung.
Antragsberechtigte
Antragsberechtigt sind natürliche Personen, die ein Unternehmen gründen oder übernehmen oder die eine freiberufliche Tätigkeit aufnehmen.
Voraussetzungen
Hauptwohnsitz des Antragstellers und geplanter Betriebssitz des Unternehmens müssen in Mecklenburg-Vorpommern liegen.
Bildungsschecks können nur bei konstanter Teilnahme an den Kursen und an der Beratung eingelöst werden.
Die Grund- und Spezialkurse müssen bei anerkannten Bildungsdienstleistern absolviert werden.
Beratung und Begleitung dürfen nur durch Berater erfolgen, die bei der Beraterbörse der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) (
http://www.kfw-beraterboerse.de) gelistet sind.
Eine Beratung und Begleitung wird nur gefördert, wenn der Existenzgründer den Entwurf eines Unternehmenskonzeptes vorlegt und die Zielrichtung der Begleitung durch einen Berater definierbar ist.
Art und Höhe der Förderung
Die Förderung erfolgt als Zuschuss in Form von Bildungsschecks.
Die Höhe der Förderung beträgt bis zu 80%, für Studenten bis zu 90% der zuwendungsfähigen Ausgaben.
Das Scheckheft mit den Bildungsschecks für Existenzgründer umfasst einen Scheck für den Grundkurs mit 48 Stunden, bis zu fünf Schecks für Einzelthemen des Spezialkurses und bis zu sechs Bildungsschecks für die Beratung und Begleitung. Die Bildungsschecks besitzen eine Gültigkeitsdauer von sechs Monaten von der Ausgabe bis zur Vorlage bei Bildungsdienstleistern oder Beratern und von neun Monaten bis zur Abrechnung (Einlösung) beim Landesförderinstitut Mecklenburg-Vorpommern (LFI).
Antragsverfahren
Bewilligungsbehörden und Ausgabestellen der Bildungsschecks sind die örtlich zuständigen Industrie- und Handelskammern (IHK) und Handwerkskammern (HWK) in Mecklenburg-Vorpommern.
Die Abrechnung erfolgt über das
Landesförderinstitut Mecklenburg-Vorpommern (LFI)
Werkstraße 213
19061 Schwerin
Tel. (03 85) 63 63-0
Fax (03 85) 63 63-12 12
E-Mail: info@lfi-mv.de
Internet: http://www.lfi-mv.de
Werkstraße 213
19061 Schwerin
Tel. (03 85) 63 63-0
Fax (03 85) 63 63-12 12
E-Mail: info@lfi-mv.de
Internet: http://www.lfi-mv.de
Quelle
Richtlinie des Ministeriums für Wirtschaft, Bau und Tourismus vom 20. Dezember 2010, Amtsblatt für Mecklenburg-Vorpommern Nr. 2 vom 10. Januar 2011, S. 9.
Geltungsdauer
Die Richtlinie gilt bis zum 31. Dezember 2015.