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Räumliche Strukturmaßnahmen
| Förderart: | Darlehen |
| Förderbereich: | Infrastruktur; Landwirtschaft & Ländliche Entwicklung; Regionalförderung |
| Fördergebiet: | Bund - Gemeinden bis 50.000 EW |
| Förderberechtigte: | Unternehmen; Kommune; Öffentliche Einrichtung; Verband/Vereinigung |
| Ansprechpartner: | Landwirtschaftliche Rentenbank (LR) |
Räumliche Strukturmaßnahmen
Ziel und Gegenstand
Die Landwirtschaftliche Rentenbank fördert Infrastrukturmaßnahmen in ländlich geprägten Regionen.
Gefördert werden Investitionen in die kommunale Infrastruktur sowie andere Vorhaben und Einrichtungen der kommunalen Daseinsvorsorge.
Ziel ist es, zur Verbesserung des wirtschaftlichen und kommunalen Umfeldes beizutragen.
Antragsberechtigte
Antragsberechtigt sind Städte und Gemeinden bis 50.000 Einwohner sowie sonstige kommunale Gebietskörperschaften, Zweckverbände und rechtlich unselbständige kommunale Betriebe in ländlichen Regionen.
Bei Investitionen in den Breitbandausbau in ländlichen Regionen sind auch Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft antragsberechtigt.
Voraussetzungen
Es muss sich um Investitionen handeln, die den Wohn- und Lebenswert ländlich geprägter Gebiete durch Erschließung, Ordnung und Schutz sowie durch Ausstattung mit Infrastruktureinrichtungen erhöhen.
Art und Höhe der Förderung
Die Förderung wird als zinsgünstiges Darlehen gewährt.
Die Höhe des Darlehens beträgt bis zu 100% der Investitionskosten und soll je Kreditnehmer und Jahr 10 Mio. EUR nicht übersteigen.
Zinssatz: siehe
aktuelle Konditionen.
Antragsverfahren
Anträge sind über die vom Antragsteller gewählte Hausbank an die
Landwirtschaftliche Rentenbank (LR)
Hochstraße 2
60313 Frankfurt am Main
Tel. (0 69) 21 07-7 00
Fax (0 69) 21 07-4 59
E-Mail: office@rentenbank.de
Internet: http://www.rentenbank.de
Hochstraße 2
60313 Frankfurt am Main
Tel. (0 69) 21 07-7 00
Fax (0 69) 21 07-4 59
E-Mail: office@rentenbank.de
Internet: http://www.rentenbank.de
zu stellen.
Quelle
Merkblatt der Landwirtschaftlichen Rentenbank, Stand Januar 2012.
Geltungsdauer
Das Programm ist befristet bis längstens 30. Juni 2014.
Wichtige Hinweise
Da die Erschließung des ländlichen Raums mit leistungsfähigen Breitbandanschlüssen eine der zentralen Infrastrukturaufgaben der nächsten Jahre darstellt, unterstützt die Rentenbank seit dem 2. Januar 2012 den Ausbau der Breitbandtechnologie in ländlichen Regionen. Antragsberechtigt sind sowohl Kreditnehmer mit kommunalem Hintergrund als auch gewerbliche Unternehmen, die im ländlichen Raum investieren.
04.01.12
Ansprechpartner
Landwirtschaftliche Rentenbank (LR)
Hochstraße 2
60313 Frankfurt am Main
Tel. (0 69) 21 07-7 00
Fax (0 69) 21 07-64 59
E-Mail
Internet
Hochstraße 2
60313 Frankfurt am Main
Tel. (0 69) 21 07-7 00
Fax (0 69) 21 07-64 59
Internet
Weiterführende Informationen
Aktuelle Konditionen
Aktuelle Darlehenskonditionen der Landwirtschaftlichen Rentenbank
Aktuelle Darlehenskonditionen der Landwirtschaftlichen Rentenbank