Fördersuche

Direktlink:
Inhalt; Accesskey: 2 | Hauptnavigation; Accesskey: 3 | Servicenavigation; Accesskey: 4
zurück Trefferliste weiter  

Räumliche Strukturmaßnahmen

Förderkriterien
Förderart: Darlehen
Förderbereich: Infrastruktur; Landwirtschaft & Ländliche Entwicklung; Regionalförderung
Fördergebiet: Bund - Gemeinden bis 50.000 EW
Förderberechtigte: Unternehmen; Kommune; Öffentliche Einrichtung; Verband/Vereinigung
Ansprechpartner: Landwirtschaftliche Rentenbank (LR)
Räumliche Strukturmaßnahmen

Ziel und Gegenstand

Die Landwirtschaftliche Rentenbank fördert Infrastrukturmaßnahmen in ländlich geprägten Regionen.
Gefördert werden Investitionen in die kommunale Infrastruktur sowie andere Vorhaben und Einrichtungen der kommunalen Daseinsvorsorge.
Ziel ist es, zur Verbesserung des wirtschaftlichen und kommunalen Umfeldes beizutragen.

Antragsberechtigte

Antragsberechtigt sind Städte und Gemeinden bis 50.000 Einwohner sowie sonstige kommunale Gebietskörperschaften, Zweckverbände und rechtlich unselbständige kommunale Betriebe in ländlichen Regionen.
Bei Investitionen in den Breitbandausbau in ländlichen Regionen sind auch Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft antragsberechtigt.

Voraussetzungen

Es muss sich um Investitionen handeln, die den Wohn- und Lebenswert ländlich geprägter Gebiete durch Erschließung, Ordnung und Schutz sowie durch Ausstattung mit Infrastruktureinrichtungen erhöhen.

Art und Höhe der Förderung

Die Förderung wird als zinsgünstiges Darlehen gewährt.
Die Höhe des Darlehens beträgt bis zu 100% der Investitionskosten und soll je Kreditnehmer und Jahr 10 Mio. EUR nicht übersteigen.
Zinssatz: siehe aktuelle Konditionen.

Antragsverfahren

Anträge sind über die vom Antragsteller gewählte Hausbank an die
Landwirtschaftliche Rentenbank (LR)
Hochstraße 2
60313 Frankfurt am Main
Tel. (0 69) 21 07-7 00
Fax (0 69) 21 07-4 59
E-Mail: office@rentenbank.de
Internet: http://www.rentenbank.de
zu stellen.

Quelle

Merkblatt der Landwirtschaftlichen Rentenbank, Stand Januar 2012.

Geltungsdauer

Das Programm ist befristet bis längstens 30. Juni 2014.

Wichtige Hinweise

Da die Erschließung des ländlichen Raums mit leistungsfähigen Breitbandanschlüssen eine der zentralen Infrastrukturaufgaben der nächsten Jahre darstellt, unterstützt die Rentenbank seit dem 2. Januar 2012 den Ausbau der Breitbandtechnologie in ländlichen Regionen. Antragsberechtigt sind sowohl Kreditnehmer mit kommunalem Hintergrund als auch gewerbliche Unternehmen, die im ländlichen Raum investieren. 04.01.12

Ansprechpartner

Landwirtschaftliche Rentenbank (LR)
Hochstraße 2
60313 Frankfurt am Main
Tel. (0 69) 21 07-7 00
Fax (0 69) 21 07-64 59
E-Mail
Internet

Weiterführende Informationen

Aktuelle Konditionen
Aktuelle Darlehenskonditionen der Landwirtschaftlichen Rentenbank