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Startkapital-Programm des Saarlandes

Förderkriterien
Förderart: Darlehen
Förderbereich: Existenzgründung & -festigung; Unternehmensfinanzierung
Fördergebiet: Saarland
Förderberechtigte: Existenzgründer/in; Unternehmen
Ansprechpartner: Saarländische Investitionskreditbank AG (SIKB)
Startkapital-Programm des Saarlandes

Ziel und Gegenstand

Um Existenzgründungen und -festigungen im Bereich der gewerblichen Wirtschaft sowie in den Freien Berufen zu fördern, stellt die SIKB Startkapital in Form von langfristigen Darlehen zur Verfügung.
Das Startkapital kann sowohl für die Finanzierung von Investitionen als auch zur Anschaffung von Betriebsmitteln verwendet werden.

Antragsberechtigte

Antragsberechtigt sind Existenzgründer sowie Existenzfestiger innerhalb einer Frist von 3 Jahren nach Aufnahme der selbständigen Tätigkeit im Bereich der gewerblichen Wirtschaft sowie in den Freien Berufen. Existenzgründungen im Gaststättengewerbe werden nicht gefördert.
Existenzgründer, die zunächst nebenberuflich tätig werden oder bereits nebenberufliche Einkünfte aus Gewerbebetrieb oder selbständiger Tätigkeit erzielt haben, sind ebenfalls antragsberechtigt.
In begründeten Fällen, insbesondere bei Frauen, die nach Erziehungszeiten wieder ins Erwerbsleben eintreten möchten, wird auch eine zweite Existenzgründung/-festigung gefördert.

Voraussetzungen

Voraussetzungen für die Förderung sind
die Vorlage eines Unternehmenskonzeptes, das die voraussichtliche Tragfähigkeit der angestrebten Existenzgründung schlüssig belegt und
der Nachweis der fachlichen und beruflichen Qualifikation durch Lebenslauf, Darstellung des beruflichen Werdegangs unter Beifügung der üblichen Zeugnisse sowie
Teilnahme am Gründercoaching Deutschland.
Wenn trotz der vorgelegten Unterlagen Fragen zum Unternehmenskonzept sowie zur fachlichen oder beruflichen Qualifikation offen bleiben, kann außerdem die Stellungnahme einer fachkompetenten Stelle verlangt werden.

Art und Höhe der Förderung

Die Förderung erfolgt in Form eines langfristigen zinsgünstigen Kredits, den die SIKB zur Verfügung stellt.
Der Kredithöchstbetrag beträgt 25.000 EUR innerhalb von drei Jahren nach Aufnahme der selbständigen Tätigkeit, der Mindestkreditbetrag liegt bei 2.500 EUR.
Die Laufzeit beträgt bei 2 tilgungsfreien Anlaufjahren bis zu 10 Jahre.
Während der ersten 24 Monate der Kreditlaufzeit werden die Zinsen vom Saarland getragen. Unter besonderen Voraussetzungen verlängert sich diese Zinssubvention auf 36 Monate.
Werden innerhalb von zwei Jahren mindestens drei zusätzliche Vollarbeits- oder Ausbildungsplätze geschaffen, können bis zu 20% des Kreditbetrages in einen verlorenen Zuschuss umgewandelt werden.
Zinssatz: siehe aktuelle Konditionen.

Antragsverfahren

Anträge sind über die Hausbank an die
Saarländische Investitionskreditbank AG (SIKB)
Franz-Josef-Röder-Straße 17
66119 Saarbrücken
Tel. (06 81) 30 33-0
Fax (06 81) 30 33-1 00
E-Mail: info@sikb.de
Internet: http://www.sikb.de
zu richten. Die Antragstellung erfolgt auf einem Vordruck der SIKB. Neben der Stellungnahme der Hausbank muss dem Antrag ein Unternehmenskonzept und der Nachweis der fachlichen und beruflichen Qualifikation beigefügt werden.

Quelle

Richtlinien vom 1. September 2003, Amtsblatt des Saarlandes Nr. 38 vom 18. September 2003, S. 2482; Merkblatt der Saarländische Investitionskreditbank AG (SIKB), Stand Juni 2012; Rundschreiben der Saarländische Investitionskreditbank AG (SIKB) Nr. 16 vom 4. Juni 2012.

Wichtige Hinweise

Seit dem 4. Juni 2012 sind Finanzierungszusagen der Saarländischen Investitionskreditbank AG (SIKB) für Startkapital-Kredite mit der Teilnahme am Gründercoaching Deutschland kombiniert. Nach Abschluss des Coachings wird die Bearbeitungsgebühr von 200 EUR zurückerstattet und bei Gründern, die bei der Finanzierung des Coachings einen 50-%igen Eigenanteil zahlen müssen, der Zinssatz nach Ablauf der Zinsübernahme durch das Saarland für die Dauer der Kreditrestlaufzeit um 1% reduziert. 22.06.12
Die Mittel aus dem Startkapital-Programm sind grundsätzlich nur subsidiär zu anderen Fördermitteln einzusetzen. Bei Existenzgründungs- und -festigungsvorhaben, deren Gesamtfinanzierungsbedarf 50.000 EUR nicht übersteigt, kann von der Beachtung des Subsidiaritätsprinzips abgesehen werden. In diesen Fällen kann der Finanzierungsanteil bis zu 80% des Finanzierungsbedarfs betragen, sofern die Gesamtfinanzierung durch Einsatz von Eigenmitteln oder anderen Kreditmitteln sichergestellt ist.
Die 80%ige Finanzierungsgrenze kann bei Existenzgründung überschritten werden, wenn der Existenzgründer entsprechende Aufwendungen für die Berufsausbildung bzw. eine berufliche Weiterqualifizierung nachweisen kann oder die Existenzgründung unmittelbar nach dem Studienabschluss an einer Universität, Fachhochschule oder einer vergleichbaren Bildungseinrichtung erfolgt.
Die Förderung wird als De-minimis-Beihilfe gewährt. Beihilfen aus EU-genehmigten Programmen sind jedoch zusätzlich möglich.

Ansprechpartner

Saarländische Investitionskreditbank AG (SIKB)
Franz-Josef-Röder-Straße 17
66119 Saarbrücken
Tel. (06 81) 30 33-0
Fax (06 81) 30 33-1 00
E-Mail
Internet

Weiterführende Informationen

Aktuelle Konditionen
Konditionenübersicht der SIKB