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Umweltschutzförderung der Deutschen Bundesstiftung Umwelt

Förderkriterien
Förderart: Zuschuss
Förderbereich: Energieeffizienz & Erneuerbare Energien; Umwelt- & Naturschutz
Fördergebiet: Bund
Förderberechtigte: Unternehmen; Bildungseinrichtung; Forschungseinrichtung; Hochschule; Kommune; Öffentliche Einrichtung; Privatperson; Verband/Vereinigung
Ansprechpartner: Deutsche Bundesstiftung Umwelt (DBU)
Umweltschutzförderung der Deutschen Bundesstiftung Umwelt

Ziel und Gegenstand

Es ist ein zentrales Anliegen der Deutschen Bundesstiftung Umwelt, die Entwicklung und Nutzung neuer umweltentlastender Technologien und Produkte im Sinne eines vorsorgenden integrierten Umweltschutzes intensiv voranzutreiben, das nationale Naturerbe zu bewahren und wiederherzustellen und das Umweltbewusstsein der Menschen durch Maßnahmen der Umweltbildung mit dem Ziel der Verhaltensänderungen – insbesondere durch die Berücksichtigung kleiner und mittlerer Unternehmen – zu fördern.
Im Vordergrund steht die Förderung von Umweltpionieren mit innovativen Ideen. Verbundvorhaben zwischen kleinen/mittleren Unternehmen und Forschungseinrichtungen sind ausdrücklich erwünscht. Darüber hinaus können auch Projekte von Institutionen, Verbänden und Interessengruppen, die in ihrer Funktion als Multiplikatoren wichtige Vermittler für die Umsetzung von Ergebnissen aus Forschung und Technik in die Praxis sind, unterstützt werden.
Die Förderung konzentriert sich auf folgende Bereiche:
Umwelttechnik:
Förderbereich 1: Umwelt- und gesundheitsfreundliche Verfahren und Produkte
Förderbereich 2: Klimaschutz und Energie
Förderbereich 3: Architektur und Bauwesen
Umweltforschung und Naturschutz:
Förderbereich 4: Angewandte Umweltforschung
Förderbereich 5: Umweltgerechte Landnutzung
Förderbereich 6: Naturschutz
Umweltkommunikation und Kulturgüterschutz:
Förderbereich 7: Umweltinformationsvermittlung
Förderbereich 8: Umweltbildung
Förderbereich 9: Umwelt und Kulturgüter

Antragsberechtigte

Antragsberechtigt sind natürliche und juristische Personen des privaten und öffentlichen Rechts.
Im Unternehmensbereich werden vorrangig kleine und mittlere Unternehmen gefördert.

Voraussetzungen

Förderfähig sind Vorhaben, die
sich klar vom gegenwärtigen Stand der Forschung und Technik abgrenzen und eine Weiterentwicklung darstellen (Innovation),
für eine breite Anwendung geeignet sind und sich unter marktwirtschaftlichen Konditionen zeitnah umsetzen lassen (Modellcharakter),
neue, ergänzende Umweltentlastungspotenziale erschließen (Umweltentlastung),
der Bewahrung und Wiederherstellung des nationalen Naturerbes dienen.
Für die Förderentscheidung ist der Grad der Umweltentlastung maßgeblich.

Art und Höhe der Förderung

Die Förderung wird grundsätzlich in Form eines zweckgebundenen, nicht rückzahlbaren Zuschusses gewährt.
Die Höhe des Zuschusses wird je nach Projekt und Antragsteller in unterschiedlicher Höhe gewährt.
In Ausnahmefällen kann die Förderung auch als Darlehen oder Bürgschaft erfolgen. Die Bedingungen werden im Einzelfall im Bewilligungsschreiben festgesetzt.

Antragsverfahren

Die Anträge auf die Gewährung einer Förderung sind schriftlich an die Geschäftsstelle der
Deutsche Bundesstiftung Umwelt
An der Bornau 2
49090 Osnabrück
Tel. (05 41) 96 33-0
Fax (05 41) 96 33-1 90
Internet: http://www.dbu.de
zu richten.

Quelle

Förderleitlinien der Deutschen Bundesstiftung Umwelt, Stand Januar 2012.

Wichtige Hinweise

Die Deutsche Bundesstiftung Umwelt fördert jährlich Promotions- und in begrenztem Umfang Habilitationsvorhaben junger Nachwuchswissenschaftler aller Fachrichtungen, im Bereich der angewandten, praxisorientierten Umweltforschung, die aktuelle Umweltprobleme aufgreifen und zu deren Lösung beitragen.
Zu den Aufgaben der Deutschen Bundesstiftung Umwelt gehört die jährliche Vergabe eines Umweltpreises. Mit der Vergabe des Deutschen Umweltpreises sollen Einsatz und Leistungen ausgezeichnet werden, die entscheidend und in vorbildhafter Weise zum Schutz und zur Erhaltung der Funktionsfähigkeit unserer Umwelt beigetragen haben beziehungsweise in Zukunft zu einer deutlichen Umweltentlastung beitragen werden.

Ansprechpartner

Deutsche Bundesstiftung Umwelt (DBU)
An der Bornau 2
49090 Osnabrück
Tel. (05 41) 96 33-0
Fax (05 41) 96 33-190
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