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Gründercoaching Deutschland
| Förderart: | Zuschuss |
| Förderbereich: | Beratung; Existenzgründung & -festigung; Unternehmensfinanzierung |
| Fördergebiet: | Bund |
| Förderberechtigte: | Existenzgründer/in; Unternehmen |
| Ansprechpartner: | Regionalpartner Gründercoaching Deutschland; KfW Bankengruppe |
Gründercoaching Deutschland
Ziel und Gegenstand
Die KfW Bankengruppe fördert mit Unterstützung des Europäischen Sozialfonds (ESF) Coachingmaßnahmen, um Existenzgründern die Finanzierung von Beratungen zu ermöglichen und den Bestand von Existenzgründungen zu erhöhen.
Gefördert werden Coachingmaßnahmen zu wirtschaftlichen, finanziellen und organisatorischen Fragen in den ersten fünf Jahren der Start- und Festigungsphase nach Gründung.
Existenzgründer aus der Arbeitslosigkeit können eine erhöhte Förderung erhalten.
Antragsberechtigte
Antragsberechtigt sind Existenzgründer im Bereich der gewerblichen Wirtschaft sowie der Freien Berufe, die in den zurückliegenden fünf Jahren ein Unternehmen gegründet oder übernommen haben.
Das Unternehmen muss die Voraussetzungen der
KMU-Definition der EU erfüllen und seinen Sitz und Geschäftsbetrieb in der Bundesrepublik Deutschland haben.
Nicht gefördert werden Existenzgründer, die überwiegend im Bereich der Unternehmensberatung tätig sind, Gründer im Bereich der landwirtschaftlichen Primärerzeugung, Fischerei und Aquakultur sowie Unternehmen in Schwierigkeiten i.S.d. Leitlinien der Europäischen Kommission.
Voraussetzungen
Die Gründung bzw. Übernahme muss erfolgt sein und darf zum Zeitpunkt der Antragstellung nicht länger als fünf Jahre zurückliegen.
Bei einer tätigen Beteiligung an einem Unternehmen muss der Existenzgründer über eine ausreichende unternehmerische Entscheidungsfreiheit verfügen.
Bei der Förderung von Gründungen aus der Arbeitslosigkeit muss die Antragstellung im ersten Jahr nach der Gründung erfolgen. Zudem muss der Existenzgründer in diesem Zeitraum Leistungen nach dem SGB zur Aufnahme einer selbständigen Tätigkeit erhalten haben.
Die Existenzgründung muss auf eine Vollexistenz ausgerichtet sein.
Das Coaching muss mindestens zur Hälfte der Beratungszeit in Anwesenheit des Existenzgründers durchgeführt werden.
Die Förderung setzt eine Coachingempfehlung des Regionalpartners und eine Zusage der KfW voraus.
Der Berater muss in der KfW-Beraterbörse (
http://www.kfw-beraterboerse.de) gelistet und für das Gründercoaching Deutschland freigeschaltet sein.
Nicht gefördert werden insbesondere Coachingmaßnahmen in der Vorgründungsphase sowie Beratungen, die überwiegend Rechts-, Versicherungs- und Steuerfragen zum Inhalt haben.
Art und Höhe der Förderung
Die Förderung erfolgt in Form eines Zuschusses.
Die Höhe der Förderung beträgt
–
in den neuen Bundesländern 75%,
–
in den alten Bundesländern (einschl. Berlin) 50%
des Beraterhonorars bei einem maximalen Tagessatz von 800 EUR. Ein Tagewerk umfasst 8 Stunden. Das insgesamt vertraglich zu vereinbarende Netto-Beraterhonorar darf die Bemessungsgrundlage von maximal 6.000 EUR nicht überschreiten.
Unternehmen mit Sitz in so genannten „Phasing out“-Regionen (Südwest-Brandenburg, Lüneburg, Leipzig und Halle) erhalten einen Zuschuss von 75% des Honorars bei einer maximalen Bemessungsgrundlage von 6.000 EUR.
Existenzgründer aus der Arbeitslosigkeit erhalten einen erhöhten Zuschuss von 90% des Beraterhonorars bei einer maximalen Bemessungsgrundlage von 4.000 EUR.
Die Förderung kann innerhalb der laufenden Förderperiode (2007–2013) bis zur Ausschöpfung der maximalen Bemessungsgrundlage von 6.000 EUR wiederholt beantragt werden.
Antragsverfahren
Zunächst ist der persönliche Berater auszuwählen. Alle Berater, die aufgrund ihres Profils und ihrer Beratungserfahrung für das Gründercoaching Deutschland zugelassen sind, sind in der
KfW-Beraterbörse gelistet. Der Berater informiert in einem Erstgespräch über die Schwerpunkte einer Beratung, den Tagessatz und die voraussichtliche Dauer der Beratung.
Der Existenzgründer erfasst alle Antragsdaten online über die
Online-Antragsplattform. Der Ausdruck des Antrags wird durch den Antragsteller unterschrieben und ist anschließend beim zuständigen Regionalpartner einzureichen.
Vor der Antragstellung ist mit dem jeweiligen Regionalpartner ein persönliches Kontaktgespräch zu führen. Eine aktuelle Übersicht der Regionalpartner ist im Internet einsehbar (
Regionalpartner-Suche).
Der Antrag ist vor Abschluss eines Coachingvertrages über den Regionalpartner an die KfW zu richten.
Informationen erteilt auch die
KfW Bankengruppe
Palmengartenstraße 5-9
60325 Frankfurt am Main
Infocenter: (08 00) 5 39 90 01
Tel. (0 69) 74 31-0
Fax (0 69) 74 31-29 44
E-Mail: info@kfw.de
Internet: http://www.kfw.de
Palmengartenstraße 5-9
60325 Frankfurt am Main
Infocenter: (08 00) 5 39 90 01
Tel. (0 69) 74 31-0
Fax (0 69) 74 31-29 44
E-Mail: info@kfw.de
Internet: http://www.kfw.de
Die KfW stellt weitere Informationen und Erläuterungen zur Bearbeitungspraxis (FAQ-Liste) unter
http://www.gruender-coaching-deutschland.de zur Verfügung.
Quelle
Richtlinien des Bundesministeriums für Wirtschaft und Technologie (BMWi) vom 15. März 2011, Bundesanzeiger Nr. 50 vom 30. März 2011, S. 1157; Richtlinien des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS) vom 25. März 2011, Bundesanzeiger Nr. 52 vom 1. April 2011, S. 1231; geändert durch Bekanntmachung vom 12. März 2012, Bundesanzeiger Nr. 45 vom 20. März 2012, S. 1105; Merkblatt der KfW Bankengruppe, Stand Mai 2012; Rundschreiben der KfW Bankengruppe vom 27. April 2012.
Geltungsdauer
Die Richtlinien sind bis zum 31. Dezember 2013 befristet.
Wichtige Hinweise
Zum 1. April 2012 wurde die Richtlinie zum Gründercoaching Deutschland – Gründungen aus Arbeitslosigkeit in redaktioneller Hinsicht der gesetzlichen Neuregelung im Zweiten und Dritten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II/SGB III) angepasst. Die der KfW als Nachweis einzureichenden Bescheide, die ab 1. April 2012 erstellt wurden, müssen daher gemäß § 93 SGB III bzw. § 16 c Absatz 1 SGB II bewilligt worden sein. Die bis zum 31. März 2012 erstellten Bescheide nach § 57 SGB III bzw. § 16 c SGB II stellen weiterhin eine gültige Fördervoraussetzung dar. Zudem hat die KfW ihr Merkblatt präzisiert, welches seit dem 16. Mai 2012 gültig ist.
08.05.12
Die KfW hat zum 1. April 2011 das Antrags- und Abrechnungsverfahren vereinfacht. Mit Inkrafttreten der neuen Richtlinien ändern sich der Prozessablauf beim Gründercoaching und die Regelungen zur Zulassung als Gründercoach. Die Neuerungen im Einzelnen:
01.04.11
–
Der Berater für das Gründercoaching wird vor der Antragstellung ausgewählt. Der Beratungsvertrag selbst wird wie bisher nach der Förderzusage der KfW geschlossen.
–
Der Beratungsvertrag, den Gründer und Berater schließen, ist nicht mehr beim Regionalpartner oder bei der KfW einzureichen.
–
Nach Abschluss des Coachings wird der Verlauf in einem standardisierten Schlussverwendungsnachweis dokumentiert. Der Abschlussbericht ist nicht mehr zur Prüfung einzureichen.
Eine gleichzeitige Förderung der Beratungsmaßnahme aus ESF-Mitteln ist ausgeschlossen. Weitere Fördermöglichkeiten können nur in Anspruch genommen werden, wenn sich die Inhalte der einzelnen Fördermaßnahmen deutlich unterscheiden.
01.04.11
Die Förderung wird als
De-minimis-Beihilfe gewährt.
Ansprechpartner
Regionalpartner Gründercoaching Deutschland
Internet
KfW Bankengruppe
Palmengartenstraße 5-9
60325 Frankfurt am Main
Infocenter: (08 00) 5 39 90 01
Tel. (0 69) 74 31-0
Fax (0 69) 74 31-29 44
E-Mail
Internet
Internet
Palmengartenstraße 5-9
60325 Frankfurt am Main
Infocenter: (08 00) 5 39 90 01
Tel. (0 69) 74 31-0
Fax (0 69) 74 31-29 44
Internet
Weiterführende Informationen
Online-Antragsplattform der KfW
Antragerstellung für KfW Beratungsprodukte
Antragerstellung für KfW Beratungsprodukte