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Gründungs- und Mittelstandsförderung
Förderart: | Zuschuss |
Förderbereich: | Außenwirtschaft; Beratung; Existenzgründung & -festigung; Messen & Ausstellungen; Unternehmensfinanzierung |
Fördergebiet: | Hessen |
Förderberechtigte: | Existenzgründer/in; Unternehmen; Kommune; Öffentliche Einrichtung; Verband/Vereinigung |
Ansprechpartner: | Wirtschafts- und Infrastrukturbank Hessen (WIBank); Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Wohnen |
Gründungs- und Mittelstandsförderung
Ziel und Gegenstand
Das Land Hessen fördert mit Unterstützung des
Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) Vorhaben von Existenzgründern, jungen Unternehmen sowie kleinen und mittleren Unternehmen.
Im Rahmen der Gründungs- und Mittelstandsförderung werden folgende Bereiche gefördert:
Ziel ist der Erhalt und die Verbesserung der Leistungs- und Wettbewerbsfähigkeit kleiner und mittlerer Unternehmen der hessischen Wirtschaft, die Erleichterung von Gründungen und die Sicherung des Generationswechsels.
Antragsberechtigte
Förderberechtigt sind entsprechend den programmspezifischen Einzelregelungen Existenzgründer, kleine und mittlere Unternehmen gemäß
KMU-Definition der EU, Gemeinden und Gemeindeverbände sowie andere Projektträger.
Voraussetzungen
Vorhaben werden entsprechend den programmspezifischen Einzelregelungen in ganz Hessen gefördert. Maßnahmen in den EFRE-Vorranggebieten genießen Priorität.
Die Zuwendung erfolgt auf Grundlage des Hessischen Mittelstandsförderungsgesetzes.
Die Gesamtfinanzierung des Vorhabens muss sichergestellt sein.
Andere öffentliche und private Finanzierungsmöglichkeiten sind in angemessenem und zumutbarem Maße zu nutzen.
Art und Höhe der Förderung
Die Förderung wird in Form von Zuschüssen, zinsgünstigen/zinsfreien Darlehen oder in Form einer Beteiligung gewährt.
Die Höhe der Förderung ist abhängig von Art und Umfang der geplanten Maßnahme.
Antragsverfahren
Anträge sind vor Beginn des Vorhabens an die
Wirtschafts- und Infrastrukturbank Hessen (WIBank)
Niederlassung Kassel
Ständeplatz 17
34117 Kassel
Hotline (06 11) 7 74-73 33
Tel. (05 61) 7 06-77 11
Fax (05 61) 7 06-77 32
E-Mail: foerderberatung@wibank.de
Internet: https://www.wibank.de
Niederlassung Kassel
Ständeplatz 17
34117 Kassel
Hotline (06 11) 7 74-73 33
Tel. (05 61) 7 06-77 11
Fax (05 61) 7 06-77 32
E-Mail: foerderberatung@wibank.de
Internet: https://www.wibank.de
zu richten.
Informationen erteilt auch das
Hessische Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Wohnen
Kaiser-Friedrich-Ring 75
65185 Wiesbaden
Tel. (06 11) 8 15-0
Fax (06 11) 8 15-22 25
E-Mail: poststelle@wirtschaft.hessen.de
Internet: https://wirtschaft.hessen.de
Kaiser-Friedrich-Ring 75
65185 Wiesbaden
Tel. (06 11) 8 15-0
Fax (06 11) 8 15-22 25
E-Mail: poststelle@wirtschaft.hessen.de
Internet: https://wirtschaft.hessen.de
Quelle
Richtlinien vom 13. Dezember 2016, Staatsanzeiger für das Land Hessen Nr. 52 vom 26. Dezember 2016, S. 1686; zuletzt geändert durch Bekanntmachung vom 16. März 2018, Staatsanzeiger für das Land Hessen Nr. 14 vom 2. April 2018, S. 446.
Geltungsdauer
Die Richtlinien gelten bis zum 31. Dezember 2023.
Wichtige Hinweise
Eine zusätzliche Förderung aus anderen Förderprogrammen des Landes Hessen ist ausgeschlossen.
Die Förderung von Unternehmen erfolgt als
De-minimis-Beihilfe.
Ansprechpartner
Wirtschafts- und Infrastrukturbank Hessen (WIBank)
Niederlassung Kassel
Ständeplatz 17
34117 Kassel
Hotline (06 11) 7 74-73 33
Tel. (05 61) 7 06-77 11
Fax (05 61) 7 06-77 32
E-Mail
Internet
Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Wohnen
Kaiser-Friedrich-Ring 75
65185 Wiesbaden
Tel. (06 11) 8 15-0
Fax (06 11) 8 15-22 25
E-Mail
Internet
Niederlassung Kassel
Ständeplatz 17
34117 Kassel
Hotline (06 11) 7 74-73 33
Tel. (05 61) 7 06-77 11
Fax (05 61) 7 06-77 32
Internet
Kaiser-Friedrich-Ring 75
65185 Wiesbaden
Tel. (06 11) 8 15-0
Fax (06 11) 8 15-22 25
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