Europäischer Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) (2014–2020)
Ziel und Gegenstand
Aufgabe des Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) ist es, durch die Beseitigung von Ungleichheiten zwischen den verschiedenen Regionen den wirtschaftlichen, sozialen und territorialen Zusammenhalt in der Europäischen Union zu stärken.
Schwerpunkte der Förderung sind
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Forschung und Entwicklung sowie Innovation,
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Verbesserung des Zugangs zu und der Qualität von Informations- und Kommunikationstechnologien (IKT),
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Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit von kleinen und mittleren Unternehmen (KMU),
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Verringerung der CO
2-Emissionen in allen Bereichen der Wirtschaft sowie Anpassung an den Klimawandel,
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Erhaltung und Schutz der Umwelt sowie Förderung der Ressourceneffizienz,
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Förderung von Nachhaltigkeit im Verkehr und Beseitigung von Engpässen in wichtigen Netzinfrastrukturen,
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Förderung der Beschäftigung und Unterstützung der Mobilität der Arbeitskräfte,
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Förderung der sozialen Inklusion und Bekämpfung von Armut und Diskriminierung,
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Investitionen in Aus- und Weiterbildung,
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Verbesserung der institutionellen Kapazitäten und effektive öffentliche Verwaltung.
Die Investitionen werden – abhängig von der Regionenkategorie – auf vier Schlüsselprioritäten konzentriert: Innovation und Forschung, digitale Agenda, Förderung kleiner und mittlerer Unternehmen und CO
2-arme Wirtschaft.
Besonderes Gewicht legt der EFRE zudem auf die Förderung der nachhaltigen Stadtentwicklung.
Antragsberechtigte
Die Antragsberechtigung richtet sich nach den nationalen und regionalen Programmen, auf deren Grundlage die Mittel des EFRE ausgereicht werden.
Budget
Das Gesamtbudget für die Kohäsionspolitik aus den Strukturfonds (ESF und EFRE) sowie dem Kohäsionsfonds beläuft sich für den Zeitraum 2014 bis 2020 auf rund 325 Mrd. EUR.
Unter Berücksichtigung der nationalen Beiträge der Mitgliedstaaten und der Hebelwirkung der Finanzinstrumente ist mit einem Gesamteffekt von mehr als 500 Mrd. EUR zu rechnen.
Art und Höhe der Förderung
Der Fonds trägt zur Kofinanzierung nationaler und regionaler Programme bei.
Für die Beteiligung des Fonds bestehen grundsätzlich folgende Obergrenzen:
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50% der zuschussfähigen Ausgaben in stärker entwickelten Regionen,
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60% der zuschussfähigen Ausgaben in Übergangsregionen,
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85% der zuschussfähigen Ausgaben in weniger entwickelten Regionen.
Antragsverfahren
Die Mitgliedstaaten schließen Partnerschaftsvereinbarungen mit der Kommission, die alle Unterstützungsleistungen aus den Struktur- und Investitionsfonds im betreffenden Mitgliedstaat umfassen. Die Mitgliedstaaten erstellen die Partnerschaftsvereinbarung gemeinsam mit den zuständigen regionalen und lokalen Stellen vor Ort.
Die Maßnahmen des Fonds werden in den Mitgliedstaaten in Form von operationellen Programmen durchgeführt. Jedes operationelle Programm gilt für einen Zeitraum zwischen dem 1. Januar 2014 und dem 31. Dezember 2020.
Die Mitgliedstaaten benennen die Verwaltungs-, Bescheinigungs- und Prüfbehörden, die für die Durchführung der operationellen Programme verantwortlich sind.
In Deutschland werden die Strukturfonds federführend koordiniert durch das
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie
Referat EA3
Scharnhorststraße 34–37
10115 Berlin
Tel. (0 30) 1 86 15-62 26
E-Mail: buero-ea3@bmwi.bund.de
Internet:
http://www.bmwi.de
Die Anschriften der zuständigen Verwaltungsbehörden in den Bundesländern können im
Internet abgerufen werden.
Weitere Informationen:
Europäische Kommission
Generaldirektion Regionalpolitik und Stadtentwicklung (DG REGIO)
Avenue de Beaulieu 1
B-1160 Brüssel
Belgien
Tel. (00 800) 6 7 8 9 10 11 (Europe Direct)
Tel. (00 32 2) 29-9 11 11 (Telefonzentrale)
E-Mail: regio-info@ec.europa.eu
Internet:
http://ec.europa.eu/dgs/regional_policy
Quelle
Verordnung (EU) Nr. 1301/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 17. Dezember 2013, Amtsblatt der Europäischen Union Nr. L 347 vom 20. Dezember 2013, S. 289; berichtigt durch Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union Nr. L 330 vom 3. Dezember 2016, S. 12.
Geltungsdauer
1. Januar 2014 bis 31. Dezember 2020
Wichtige Hinweise