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Job 4000 - Programm zur besseren beruflichen Integration besonders betroffener schwer behinderter Menschen

Förderkriterien
Förderart: Zuschuss
Förderbereich: Arbeit; Aus- & Weiterbildung; Gesundheit & Soziales
Fördergebiet: Bund
Förderberechtigte: Unternehmen; Öffentliche Einrichtung; Verband/Vereinigung
Ansprechpartner: Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS); zuständiges Integrationsamt
Job 4000 – Programm zur besseren beruflichen Integration besonders betroffener schwer behinderter Menschen

Ziel und Gegenstand

Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) fördert mit Unterstützung des Europäischen Sozialfonds (ESF) die berufliche Integration schwerbehinderter Menschen. Zugleich soll die Bundesagentur für Arbeit bei der Durchführung ihrer gesetzlichen Aufgaben im Rahmen der beruflichen Integration von Menschen mit Behinderung unterstützt werden.
Das Programm besitzt folgende Schwerpunkte:
Neue Arbeitsplätze für schwerbehinderte Menschen: Es sollen mindestens 1.000 neue Arbeitsplätze auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt für besonders betroffene schwerbehinderte Menschen i.S.d. § 72 Abs. 1 Nr. 1 SGB IX geschaffen werden.
Neue Ausbildungsplätze für schwerbehinderte Jugendliche: Es werden mindestens 500 neue betriebliche Ausbildungsplätze auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt geschaffen.
Unterstützung schwerbehinderter Menschen durch Integrationsfachdienste: Mindestens 2.500 schwerbehinderte Menschen i.S.d. § 109 Abs. 2 SGB IX, insbesondere schwerbehinderte Schulabgänger, sollen mit Hilfe der Integrationsfachdienste in den allgemeinen Arbeitsmarkt integriert werden.

Antragsberechtigte

Antragsberechtigt sind Arbeitgeber und Integrationsfachdienste.

Voraussetzungen

Es muss sich um neue Arbeitsplätze bzw. Ausbildungsplätze für besonders betroffene schwerbehinderte Menschen i.S.d. Neunten Buches Sozialgesetzbuch (SGB IX) handeln.

Art und Höhe der Förderung

Die Förderung erfolgt in Form eines Zuschusses.
Die Höhe der Förderung beträgt für
neue Arbeitsplätze: Die genaue Höhe und die Förderdauer wird im Einzelfall festgelegt. Möglich sind im Durchschnitt je Arbeitsplatz bis zu 600 EUR monatlich auf die Dauer von bis zu 5 Jahren,
neue Ausbildungsplätze: Pro Ausbildungsplatz werden bis zu 3.000 EUR zu Beginn der Ausbildung und bis zu 5.000 EUR nach Abschluss der Ausbildung und gleichzeitiger Übernahme in ein unbefristetes sozialversicherungspflichtiges Beschäftigungsverhältnis geleistet. Bei Übernahme in ein befristetes sozialversicherungspflichtiges Beschäftigungsverhältnis werden nur bis zu 2.500 EUR gezahlt,
die Integrationsfachdienste: Bis zu 250 EUR monatlich für jeden Unterstützungsfall.

Antragsverfahren

Anträge sind an die zuständigen Integrationsämter zu richten.
Weiterführende Informationen sind bei dem
Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS)
Wilhelmstraße 49
10117 Berlin
Tel. (0 30) 1 85 27-0
Fax (0 30) 1 85 27-1830
E-Mail: info@bmas.bund.de
Internet: http://www.bmas.bund.de
erhältlich.

Quelle

Richtlinie des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS) vom 26. Juli 2006, Bundesanzeiger Nr. 145 vom 4. August 2006, S. 5427; Informationen des BMAS, Stand August 2010.

Geltungsdauer

Das Initiativprogramm beginnt am 1. Januar 2007. Die einzelnen Maßnahmen sollen am 31. Dezember 2013 beendet sein.

Wichtige Hinweise

Das BMAS hat im April 2010 einen Zwischenbericht zum Arbeitsmarktprogramm vorgelegt. Danach ist das Programm bisher in den Ländern folgendermaßen umgesetzt worden (alle Länder; Stand 31. Dezember 2009):
Neue Arbeitsplätze für schwerbehinderte Menschen: 182,5% (Soll; 1002 Plätze; Ist: 1829)
Neue Ausbildungsplätze für schwerbehinderte Jugendliche: 93,6% (Soll: 500 Plätze; Ist: 468)
Unterstützung schwerbehinderter Menschen durch Integrationsfachdienste: 119,4% (Soll: 2605 Fälle; Ist: 3111)
Der Gesamtdurchschnitt über alle Säulen liegt bei 134%. Da die Verantwortung für die Durchführung des Programms den Bundesländern obliegt, haben die Länder bzw. die Integrationsämter der Länder eigene Richtlinien erlassen, welche Förderschwerpunkte und Umsetzung definieren. Dabei haben die Bundesländer unterschiedliche Zeitpläne zur Umsetzung des Programms festgelegt. Weitere Informationen sowie den vollständigen Zwischenbericht können Sie im Internet abrufen. 27.08.10
Der Bund stellt Mittel in Höhe von insgesamt 31,25 Mio. EUR zur Verfügung. Davon entfallen 18 Mio. EUR auf den Bereich „1.000 neue Arbeitsplätze“, 2 Mio. EUR auf den Bereich „500 neue Ausbildungsplätze“, 11,25 Mio. EUR auf den Bereich „Unterstützung durch die Integrationsfachdienste“. Die Länder stellen zusätzlich rund 20 Mio. EUR bereit.

Ansprechpartner

Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS)
Wilhelmstraße 49
10117 Berlin
Tel. (0 30) 1 85 27-0
Fax (0 30) 1 85 27-18 30
E-Mail
Internet

zuständiges Integrationsamt
Internet

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