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ERP-Beteiligungsprogramm
Förderart: | Beteiligung |
Förderbereich: | Existenzgründung & -festigung; Unternehmensfinanzierung |
Fördergebiet: | Bund |
Förderberechtigte: | Existenzgründer/in; Unternehmen |
Ansprechpartner: | KfW Bankengruppe |
ERP-Beteiligungsprogramm
Ziel und Gegenstand
Das Programm dient der Erweiterung der Eigenkapitalbasis von kleinen und mittleren Unternehmen durch Bereitstellung von Haftungskapital über private Kapitalbeteiligungsgesellschaften.
Förderfähig sind vornehmlich Kooperationen, Innovationen, Umstellungen bei Strukturwandel, die Errichtung, Erweiterung, grundlegende Rationalisierung oder Umstellung von Betrieben sowie Existenzgründungen.
Zur Refinanzierung von Beteiligungen, die sie an kleinen und mittleren Unternehmen im Rahmen des ERP-Beteiligungsprogramms eingehen, erhalten Kapitalbeteiligungsgesellschaften Kredite.
Antragsberechtigte
Antragsberechtigt sind kleine und mittlere Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft in Deutschland mit einem Gruppenumsatz von bis zu 50 Mio. EUR, in begründeten Fällen bis zu 75 Mio. EUR.
Refinanzierungskredite können von privaten Kapitalbeteiligungsgesellschaften in Deutschland in Anspruch genommen werden.
Voraussetzungen
Es muss sich um die Erweiterung der Eigenkapitalbasis oder die Konsolidierung der Finanzverhältnisse handeln. Beteiligungen können auch bei Erbauseinandersetzungen oder in Ausnahmefällen beim Ausscheiden von Gesellschaftern gefördert werden.
Von der Förderung ausgeschlossen sind Beteiligungsverträge, die vor Antragstellung bereits abgeschlossen wurden.
Art und Höhe der Förderung
Die Beteiligung kann in der Regel bis zu 1,25 Mio. EUR betragen, jedoch soll die Beteiligung das vorhandene Eigenkapital nicht übersteigen. In Ausnahmefällen sind Beteiligungen bis zu 2,5 Mio. EUR möglich.
Die Laufzeit beträgt in der Regel 10 Jahre; in den neuen Ländern und Berlin in der Regel 12,5 Jahre.
Der Finanzierungsanteil der Refinanzierungskredite beträgt bis zu 100% der Beteiligungssumme.
Zinssatz: siehe
aktuelle Konditionen.
Antragsverfahren
Anträge von Unternehmen können nur bei privaten Kapitalbeteiligungsgesellschaften gestellt werden.
Auskünfte erteilt die
KfW Bankengruppe
Palmengartenstraße 5–9
60325 Frankfurt am Main
Infocenter: (08 00) 5 39 90 01
Tel. (0 69) 74 31-0
Fax (0 69) 74 31-29 44
E-Mail: info@kfw.de
Internet: http://www.kfw.de
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Infocenter: (08 00) 5 39 90 01
Tel. (0 69) 74 31-0
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E-Mail: info@kfw.de
Internet: http://www.kfw.de
Quelle
Richtlinie des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWi) vom 12. April 2010; Bundesanzeiger Nr. 61 vom 22. April 2010, S. 1413; Merkblatt der KfW Bankengruppe, Stand Januar 2013.
Wichtige Hinweise
Eine wiederholte ERP-geförderte Beteiligung ist zulässig, solange der jeweilige Höchstbetrag nicht überschritten wird.
Die
Allgemeinen Bedingungen für die Vergabe von ERP-Mitteln sind Bestandteil der Richtlinie.
12.03.14
Ansprechpartner
KfW Bankengruppe
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60325 Frankfurt am Main
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