Trefferliste |
ERP-Regionalförderprogramm
Förderart: | Darlehen |
Förderbereich: | Arbeit; Regionalförderung; Unternehmensfinanzierung |
Fördergebiet: | Bund - GRW-Gebiete (ERP-Regionalförderung) |
Förderberechtigte: | Unternehmen |
Ansprechpartner: | KfW Bankengruppe |
ERP-Regionalförderprogramm
Ziel und Gegenstand
Das ERP-Regionalförderprogramm dient der mittel- und langfristigen Finanzierung von Investitionen in deutschen Regionalfördergebieten zu einem günstigen Zinssatz. Dazu zählen alle Standorte in den neuen Ländern und Berlin sowie die Regionalfördergebiete in den alten Ländern.
Mitfinanziert werden
–
Erwerb von Grundstücken und Gebäuden,
–
gewerbliche Baukosten,
–
gewerbliche Investitionen zur Barrierereduzierung,
–
Kauf von Maschinen, Anlagen, Fahrzeugen, Einrichtungen,
–
Betriebs- und Geschäftsausstattung,
–
immaterielle Investitionen in Verbindung mit Technologietransfer,
–
Erwerb von Vermögenswerten aus anderen Unternehmen einschließlich Übernahmen und tätiger Beteiligungen,
–
Warenlager sowie
–
Betriebsmittel (einschl. Beratungsleistungen und Kosten für Messeteilnahmen).
Für kleine Unternehmen im Sinne der
KMU-Definition der EU besteht ein KU-Fenster mit einem zusätzlich vergünstigten Zinssatz.
Antragsberechtigte
Antragsberechtigt sind
–
in- und ausländische Unternehmen gem.
KMU-Definition der EU sowie
–
Angehörige der Freien Berufe,
die grundsätzlich seit mindestens fünf Jahren am Markt aktiv sind.
Darüber hinaus können auch natürliche Personen sowie antragsberechtigte Unternehmen und Angehörige der Freien Berufe unabhängig vom Zeitpunkt der Aufnahme der Geschäftstätigkeit gefördert werden, die Gewerbeimmobilien und/oder gewerblich bzw. freiberuflich genutzte Mobilien vermieten oder verpachten, sofern die Gewinnerzielungsabsicht im Vordergrund steht.
Voraussetzungen
Das Vorhaben muss in einem
Regionalfördergebiet durchgeführt werden.
Von der Förderung ausgeschlossen sind Unternehmen in Schwierigkeiten im Sinne der EU-Leitlinien, Umschuldungen und Nachfinanzierungen bereits abgeschlossener Vorhaben, Anschlussfinanzierungen und Prolongationen, Anlagen zur Nutzung erneuerbarer Energien, Baumaßnahmen für Betreutes Wohnen (Wohngebäude) sowie Vermietung und Verpachtung zur wohnwirtschaftlichen, gemeinnützigen und kommunalen Nutzung.
Art und Höhe der Förderung
Die Förderung erfolgt in Form eines zinsgünstigen Darlehens.
Die Höhe des Darlehens beträgt bis zu 100% der förderfähigen Investitionskosten, maximal 3 Mio. EUR pro Vorhaben.
Zinssatz: siehe
aktuelle Konditionen
Im KU-Fenster gelten besonders günstige Konditionen.
Mit dem
Subventionswertrechner der KfW können Subventionswerte und Beihilfeintensitäten von Krediten auf Basis aktuell gültiger Konditionen berechnet werden.
Antragsverfahren
Anträge werden über die Hausbank an die
KfW Bankengruppe
Palmengartenstraße 5–9
60325 Frankfurt am Main
Infocenter: (08 00) 5 39 90 01
Tel. (0 69) 74 31-0
Fax (0 69) 74 31-29 44
E-Mail: info@kfw.de
Internet: http://www.kfw.de
Palmengartenstraße 5–9
60325 Frankfurt am Main
Infocenter: (08 00) 5 39 90 01
Tel. (0 69) 74 31-0
Fax (0 69) 74 31-29 44
E-Mail: info@kfw.de
Internet: http://www.kfw.de
gerichtet. Förderanträge können auch über die
elektronische Formularsammlung der KfW ausgefüllt werden. Die ausgedruckten Formulare werden nach der Prüfung durch die Hausbank bei der KfW eingereicht.
Quelle
Richtlinie des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWi) vom 25. August 2017; Merkblatt der KfW Bankengruppe, Stand Januar 2018; KfW-Information vom 24. November 2017.
Wichtige Hinweise
Die KfW hat zum 1. Januar 2018 bestehende Regelungen in den Programmen vereinheitlicht. So wurden in den Programmen mit Beihilfekomponenten nach der Allgemeinen Gruppenfreistellungsverordnung (AGVO) aktualisierte Verweise auf die AGVO im Merkblatt aufgenommen.
28.11.17
Als Regionalfördergebiete in Deutschland gelten die als GRW-Fördergebiete (
Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur” – Anhang 10) klassifizierten Regionen. Eine grafische Darstellung der Fördergebiete kann auf den Internetseiten des BMWi abgerufen werden (vgl.
Fördergebietskarte (PDF)).
25.01.17
Die Förderung der Nutzung Erneuerbarer Energien erfolgt im
KfW-Programm Erneuerbare Energien.
05.07.13
Die Förderung wird als
De-minimis-Beihilfe oder als Beihilfe unter der Allgemeinen Gruppenfreistellungsverordnung gewährt. Detaillierte Informationen zu den beihilferechtlichen Vorgaben enthält das
Allgemeine Merkblatt zu Beihilfen der KfW.
02.04.13
Die Mittel des ERP-Regionalförderprogramms können mit anderen Fördermitteln im Rahmen der jeweils relevanten EU-Beihilfegrenzen kombiniert werden.
11.06.15
Die
Allgemeinen Bedingungen für die Vergabe von ERP-Mitteln sind Bestandteil der Richtlinie.
12.03.14
Ansprechpartner
KfW Bankengruppe
Palmengartenstraße 5-9
60325 Frankfurt am Main
Infocenter: (08 00) 5 39 90 01
Tel. (0 69) 74 31-0
Fax (0 69) 74 31-29 44
E-Mail
Internet
Palmengartenstraße 5-9
60325 Frankfurt am Main
Infocenter: (08 00) 5 39 90 01
Tel. (0 69) 74 31-0
Fax (0 69) 74 31-29 44
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Weiterführende Informationen
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Aktuelle Zinssätze der Kreditprogramme der KfW
KfW Bankengruppe - Elektronische Formularsammlung
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KfW Bankengruppe - Subventionswertrechner
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