Trefferliste |
ERP-Exportfinanzierungsprogramm
Förderart: | Darlehen |
Förderbereich: | Außenwirtschaft |
Fördergebiet: | Bund |
Förderberechtigte: | Unternehmen |
Ansprechpartner: | KfW IPEX-Bank GmbH |
ERP-Exportfinanzierungsprogramm
Ziel und Gegenstand
Aus Mitteln des ERP-Sondervermögens, die die KfW durch Kapitalmarktmittel verstärkt, können Darlehen gewährt werden zur Finanzierung von Ausfuhrgeschäften deutscher Exporteure über die Lieferung von Investitionsgütern und Leistungen in Schwellen- und Entwicklungsländer.
Antragsberechtigte
Antragsberechtigt sind alle Kreditinstitute, die für
Exportkreditgarantien (Hermesdeckungen) des Bundes antragsberechtigt sind.
Zielgruppe sind deutsche Exporteure oder ausländische Importeure.
Voraussetzungen
Finanziert werden grundsätzlich nur Ausfuhrgeschäfte, denen eine Bürgschaft oder eine Garantie des Bundes zugrunde liegt und bei denen sich die Zahlungsabwicklung auf einen Zeitraum von mindestens vier Jahren ab Betriebsbereitschaft erstreckt.
Als Entwicklungsländer gelten die Länder, die in der Liste der Entwicklungsländer des Ausschusses für Entwicklungsländer (DAC) der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) aufgeführt sind.
Art und Höhe der Förderung
Gewährt werden Darlehen in Höhe der bei Auszahlung noch nicht fälligen Exportforderungen.
Für die Darlehensbemessung gilt pro Einzelgeschäft eine Regelobergrenze in Höhe von 85 Mio. EUR, entsprechend einem deutschen Exportauftragswert von 100 Mio. EUR.
Zinssatz, Zusage- und Reservierungsprovision werden von Fall zu Fall von der KfW IPEX-Bank den Kreditinstituten bekannt gegeben. Die Laufzeit entspricht den von HERMES gedeckten Zahlungsbedingungen.
Antragsverfahren
Anträge sind von dem jeweiligen Kreditinstitut an die
KfW IPEX-Bank GmbH
Palmengartenstraße 5–9
60325 Frankfurt am Main
Tel. (0 69) 74 31-0
Fax (0 69) 74 31-29 44
E-Mail: info@kfw-ipex-bank.de
Internet: http://www.kfw-ipex-bank.de
Palmengartenstraße 5–9
60325 Frankfurt am Main
Tel. (0 69) 74 31-0
Fax (0 69) 74 31-29 44
E-Mail: info@kfw-ipex-bank.de
Internet: http://www.kfw-ipex-bank.de
zu richten.
Quelle
Richtlinie des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWi) vom 1. Februar 2005, Bundesanzeiger Nr. 47 vom 9. März 2005, S. 3445; Merkblatt der KfW Bankengruppe, Stand Januar 2017.
Wichtige Hinweise
Die
Allgemeinen Bedingungen für die Vergabe von ERP-Mitteln sind Bestandteil der Richtlinie.
12.03.14
Der Internet-Service der
Germany Trade and Invest sowie das
Außenwirtschaftsportal iXPOS helfen exportorientierten Unternehmen bei allen Fragen rund um Auslandsgeschäfte.
Ansprechpartner
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