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Beteiligungen an Messen und Ausstellungen (Messeförderprogramm)
Förderart: | Zuschuss |
Förderbereich: | Außenwirtschaft; Messen & Ausstellungen |
Fördergebiet: | Sachsen-Anhalt |
Förderberechtigte: | Unternehmen |
Ansprechpartner: | Investitionsbank Sachsen-Anhalt (IB) |
Beteiligungen an Messen und Ausstellungen (Messeförderprogramm)
Ziel und Gegenstand
Das Land Sachsen-Anhalt unterstützt die Teilnahme kleiner und mittlerer Unternehmen an nationalen und internationalen Messen und Ausstellungen.
Ziel ist, den Unternehmen den Zugang zu nationalen und internationalen Messen zu erleichtern, um so deren Absatzchancen zu erhöhen.
Antragsberechtigte
Antragsberechtigt sind kleine und mittlere Unternehmen gemäß
KMU-Definition der EU aus den Bereichen des produzierenden Gewerbes, des Handwerks und der überwiegend produktiven Dienstleistungen.
Bestimmte Branchen sind von der Förderung ausgeschlossen.
Voraussetzungen
Es muss sich um die Teilnahme an einer Auslandsmesse, die vom Ausstellungs- und Messe-Ausschuss der Deutschen Wirtschaft e.V. (AUMA) gelistet ist, oder an einer Inlandsmesse, die im Handbuch des AUMA (MesseGuide) als international und national gekennzeichnet ist, handeln.
Das Unternehmen muss seine Betriebsstätte, in der das auszustellende Produkt hergestellt wird oder die präsentierte Dienstleistung erbracht wird, in Sachsen-Anhalt haben.
Von der Förderung ausgeschlossen sind Unternehmen in Schwierigkeiten sowie Unternehmen oder Institutionen der öffentlichen Hand oder solche, an denen diese mehr als 50% der Anteile hält.
Art und Höhe der Förderung
Die Förderung wird als Zuschuss gewährt.
Die Höhe der Förderung beträgt
–
für die Teilnahme an Inlandsmessen pauschal 4.000 EUR,
–
bei Auslandsmessen bis zu 75% der förderfähigen Ausgaben, maximal jedoch 16.000 EUR, für Existenzgründer bis zu fünf Jahre nach Gründung oder Nachfolge maximal 24.000 EUR.
Jährlich können bis zu drei Beteiligungen an unterschiedlichen Messen oder Ausstellungen pro Unternehmen gefördert werden.
Antragsverfahren
Anträge sind bis acht Wochen vor Messebeginn, spätestens jedoch bis zum 30. September des jeweiligen Jahres bei der
Investitionsbank Sachsen-Anhalt
Domplatz 12
39104 Magdeburg
Hotline (08 00) 5 60 07 57
Fax (03 91) 5 89-17 54
E-Mail: beratung@ib-lsa.de
Internet: https://www.ib-sachsen-anhalt.de
Domplatz 12
39104 Magdeburg
Hotline (08 00) 5 60 07 57
Fax (03 91) 5 89-17 54
E-Mail: beratung@ib-lsa.de
Internet: https://www.ib-sachsen-anhalt.de
einzureichen.
Weitere Informationen können im
Internet abgerufen werden.
Quelle
Richtlinie des Ministeriums für Wirtschaft, Wissenschaft und Digitalisierung vom 24. Juni 2019, Ministerialblatt für das Land Sachsen-Anhalt Nr. 24 vom 8. Juli 2019, S. 250.
Geltungsdauer
Die Richtlinie gilt bis zum 30. Juni 2021.
Wichtige Hinweise
Andere öffentliche Fördermittel (zum Beispiel des Bundes) sind vorrangig in Anspruch zu nehmen. Eine zusätzliche Förderung ist ausgeschlossen.
29.05.15
Die Förderung wird als
De-minimis-Beihilfe gewährt.
Weiterführende Informationen zu den Themen Messen und Messeförderung können auf den Internetseiten des Ausstellungs- und Messe-Ausschusses der Deutschen Wirtschaft e.V. (AUMA) (
https://www.auma.de) abgerufen werden.