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Bürgschaften des Bundes und der Länder
Förderart: | Bürgschaft |
Förderbereich: | Unternehmensfinanzierung |
Fördergebiet: | Bund |
Förderberechtigte: | Unternehmen |
Ansprechpartner: | PricewaterhouseCoopers GmbH |
Bürgschaften des Bundes und der Länder
Ziel und Gegenstand
Für die Besicherung von Krediten an gewerbliche Unternehmen mit tragfähigem Konzept, bei denen bankübliche Sicherheiten nicht im erforderlichen Maß zur Verfügung stehen, besteht in Deutschland ein dreigliedriges Bürgschaftssystem:
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Für Bürgschaftsbeträge bis 1,25 Mio. EUR (für Einsparcontracting-Vorhaben bis 2 Mio. EUR) stehen in allen Bundesländern Bürgschaftsbanken bzw. Kreditgarantiegemeinschaften bereit, um Investitions- und Betriebsmittelkredite für Existenzgründer und mittelständische Unternehmen abzusichern (Einzelheiten s. die Einträge zu den Bürgschaftsbanken in dieser Datenbank).
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Darüber hinaus gehenden Bürgschaftsbedarf decken in den alten Bundesländern die Länder/Landesförderinstitute ab. In den neuen Ländern stehen die Programme der Länder/Landesförderinstitute für Bürgschaftsbedarf bis 10 Mio Euro zur Verfügung, z.T. mit Risikobeteiligung des Bundes.
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Für Bürgschaftsbeträge ab 10 Mio. EUR sind in den neuen Bundesländern parallele Bundes-/Landesbürgschaften vorgesehen.
Antragsberechtigte
Gefördert werden Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, die sich ganz oder mehrheitlich in privater Hand befinden.
Voraussetzungen
Voraussetzungen sind insbesondere, dass das Vorhaben volkswirtschaftlich förderungswürdig, das Unternehmenskonzept wirtschaftlich tragfähig und eine anderweitige Finanzierung nicht möglich ist. Ferner ist das EU-Beihilferecht zu beachten.
Art und Höhe der Förderung
Die Bürgschaften decken höchstens 80% des Ausfallrisikos ab; das kreditgewährende Institut muss ein Eigenrisiko von mindestens 20% ohne Vorabbefriedigungsrecht und Sondersicherheiten übernehmen. Die Investoren/Anteilseigner müssen sich angemessen mit Eigen-/Haftkapital an der Finanzierung beteiligen.
Für alle Bürgschaften ist ein Bürgschaftsentgelt zu entrichten.
Antragsverfahren
Anträge für Bürgschaften (in den neuen Ländern bis 10 Mio. EUR) nehmen die Bürgschaftsmandatare der Länder bzw. Landeswirtschaftsministerien entgegen, soweit nicht die Bürgschaftsbanken zuständig sind (s. dazu unten).
Bei einem Bürgschaftsbedarf ab 10 Mio. EUR in den neuen Bundesländern können Anfragen und Anträge gerichtet werden an die
PricewaterhouseCoopers GmbH
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
Kapelle-Ufer 4
10117 Berlin
Tel. (0 30) 26 36-12 04
Fax (0 30) 26 36-12 21
Internet: http://www.pwc.de
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
Kapelle-Ufer 4
10117 Berlin
Tel. (0 30) 26 36-12 04
Fax (0 30) 26 36-12 21
Internet: http://www.pwc.de
Zu Einzelheiten siehe die
Hinweise für die Beantragung von Bundesbürgschaften unter Einbindung paralleler Landesbürgschaften.
Anträge auf Bürgschaften der Bürgschaftsbanken bis 1,25 Mio. EUR sind in der Regel über die Hausbank zu stellen. Die Banken/Sparkassen arbeiten mit den Bürgschaftsbanken zusammen und haben Merkblätter und Antragsvordrucke vorrätig. Der Antragsvordruck kann auch unter
http://www.vdb-info.de abgerufen werden. Viele Bürgschaftsbanken bieten auch die Möglichkeit an, Bürgschaften unterhalb bestimmter Höchstgrenzen direkt bei ihnen zu beantragen.
Quelle
Informationen des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWi), Stand August 2016.
Wichtige Hinweise
Grundsätzlich können Bürgschaften mit anderen Förderinstrumenten wie z.B. zinsverbilligten Krediten oder Investitionszuschüssen und Investitionszulagen kombiniert werden. Dabei sind jedoch die Kumulationsregeln des EG-Beihilferechtes zu beachten.
Ansprechpartner
PricewaterhouseCoopers GmbH
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
Kapelle-Ufer 4
10117 Berlin
Tel. (0 30) 26 36-12 04
Fax (0 30) 26 36-12 21
Internet
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
Kapelle-Ufer 4
10117 Berlin
Tel. (0 30) 26 36-12 04
Fax (0 30) 26 36-12 21
Internet
Downloads
Hinweise zur Beantragung von Bundesbürgschaften unter Einbindung paralleler Landesbürgschaften - Anlage 2
PDF: 2122KB
PDF: 2122KB
Weiterführende Informationen
Rückgarantien des Bundes und der Länder
Zusätzlich wird auf das für Garantien geltende Programm "Rückgarantien des Bundes und der Länder" verwiesen, das für die Besicherung von Beteiligungen an Unternehmen zur Verfügung steht.
Rückbürgschaften des Bundes und der Länder
Zusätzlich wird auf das für Bürgschaften geltende Programm "Rückbürgschaften des Bundes und der Länder" verwiesen, das für die Besicherung von Bürgschaften an Unternehmen zur Verfügung steht.
Zusätzlich wird auf das für Garantien geltende Programm "Rückgarantien des Bundes und der Länder" verwiesen, das für die Besicherung von Beteiligungen an Unternehmen zur Verfügung steht.
Zusätzlich wird auf das für Bürgschaften geltende Programm "Rückbürgschaften des Bundes und der Länder" verwiesen, das für die Besicherung von Bürgschaften an Unternehmen zur Verfügung steht.