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Förderprogramm Coaching für kleine und mittlere Unternehmen (ESF 2014-2020)
Förderart: | Zuschuss |
Förderbereich: | Beratung; Unternehmensfinanzierung |
Fördergebiet: | Baden-Württemberg |
Förderberechtigte: | Unternehmen |
Ansprechpartner: | L-Bank |
Förderprogramm Coaching für kleine und mittlere Unternehmen (ESF 2014–2020)
Ziel und Gegenstand
Das Land Baden-Württemberg fördert mit Unterstützung des
Europäischen Sozialfonds (ESF) externe Coachingmaßnahmen für kleine und mittlere Unternehmen (KMU).
Mitfinanziert werden Vorhaben in folgenden Bereichen:
–
Innovationsvorhaben und Umstrukturierungen/Veränderungsprozesse,
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klimafreundliche Geschäftstätigkeit und klimafreundliche Technologien (u.a. Elektromobilität, erneuerbare Energien/Energieeffizienz, Leichtbau/Ressourcen- und Materialeffizienz),
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Unternehmensübergaben (Planung bis hin zur Begleitung),
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gelingende Ausbildung (Ausbildungsstrukturen/Ausbildungsabläufe, individuelle Ausbildungsverhältnisse),
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Wachstumsorientierung frauengeführter Unternehmen (u.a. Aufbau neuer bzw. Ausbau bestehender Geschäftsfelder, Erschließung neuer Zielgruppen),
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Fachkräftesicherung.
Ziel ist es, KMU bei der Bewältigung der wirtschaftsstrukturellen Veränderungen zu unterstützen und ihre Wettbewerbsfähigkeit zu stärken.
Antragsberechtigte
Antragsberechtigt sind kleine und mittlere Unternehmen gemäß
KMU-Definition der EU mit Sitz in Baden-Württemberg.
Bei Vorhaben zur Wachstumsorientierung frauengeführter Unternehmen sind Unternehmen mit weniger als 10 Beschäftigten antragsberechtigt.
Voraussetzungen
Das Coaching muss von einem Beratungsunternehmen durchgeführt werden, dessen Qualitätsmanagementsystem zertifiziert ist. Zudem muss die notwendige Zuverlässigkeit insbesondere für eine merkblattkonforme Durchführung des Coachings gewährleistet sein. Als Beratungsunternehmen gelten freiberufliche Unternehmensberater oder Unternehmensberatungsgesellschaften.
Von der Förderung ausgeschlossen sind Leistungen, die über ein Coaching hinausgehen: z.B. Beratungen, die sich überwiegend auf Rechts-, Versicherungs-, Patent- und Steuerfragen beziehen bzw. deren wesentlicher Zweck der Vertrieb von Waren oder Dienstleistungen ist, sowie EDV-Beratungen.
Spätestens drei Monate nach Ablauf des Bewilligungszeitraums ist ein Schlussverwendungsnachweis vorzulegen.
Das Coaching ist grundsätzlich innerhalb eines Jahres abzuschließen.
Von der Förderung ausgeschlossen sind KMU, über deren Vermögen ein Insolvenzverfahren beantragt oder eröffnet worden ist, sowie Unternehmen, die in der Fischerei, im Aquakultursektor oder in der Primärerzeugung landwirtschaftlicher Erzeugnisse tätig sind.
Art und Höhe der Förderung
Die Förderung erfolgt in Form eines Zuschusses zu den Beratungskosten.
Die Höhe der Förderung beträgt 50% der für das Coaching anfallenden Kosten, maximal jedoch 300 EUR pro Personentag à 8 Stunden.
Je Coaching werden bis zu 15 Personentage gefördert, der maximale Zuschussbetrag pro Themenbereich liegt bei 4.500 EUR.
Antragsverfahren
Anträge sind vor Beginn der Coachingmaßnahme unter Verwendung der Antragsformulare an die
L-Bank
Staatsbank für Baden-Württemberg
Schlossplatz 10
76113 Karlsruhe
Tel. (07 21) 1 50-13 14
Fax (07 21) 1 50-15 92
E-Mail: info.coaching@l-bank.de
Internet: http://www.l-bank.de
Staatsbank für Baden-Württemberg
Schlossplatz 10
76113 Karlsruhe
Tel. (07 21) 1 50-13 14
Fax (07 21) 1 50-15 92
E-Mail: info.coaching@l-bank.de
Internet: http://www.l-bank.de
zu richten.
Antragsunterlagen sind unter
http://www.esf-bw.de abrufbar.
Quelle
Merkblatt des Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Wohnungsbau Baden-Württemberg vom 29. Juni 2016.
Geltungsdauer
Eine Antragstellung ist möglich, solange Mittel für das Programm aus dem Europäischen Sozialfonds zur Verfügung stehen, jedoch spätestens bis zum 31. Dezember 2020.
Wichtige Hinweise
Aufgrund der unerwartet hohen Nachfrage im Förderprogramm „Coaching für kleine und mittlere Unternehmen” wurden die Förderkonditionen angepasst. Der Zuschuss pro Coachingtag wurde für Coachings, die ab 1. Dezember 2015 bewilligt werden, auf 300 EUR gesenkt.
03.12.15
Die Kumulierung mit anderen EU-Fördermitteln ist ausgeschlossen.
16.02.15
Ansprechpartner
L-Bank
Staatsbank für Baden-Württemberg
Schlossplatz 10
76113 Karlsruhe
Tel. 07 21) 1 50-13 14
Fax (07 21) 1 50-15 92
E-Mail
Internet
Staatsbank für Baden-Württemberg
Schlossplatz 10
76113 Karlsruhe
Tel. 07 21) 1 50-13 14
Fax (07 21) 1 50-15 92
Internet