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Einstiegsqualifizierung Jugendlicher

Förderkriterien
Förderart: Zuschuss
Förderbereich: Arbeit; Aus- & Weiterbildung; Gesundheit & Soziales
Fördergebiet: Bund
Förderberechtigte: Unternehmen
Ansprechpartner: zuständige Agentur für Arbeit; Bundesagentur für Arbeit (BA)
Einstiegsqualifizierung Jugendlicher

Ziel und Gegenstand

Die Bundesregierung unterstützt die betriebliche Einstiegsqualifizierung von Jugendlichen als Brücke in die Berufsausbildung.
Betriebe, die Jugendlichen ohne Ausbildungsplatz eine sechs- bis zwölfmonatige Einstiegsqualifizierung anbieten, können einen Zuschuss zum Unterhalt der Jugendlichen erhalten.

Antragsberechtigte

Antragsberechtigt sind Arbeitgeber, die
Ausbildungsbewerbern mit aus individuellen Gründen eingeschränkten Vermittlungschancen, die bei der Agentur für Arbeit gemeldet sind und nach den bundesweiten Nachvermittlungsaktionen keinen Ausbildungsplatz haben, oder
Ausbildungsuchende, die noch nicht in vollem Maße über die erforderliche Ausbildungsreife verfügen, oder
Ausbildungssuchende, die lernbeeinträchtigt und sozial benachteiligt sind,
eine Einstiegsqualifikation anbieten.

Voraussetzungen

Eine Einstiegsqualifizierung kann gefördert werden, wenn sie
auf der Grundlage eines Vertrags im Sinne des § 26 des Berufsbildungsgesetzes mit der oder dem Auszubildenden durchgeführt wird,
auf einen anerkannten Ausbildungsberuf im Sinne des § 4 Absatz 1 des Berufsbildungsgesetzes, § 25 Absatz 1 Satz 1 der Handwerksordnung, des Seemannsgesetzes oder des Altenpflegegesetzes vorbereitet und
in Vollzeit oder wegen der Erziehung eigener Kinder oder der Pflege von Familienangehörigen in Teilzeit von mindestens 20 Wochenstunden durchgeführt wird.
Während der Einstiegsqualifizierung besteht Versicherungspflicht in der gesetzlichen Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung sowie in der gesetzlichen Unfallversicherung.
Die jeweilige Kammer stellt über die erfolgreich durchgeführte Einstiegsqualifizierung ein Zertifikat aus.
Auszubildende, die im Unternehmen des Antragstellers eine betriebliche Einstiegsqualifikation bereits durchlaufen haben oder in den letzten drei Jahren versicherungspflichtig beschäftigt waren, sowie Einstiegsqualifikationen im Betrieb der Ehegatten, Lebenspartner oder Eltern sind von der Förderung ausgeschlossen.

Art und Höhe der Förderung

Die Förderung erfolgt in Form eines Zuschusses zur vom Arbeitgeber gezahlten Vergütung der Einstiegsqualifizierung.
Die Höhe des Zuschusses beträgt bis zu 216 EUR monatlich zuzüglich eines pauschalierten Anteils am Gesamtsozialversicherungsbeitrag.
Die Förderung wird für die im Einstiegsqualifizierungsvertrag vereinbarte Dauer von sechs bis höchstens zwölf Monaten bewilligt.

Antragsverfahren

Anträge sind bei der zuständigen Agentur für Arbeit zu stellen.
Ein Verzeichnis der örtlich zuständigen Agenturen für Arbeit kann auf den Internetseiten der Bundesagentur für Arbeit abgerufen werden.
Auskünfte erteilt auch die
Bundesagentur für Arbeit (BA)
Regensburger Straße 104
90478 Nürnberg
Tel. (09 11) 1 79-0
Fax (09 11) 1 79-21 23
E-Mail: zentrale@arbeitsagentur.de
Internet: http://www.arbeitsagentur.de

Quelle

Informationen des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS), Stand März 2012; Anordnung des Verwaltungsrates der Bundesagentur für Arbeit zur Förderung der Einstiegsqualifizierung (Einstiegsqualifizierungsförderungs-Anordnung – EQFAO) vom 20. September 2007, geändert am 9. Oktober 2009; Sozialgesetzbuch, Drittes Buch (SGB III – Arbeitsförderung § 54 b).

Wichtige Hinweise

Mit der Veröffentlichung des Gesetzes zur Verbesserung der Eingliederungschancen am Arbeitsmarkt sind zum 1. April 2012 verschiedene Änderungen in Kraft treten. Die Einstiegsqualifizierung bleibt unverändert als Regelinstrument erhalten. 21.12.11
Der Nationale Pakt für Ausbildung und Fachkräftenachwuchs ist am 26. Oktober 2010 mit neuen Schwerpunkten und neuen Partnern bis 2014 verlängert worden. Die Wirtschaft strebt an, jährlich 30.000 Plätze für betrieblich durchgeführte Einstiegsqualifizierungen bereitzustellen. Sie wird weiterhin für eine hohe Übernahmequote werben. Darüber hinaus wird die Wirtschaft erstmals Einstiegsqualifizierungen speziell für förderungsbedürftige Jugendliche bereitstellen und dafür gezielte Unterstützungsangebote, wie z.B. ausbildungsbegleitende Hilfen, nutzen (EQ Plus). Die Wirtschaft strebt an, jährlich 10.000 solcher EQ-Plus-Angebote bereitzustellen. Bei diesen quantitativen Zusagen sind sich die Paktpartner bewusst, dass die demografische Entwicklung die Erfüllbarkeit dieser Verpflichtungen deutlich erschweren kann. 09.01.12

Ansprechpartner

zuständige Agentur für Arbeit
Internet

Bundesagentur für Arbeit (BA)
Regensburger Straße 104
90478 Nürnberg
Tel. (09 11) 1 79-0
Fax (09 11) 1 79-21 23
E-Mail
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