Trefferliste |
Gründungszuschuss
Förderart: | Zuschuss |
Förderbereich: | Existenzgründung & -festigung |
Fördergebiet: | Bund |
Förderberechtigte: | Existenzgründer/in |
Ansprechpartner: | zuständige Agentur für Arbeit; Bundesagentur für Arbeit (BA) |
Gründungszuschuss
Ziel und Gegenstand
Der Gründungszuschuss unterstützt den Einstieg arbeitsloser Menschen in die Selbständigkeit.
Antragsberechtigte
Antragsberechtigt sind Existenzgründer, die bei Aufnahme der selbständigen Tätigkeit einen Anspruch auf Arbeitslosengeld im Umfang von mindestens 150 Tagen haben, dessen Dauer nicht allein auf § 147 Absatz 3 SGB III beruht.
Voraussetzungen
Gründer müssen arbeitslos sein und ihre Arbeitslosigkeit durch die Existenzgründung beenden.
Die Stellungnahme einer fachkundigen Stelle über die Tragfähigkeit des Gründungsvorhabens wird vorausgesetzt. Fachkundige Stellen können unter anderem Industrie- und Handelskammern, Handwerkskammern, Kreditinstitute oder Gründungszentren sein.
Gründer müssen die notwendigen Kenntnisse und Fähigkeiten zur Ausübung der selbständigen Tätigkeit nachweisen.
Der zeitliche Umfang der selbständigen Tätigkeit muss mindestens 15 Stunden wöchentlich betragen.
Art und Höhe der Förderung
Der Gründungszuschuss wird in zwei Phasen gezahlt.
Gründer erhalten zunächst für sechs Monate monatlich einen Zuschuss in Höhe ihres zuletzt bezogenen Arbeitslosengeldes. Zur sozialen Absicherung wird in dieser Zeit zusätzlich ein Betrag von 300 EUR monatlich gezahlt, der es ermöglicht, sich freiwillig in den gesetzlichen Sozialversicherungen abzusichern.
Der Gründungszuschuss kann für weitere neun Monate in Höhe von 300 EUR monatlich geleistet werden, wenn die geförderte Person ihre Geschäftstätigkeit anhand geeigneter Unterlagen darlegt.
Antragsverfahren
Die Förderung muss vor Aufnahme der selbständigen Tätigkeit bei der örtlich zuständigen Agentur für Arbeit beantragt werden.
Ein
Verzeichnis der örtlich zuständigen Agenturen für Arbeit kann auf den Internetseiten der Bundesagentur für Arbeit abgerufen werden.
Auskünfte erteilt auch die
Bundesagentur für Arbeit (BA)
Regensburger Straße 104
90478 Nürnberg
Tel. (09 11) 1 79-0
Fax (09 11) 1 79-21 23
Internet: http://www.arbeitsagentur.de
Regensburger Straße 104
90478 Nürnberg
Tel. (09 11) 1 79-0
Fax (09 11) 1 79-21 23
Internet: http://www.arbeitsagentur.de
Weiterführende Informationen zum Gründungszuschuss können auf den
Internetseiten des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales sowie unter
http://www.existenzgruender.de abgerufen werden.
Quelle
Informationen der Bundesagentur für Arbeit, Stand Mai 2017; Sozialgesetzbuch, Drittes Buch (§§ 93 f. SGB III).
Wichtige Hinweise
Der Gründungszuschuss ist eine Ermessensleistung der aktiven Arbeitsförderung, auf die kein Rechtsanspruch besteht.
09.10.15