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progres.nrw - Programm für Rationelle Energieverwendung, Regenerative Energien und Energiesparen - Programmbereich Markteinführung
Förderart: | Zuschuss |
Förderbereich: | Energieeffizienz & Erneuerbare Energien |
Fördergebiet: | Nordrhein-Westfalen |
Förderberechtigte: | Unternehmen; Kommune; Privatperson |
Ansprechpartner: | Bezirksregierung Arnsberg |
progres.nrw – Programm für Rationelle Energieverwendung, Regenerative Energien und Energiesparen – Programmbereich Markteinführung
Ziel und Gegenstand
Das Land Nordrhein-Westfalen unterstützt die Markteinführung von Technologien zur Nutzung erneuerbarer Energien und zur rationellen Energieverwendung.
Mitfinanziert werden
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Lüftungsanlagen und Lüftungsgeräte mit Wärmerückgewinnung,
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gewerbliche Anlagen zur Verwertung von Abwärme,
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thermische Solaranlagen,
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stationäre elektrische Batteriespeicher in Verbindung mit einer neu zu errichtenden Photovoltaikanlage,
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Wasserkraftanlagen,
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Wärmeübergabestationen,
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Biomasseanlagen in Verbindung mit einer thermischen Solaranlage,
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Wärme- und Kältespeicher,
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Wärme- und Kältenetze,
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oberflächennahe Geothermie (Bohrungen und Erdwärmekollektoren),
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Anlagen, Maßnahmen und Studien, an denen besonderes Landesinteresse besteht,
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Wohngebäude im Passivhaus-Standard inkl. Lüftungsanlagen,
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Wohngebäude im Drei-Liter-Haus Standard inkl. Lüftungsanlagen.
Ziel ist es, einen wesentlichen Beitrag zum Klimaschutz und zur Reduktion der CO
2-Emissionen zu leisten.
Antragsberechtigte
Antragsberechtigt sind natürliche und juristische Personen, die förderfähige Vorhaben durchführen. Dazu zählen
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Privatpersonen,
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Angehörige der Freien Berufe,
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Unternehmen, insbesondere kleine und mittlere Unternehmen gemäß
KMU-Definition der EU,
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Gemeinden und Gemeindeverbände, soweit sie als Träger von Schulen, Kindergärten, wissenschaftlichen, sozialen, kulturellen, religiösen, karitativen oder sportlichen Einrichtungen ohne wirtschaftliche Tätigkeit auftreten oder an einem offiziellen Programm zur Aufstellung eines kommunalen Klimaschutzkonzeptes oder am European Energy Award (EEA) teilnehmen.
Voraussetzungen
Es werden nur neue Anlagen und Anlagenteile gefördert sowie Maßnahmen, an denen besonderes Landesinteresse besteht.
Bei dem Vorhaben darf es sich nicht um eine Reparatur, Ersatzmaßnahme, Ersatzteilbeschaffung oder um eine gesetzlich vorgeschriebene oder behördlich angeordnete Maßnahme handeln.
Die Förderung beschränkt sich auf Vorhaben innerhalb des Landes Nordrhein-Westfalen.
Es werden nur Vorhaben gefördert, mit denen vor Bewilligung noch nicht begonnen worden ist.
Öffentlich-rechtliche Genehmigungen, die zur Durchführung des Vorhabens erforderlich sind, müssen vor Erlass des Zuwendungsbescheids vorliegen.
Unternehmen in Schwierigkeiten sowie Unternehmen, die einer Beihilfe-Rückforderung der Europäischen Kommission nicht Folge geleistet haben, werden nicht gefördert.
Je nach Fördergegenstand bestehen spezifische technische Voraussetzungen.
Art und Höhe der Förderung
Die Förderung erfolgt in Form eines Zuschusses.
Die Höhe der Förderung ist abhängig von Art und Umfang der zu fördernden Maßnahme.
Die Bagatellgrenze beträgt 350 EUR.
Antragsverfahren
Anträge können zwischen dem 4. Februar und dem 20. November des jeweiligen Jahres bei der
Bezirksregierung Arnsberg
Abteilung 6 – Bergbau und Energie in NRW
Goebenstraße 25
44135 Dortmund
Tel. (02 11) 8 37-10 01 (Nordrhein-Westfalen direkt)
E-Mail: progres@bra.nrw.de
Internet: https://www.bezreg-arnsberg.nrw.de
Abteilung 6 – Bergbau und Energie in NRW
Goebenstraße 25
44135 Dortmund
Tel. (02 11) 8 37-10 01 (Nordrhein-Westfalen direkt)
E-Mail: progres@bra.nrw.de
Internet: https://www.bezreg-arnsberg.nrw.de
gestellt werden. Antragsvordrucke und weiterführende Informationen können im
Internet abgerufen werden.
Quelle
Runderlass vom 20. Februar 2013, Ministerialblatt für das Land Nordrhein-Westfalen Nr. 7 vom 27. März 2013, S. 102; zuletzt geändert durch Runderlass des Ministeriums für Wirtschaft, Innovation, Digitalisierung und Energie des Landes Nordrhein-Westfalen (MWIDE) vom 1. Oktober 2018, Ministerialblatt für das Land Nordrhein-Westfalen Nr. 26 vom 19. Oktober 2018, S. 551; Informationen der Bezirksregierung Arnsberg, Stand November 2018.
Geltungsdauer
Die Richtlinie gilt bis zum 30. Juni 2021.
Wichtige Hinweise
Zuschüsse aus diesem Programm können nicht mit anderen Subventionen aus Programmen des Landes Nordrhein-Westfalen kombiniert werden.
Das MWIDE hat die förderpolitischen Aktivitäten zur Energiepolitik im Land NRW in dem Förderprogramm progres.nrw gebündelt. Das Programm umfasst folgende Programmbereiche:
08.10.18
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Markteinführung,
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Weitere Informationen können im
Internet abgerufen werden.
01.04.18