Regionalförderung
Abgrenzung des Fördergebiets
Regionalpolitische Maßnahmen sollen Standortnachteile besonders strukturschwacher Regionen mindern. Der Standortwettbewerb der Regionen untereinander soll davon unbeschadet bleiben. Die Fördermöglichkeiten und -höchstsätze der GRW orientieren sich daher eng an der Strukturschwäche bzw. Bedürftigkeit der jeweiligen Region. Zudem wird der durch die europäischen Regionalbeihilferegeln vorgegebene (Subventions-)Rahmen umgesetzt.
Die Bewertung der Strukturschwäche der Regionen erfolgt seit 2007 auf Basis eines bundesweit einheitlichen Verfahrens. Anhand eines ausdifferenzierten Indikators (Arbeitsmarkt- und Einkommensgrößen) wird eine Reihenfolge von der struktur- bzw. wirtschaftsschwächsten bis zur struktur- bzw. wirtschaftsstärksten Region erstellt, die den Ausschlag für das Ausmaß der Förderung je Region gibt (Fördergebietskarte). Die Ergebnisse dieses Verfahrens werden in fest vorgegebenen Zyklen überprüft.
Das aktuelle Fördergebiet für den Zeitraum 2007 bis 2013 wurde vom Bund-Länder-Planungsausschuss (heute: Koordinierungsausschuss) der GRW am 20. Februar 2006 beschlossen. Die beihilferechtliche Genehmigung durch die EU-Kommission erfolgte am 8. November 2006:
- Die GRW-Förderung erfolgt aufgrund des noch immer bestehenden Nachholbedarfs flächendeckend in den neuen Ländern und Berlin.
- Daneben gibt es Fördergebiete in ausgewählten strukturschwachen Regionen in den alten Ländern.
Vor dem Hintergrund der zunehmenden insbesondere demografischen Probleme in ländlich geprägten strukturschwachen Regionen besteht vielfältiger Handlungsbedarf. Der Koordinierungsausschuss der GRW hat daher mit Wirkung ab 1. Oktober 2008 beschlossen, einige dieser Gebiete zusätzlich in das GRW-Fördergebiet aufzunehmen. Diese Gebiete erhalten den D-Fördergebietsstatus.
Die Förderhöchstsätze für Investitionsvorhaben der gewerblichen Wirtschaft sind differenziert: Sie hängen vom Fördergebietsstatus der Region ab, der den wirtschaftlichen Entwicklungsstand widerspiegelt, sowie von der Größe des zu fördernden Unternehmens. Kleine und mittelständische Unternehmen erhalten höhere Fördersätze als Großunternehmen. Details sind dem Koordinierungsrahmen zu entnehmen (Bundestagsdrucksache 16/13950).