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Regionalförderung

Aktuelles

Änderungen des Koordinierungsrahmens

Der Koordinierungsausschuss der Gemeinschaftsaufgabe "Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur" hat am 10. Dezember 2010 Änderungen des Koordinierungsrahmens verabschiedet.

Änderungen erfolgten in den Punkten:

  1. Erweiterung der Breitbandförderung (Anhang 4),
  2. Absenkung der Förderhöchstsätze in den vom statistischen Effekt betroffenen Regionen sowie zur Umsetzung der Kreisgebietsreform in Sachsen (Teil I B Ziffer 2.3, Tabelle 4, Fußnote 1; Teil II A Ziffer 2.5.1; Anhang 12).

Die Regelungen sind am Tag nach der Veröffentlichung im Bundesanzeiger vom 20.01.2011 (Bundesanzeiger Nummer 11, Amtlicher Teil, Bekanntmachungen, S. 192 ff.) in Kraft getreten.

Zu 1: Erweiterung der Breitbandförderung

Ab sofort gibt es im Rahmen der GRW erweiterte Fördermöglichkeiten für Breitband in strukturschwachen und oftmals ländlichen Regionen.

In strukturschwachen und ländlichen Regionen ist eine leistungsfähige Telekommunikationsinfrastruktur ein entscheidendes Standortkriterium für die wirtschaftliche Entwicklung und für die Wettbewerbsfähigkeit der Unternehmen. Deshalb ist die Breitbandförderung auch ein wichtiges regionalpolitisches Signal.

Die Anforderungen an die Verfügbarkeit und Qualität der Internetversorgung steigen kontinuierlich. Die GRW trägt diesen Entwicklungen Rechnung: dort, wo der Wettbewerb allein keine optimale Versorgung gewährleistet, können künftig hochleistungsfähige Breitbandanschlüsse und Netze der nächsten Generation gefördert werden. Förderfähig ist die Bereitstellung von Leerrohren mit oder ohne Kabel.

Gleichzeitig wurde eine Vereinfachung der Förderung beschlossen. Der künftige Verzicht auf den Gewinnabschöpfungsmechanismus bei Projekten mit einer Förderung von bis zu 500.000 Euro wird Kommunen wirkungsvoll entlasten.

Zu 2: Absenkung der Förderhöchstsätze in den vom statistischen Effekt betroffenen Regionen sowie zur Umsetzung der Kreisgebietsreform in Sachsen.

Die Europäische Kommission hat im August 2010 festgestellt, dass das Pro-Kopf-BIP in Brandenburg-Südwest, Leipzig, Halle und Lüneburg (LK Lüchow-Dannenberg und LK Uelzen) in den drei letzten Jahren im Durchschnitt mehr als 75% des EU-25-Durchschnitts betrug. Diese so genannten vom statistischen Effekt betroffenen Regionen verlieren daher mit Wirkung vom 1. Januar 2011 ihren Status als Höchstfördergebiet. Ihnen können vom 1. Januar 2011 bis zum 31. Dezember 2013 Beihilfen mit einem abgesenkten Höchstfördersatz von bis zu 20% gewährt werden.

Die zum 1. August 2008 in Kraft getretenen Kreisgebietsreform in Sachsen macht zudem formale Änderungen im Koordinierungsrahmen erforderlich.