Maßnahmen zur Nutzung erneuerbarer Energien im Wärmemarkt (Marktanreizprogramm)
Bund / Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA); KfW Bankengruppe
Nach der Aufhebung der qualifizierten Haushaltssperre für das Marktanreizprogramm (MAP) am 7. Juli 2010 wird die Förderung mit einer neuen Förderrichtlinie fortgesetzt. Die bislang gesperrten Mittel in Höhe von 115 Mio. EUR in diesem Jahr können für die weitere Förderung der erneuerbaren Energien im Wärmemarkt genutzt werden.
Seit dem 12. Juli 2010 können beim BAFA wieder Förderanträge nach der neuen Richtlinie gestellt werden. Die Förderung wird auf innovativste Technologien in Bestandsgebäuden konzentriert. Dazu zählen u.a. Solarkollektoren zur kombinierten Warmwasseraufbereitung und Heizungsunterstützung, Solarkollektoren zur Kälte- und Prozesswärmeerzeugung, Pelletkessel und hocheffiziente Wärmepumpen. Nicht mehr gefördert werden Anlagen im Neubau. Ebenso entfällt eine Förderung für bereits breit im Markt etablierte Technologien wie z.B. Solarkollektoren zur reinen Trinkwassererwärmung oder solche Technologien mit einer guten Wirtschaftlichkeit, wie luftgeführte Pelletöfen, Scheitholzvergaserkessel und weniger effiziente Wärmepumpen. Die Förderkonditionen gelten zunächst bis Ende 2011.