22.3.2011
Maßnahmen zur Nutzung erneuerbarer Energien im Wärmemarkt (Marktanreizprogramm)
Bund / Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA); KfW Bankengruppe
Das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit (BMU) hat die Förderkonditionen für das Marktanreizprogramm mit der Neuveröffentlichung der Richtlinien vom 11. März 2011 verbessert. Der Schwerpunkt liegt auf der Präsentation innovativer Techniken aus den Bereichen Effizienz und erneuerbare Energien. Es wurden folgende Änderungen vorgenommen:
Solarkollektoren:
- Bis zum 30. Dezember 2011 befristete Erhöhung der Basisförderung für Solarkollektoren zur kombinierten Warmwasserbereitung und Raumheizung auf 120 EUR pro m2; danach beträgt die Förderung wieder 90 EUR pro m2.
- Der bisher befristete Kesseltauschbonus (Bonus für den zusätzlichen Austausch eines alten Heizkessels ohne Brennwertnutzung gegen einen neuen Brennwertkessel) wird unbefristet verlängert, aber degressiv ausgestaltet. Der Bonus beträgt 600 EUR (früher 400 EUR) bis zum 30. Dezember 2011, danach 500 EUR.
- Der Kombinationsbonus für Solarthermie plus Wärmepumpe oder Solarthermie plus Biomasse beträgt ebenfalls 600 EUR (früher 500 EUR) bis 30. Dezember 2011, danach 500 EUR.
Biomassekessel
- Wiedereinführung der Förderung von emissionsarmen Scheitholzvergaserkesseln. Diese müssen als Fördervoraussetzung einen besonders niedrigen Staubemissionswert von maximal 15 Milligramm pro Kubikmeter einhalten. Der Wert lehnt sich an die erst ab 2017 geltenden Emissionsgrenzwerte nach der Stufe 2 der 1. BImSchV an. Die Förderung beträgt pauschal 1.000 EUR.
- Alle bisherigen Förderungen bei Pellet-Öfen mit Wassertasche, Pellet-Kesseln (auch Kombinationskessel) und Holzhackschnitzelanlagen bleiben unverändert.
Wärmepumpen
- Die technischen Förderanforderungen wurden überarbeitet. Die geforderten Jahresarbeitszahlen wurden abgesenkt.
- Die Förderung für Wärmepumpen wird auf einen anderen Bemessungsmaßstab umgestellt (statt früher Wohnfläche jetzt auf Wärmeleistung). Das bisherige Förderniveau bleibt in etwa erhalten.
KfW-Förderung
- Große Wärmepumpen werden neu in die KfW-Förderung aufgenommen.
- Wegfall der Förderung für Biogasleitungen.
- Fortführung der Ende 2010 ausgelaufenen Förderung für kleine Biogasaufbereitungsanlagen.