23.8.2012
Maßnahmen zur Nutzung erneuerbarer Energien im Wärmemarkt (Marktanreizprogramm)
Bund / Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA); KfW Bankengruppe
Mit der Neufassung der Richtlinien vom 20. Juli 2012 hat das Bundesumweltministerium die Förderung durch das Marktanreizprogramm zum 15. August 2012 erhöht. Die Änderungen bzw. Neuregelungen betreffen sowohl die Investitionszuschüsse durch das BAFA als auch den KfW-Teil für Anlagen im größeren Leistungsbereich.
Wichtige Änderungen im Überblick:
- Bei Solarkollektoren bis 40 m2 Kollektorfläche sowie Biomasseheizkesseln und Wärmepumpen bis 100 kW Nennwärmeleistung wurden neue Mindestförderbeträge eingeführt.
- Die Bonusförderung, die besonders innovative Techniken oder die Kombination förderwürdiger Techniken belohnt, wurde ausgebaut.
- Die Innovationsförderung für große Solarthermieanlagen in Mehrfamilienhäusern und Nichtwohngebäuden mit mindestens 500 m2 Nutzfläche ist jetzt auch für Neubauten möglich.
- Die Förderung von Solarkollektoranlagen zur Prozesswärmebereitstellung wurde auf bis zu 50% der Nettoinvestitionskosten angehoben.
- Die Errichtung bzw. Nachrüstung von Anlagenteilen zur Emissionsminderung und/oder Effizienzsteigerung bei Biomasseanlagen im Gebäudebestand wird stärker gefördert, für den Einsatz im Neubau gibt es erstmals eine Förderung.
- Die Tilgungszuschüsse für große Solarkollektoranlagen im KfW-Teil betragen nunmehr bis zu 50% der Investitionskosten.
- Große Wärmepumpen ab 100 kW Leistung sind auch im Neubau förderfähig.
- Biogasleitungen können in bestimmten Anwendungen wieder gefördert werden.
- Die Fördermöglichkeiten für Tiefengeothermie wurden ausgeweitet.
- Für Wärmenetze und Wärmespeicher, die von der verbesserten Förderung nach dem am 19. Juli 2012 in Kraft getretenen novellierten Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz profitieren, ist künftig keine Förderung mehr vorgesehen.