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Begriff
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Abruffrist
Frist zum Abruf bewilligter Förderdarlehen. Darlehensnehmer sollten z.B. ERP-Darlehen innerhalb eines Jahres abrufen. Ist dies - etwa wegen baulicher Verzögerungen - nicht möglich, lässt sich die Frist auf Antrag verlängern.
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Abschreibung
Beträge, die aufgrund einer planmäßigen Rechnung zur Erfassung des Werteverzehrs am Anlagevermögen in der Gewinn- und Verlustrechnung als Aufwand und in der Kostenrechnung als Kosten angesetzt werden. Durch das Verfahren der Abschreibung werden im Rechnungswesen eines Unternehmens die Anschaffungs- oder Herstellungskosten abnutzbarer Anlagegegenstände auf Zeit- und/oder Leistungseinheiten verteilt. Neben materiellen Anlagegütern werden auch immaterielle Anlagewerte wie Patente oder Lizenzen abgeschrieben. Abschreibungsursachen sind materieller Verschleiß, wirtschaftlicher Verschleiß und Verschleiß durch Fristablauf. (AfA = Absetzung für Abnutzung)
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Anlageinvestition
Anschaffung oder Herstellung von Gütern des Anlagevermögens, z.B. Firmenwert, Sachanlagevermögen (Grundstücke, Gebäude, technische Anlagen, Maschinen, Fuhrpark, Betriebs- und Geschäftsausstattung, aber auch Finanzanlagen wie z.B. Beteiligungen an anderen Unternehmen). Das Anlagevermögen wird im Betrieb genutzt und z.T. verbraucht (Abschreibungen).
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Anlagevermögen
Sämtliche langfristig im Unternehmen gebundenen Vermögenswerte, die nicht zur Veräußerung bestimmt sind, sondern dauerhaft zur Leistungserstellung im Unternehmen genutzt werden (z. B. betriebliche Gebäude, Grundstücke, Maschinen).
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Annuität
Regelmäßige, gleich bleibende Rate (monatlich, quartalsweise etc.) zur Abtragung einer Kapitalschuld, die sich aus Zins- und Tilgungszahlungen zusammensetzt. Mit fortlaufender Rückzahlung des Darlehens steigt der Tilgungsanteil, während der Zinsanteil sinkt.
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Antragstellung
Wer für sein Vorhaben Fördermittel einsetzen möchte, muss zuerst das Gespräch mit einem Kreditinstitut oder dem Projektträger führen und dort die entsprechenden Anträge stellen. Für finanzielle Verpflichtungen, die schon vorher eingegangen wurden (zum Beispiel Kauf-, Liefer- oder Bauaufträge), ist keine Förderung mehr möglich.
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Anzahlungsbürgschaft
Eine Anzahlung bedeutet eine Vorleistung des Auftraggebers für die Erstellung eines vereinbarten Vertragsgegenstandes. Da eine Gegenleistung des Auftragnehmers zu diesem Zeitpunkt noch nicht möglich ist, möchte der Auftraggeber sicherstellen, dass seine Vorauszahlung nicht vergebens ist. Er lässt sich deshalb seine Anzahlung durch eine Anzahlungsbürgschaft besichern.
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Ausfallbürgschaft
Bei einer Ausfallbürgschaft muss ein Bürge erst Zahlung leisten, wenn der Gläubiger die Zwangsvollstreckung in das Vermögen des Hauptschuldners ohne Erfolg betrieben hat. Die Bürgschaftsbanken übernehmen regelmäßig solche Ausfallbürgschaften gegenüber Banken, jedoch müssen sie erst Zahlung leisten, wenn alle für das verbürgte Engagement bestellten Sicherheiten verwertet worden sind. Man spricht dann von einer modifizierten Ausfallbürgschaft.
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Bankdarlehen
Kredit zu banküblichen Zinsen, bei dem der Kreditbetrag in einer Summe bereitgestellt wird. Die Rückzahlung erfolgt in festgelegten Raten oder in einer Summe am Ende der Laufzeit. Ein Kredit kann langfristig (ab 4 Jahre Laufzeit) oder mittelfristig (ab 6 Monate) sein.
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Bankübliche Besicherung
Hierzu zählen z.B. Grundschulden, Sicherungsübereignung von Maschinen, Bürgschaften (einschließlich Bürgschaften von Bürgschaftsbanken oder Kreditgarantiegemeinschaften). Form und Umfang der banküblichen Sicherheiten werden im Rahmen der Kreditverhandlungen zwischen der/dem Kreditnehmer/in und der Hausbank vereinbart.
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