Innerhalb welchen Zeitraumes werden Existenzfestigungen oder Folgeinvestitionen gefördert?
Auch nach Gründung eines Unternehmens besteht die Möglichkeit, Förderdarlehen für Festigungsvorhaben bzw. Folgeinvestitionen zu beantragen.
So können das ERP-Kapital für Gründung und das KfW-StartGeld für Festigungsinvestitionen innerhalb von 3 Jahren nach Aufnahme der Geschäftstätigkeit in Anspruch genommen werden. Festigungsinvestitionen sind auch in weiteren Darlehensprogrammen der KfW sowie der Förderbanken der Länder förderfähig.