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Können auch Franchise-Gründungen gefördert werden?

Auch Franchise-Gründungen können durch Förderdarlehen mitfinanziert werden. Auf Bundesebene geschieht dies z.B. durch das KfW-StartGeld der KfW Mittelstandsbank sowie durch das ERP-Unternehmerkapital. Darüber hinaus werden Franchise-Gründer/innen auch im Rahmen des KfW-Gründercoachings unterstützt.

Bei der Beantragung eines Förderdarlehens gibt der Franchisenehmer eine Selbsterklärung zum Franchisevorhaben ab, diese verbleibt bei der Hausbank.

Damit Franchise-Gründer die Fördermittel nutzen können, muss ein Franchise-System folgende Kriterien erfüllen: Der Franchise-Nehmer ist sowohl rechtlich als auch wirtschaftlich selbständig, er handelt im eigenen Namen und auf eigene Rechnung. Der Franchisevertrag muss dem Franchisenehmer eine nachhaltige selbständige Existenz sichern, nachvertragliche Wettbewerbsverbote sind ausgeschlossen oder die Vertragslaufzeit muss unter Berücksichtigung von Verlängerungsoptionen mindestens für 10 Jahre (z.B. 5 Jahre Vertragslaufzeit mit einer Verlängerungsoption für 5 Jahre) vereinbart sein.