Förderprogramm "Bioenergie + Wärmenetze"
Hamburg / Behörde für Stadtentwicklung und Umwelt
Die Freie und Hansestadt Hamburg unterstützt auf der Grundlage der Förderrichtlinie Erneuerbare Energien die Neuerrichtung vollautomatischer Anlagen zur energetischen Biomassenutzung ab einer Größe von 100 kW.
Förderfähig sind
- Biomasse-Verbrennungsanlagen: Holzpellets-Heizanlagen > 100 kW, Holzhackschnitzelfeuerungen und Verbrennungsanlagen mit anderen biogenen Brennstoffen als Energieträger,
- andere Bioenergieanlagen: Pflanzenöl-Blockheizkraftwerke, Umwandlungs- und Verteilanlagen für Bio-Kraftstoffe oder biogen erzeugte Wärme und Biogasanlagen, sofern ein räumlicher Zusammenhang zwischen Biogaserzeugung und -nutzung besteht,
- Nahwärmenetze: Umwandlungs- und Verteilanlagen für überwiegend aus erneuerbaren Quellen erzeugte Wärme.
Die Fördergrundsätze der Behörde für Stadtentwicklung und Umwelt Hamburg wurden neu veröffentlicht.