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13.6.2012

ESF-Bundesprogramm - unternehmensWert: Mensch

Bund / Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS)

Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) fördert auf der Grundlage der "Rahmenrichtlinie für thematische ESF-Projektförderungen" mit Unterstützung des Europäischen Sozialfonds (ESF) Beratungsmaßnahmen zur Stärkung der Arbeits- und Beschäftigungsfähigkeit von Arbeitnehmern sowie zur Fachkräftesicherung insbesondere in kleinen und mittleren Unternehmen (KMU). Im Zentrum des Programms steht die Förderung von Informations- und Beratungsleistungen in 16 Modellregionen.

Gefördert wird in zwei Phasen:

  • Erstberatungen: In einer ersten Phase werden regionale Beratungsstellen unterstützt, die Erstberatungen für KMU anbieten. Dabei sollen die formalen Voraussetzungen für die Förderung geklärt und konkrete betriebliche Anforderungen sowie Aufgabenstellungen herausgearbeitet werden.
  • Fachberatungen: Die Erstberatung mündet im Regelfall in die Ausstellung eines Beratungsschecks, der es den KMU in der zweiten Phase ermöglicht, Fachberatungen zu vier Handlungsfeldern in Anspruch zu nehmen.