Förderprogramm

Förderung im Rahmen der Maßnahme zur Stärkung der Filmproduktion in Deutschland (Deutscher Filmförderfonds)

Förderart:
Zuschuss
Förderbereich:
Kultur, Medien & Sport
Fördergebiet:
bundesweit
Förderberechtigte:
Unternehmen
Fördergeber:

Der Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM)

Ansprechpunkt:

FFA Filmförderungsanstalt

Große Präsidentenstraße 9

10178 Berlin

Tel: +49 30 27577-0

Fax: +49 30 27577-111

FFA Filmförderungsanstalt (externer Link)

Weiterführende Links:
Informationen zum Deutschen Filmförderfonds (DFFF) (externer Link)

Rechstgrundlage

Richtlinie der BKM „Anreiz zur Stärkung der Filmproduktion in Deutschland“ (Deutscher Filmförderfonds)
vom: 01.01.2025
Die Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM)

Hersteller (DFFF I) konnten Anträge bis spätestens 6 Wochen vor Drehbeginn einreichen.

Weitere Anträge für Projekte mit Drehstart im Jahr 2026 können nicht mehr angenommen werden. Einreichungen für Projekte mit Drehstart 2027 werden voraussichtlich ab November 2026 über das FFA-Serviceportal (siehe weiterführende Links) möglich sein.

Weblink zur Förderrichtlinie

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