Förderprogramm

Jurybasierte kulturelle Produktionsförderung für Kurzfilme

Förderart:
Zuschuss
Förderbereich:
Kultur, Medien & Sport
Fördergebiet:
bundesweit
Förderberechtigte:
Unternehmen
Fördergeber:

Der Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM)

Ansprechpunkt:

FFA Filmförderungsanstalt

Große Präsidentenstraße 9

10178 Berlin

Tel: +49 30 27577-0

Fax: +49 30 27577-111

FFA Filmförderungsanstalt (externer Link)

Weiterführende Links:
Informationsseite zur Förderung (externer Link) Serviceportal für Antragsstellung (externer Link)

Rechtsgrundlage

Gesetz über Maßnahmen zur Förderung des deutschen Films (Filmförderungsgesetz – FFG)
vom: 30.12.2024
Die Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien
BGBl. Teil I Nr. 451 vom 30.12.2024

Weblink zum Gesetz

Richtlinie zur jurybasierten kulturellen Filmförderung des Bundes
vom: 31.03.2025
Der Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien

Filmförderungsanstalt

Für die Förderung ist eine erhebliche deutsche kulturelle Prägung erforderlich. Zu den Kriterien, die dafür zu erfüllen sind, gehört unter anderem, dass die Originalsprache des Films Deutsch ist oder dass die Hauptbeteiligten, wie die Regie und die Produzenten, einen engen Bezug zu Deutschland haben. Antragsberechtigt sind Herstellende von Kurzfilmen.

Die jurybasierte kulturelle Kurzfilmförderung kann die Herstellung herausragender Kurzfilme mit einer maximalen Spieldauer von 30 Minuten mit Zuschüssen bis zu 40.000 EUR unterstützen.

Eine Antragsstellung für die Produktionsförderung Kurzfilm ist bis zum 25.08.2026 möglich.

Eine Antragsstellung für die Produktionsförderung Kinderkurzfilm ist bis zum 15.08.2026 möglich.

Weblink zur Förderrichtlinie

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