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Förderprogramm
Der Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM)
Große Präsidentenstraße 9
10178 Berlin
Gesetz über Maßnahmen zur Förderung des deutschen Films (Filmförderungsgesetz – FFG)
vom: 23.12.2024
Die Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien
BGBl. Teil I Nr. 451 vom 30.12.2024
Richtlinie für die Vergabe von Medialeistungen
vom: 20.03.2025
Filmförderungsanstalt
Der Antrag muss zu den von der FFA festgesetzten Einreichterminen und vor dem offiziellen Kinostart gestellt werden. Der Kinostart darf frühestens 2 Wochen nach dem von der FFA festgesetzten Entscheidungstermin erfolgen.
Anträge können jeweils zum
eingereicht werden.
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