Förderprogramm

Förderung im Rahmen des Musikfonds

Förderart:
Zuschuss
Förderbereich:
Kultur, Medien & Sport
Fördergebiet:
bundesweit
Förderberechtigte:
Unternehmen, Verband/Vereinigung
Fördergeber:

Der Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM)

Ansprechpunkt:

Musikfonds e.V.

Bornemannstraße 16

13357 Berlin

Weiterführende Links:
Musikfonds e.V. – Informationsseite zu den Förderprogrammen

Kurzzusammenfassung

Kurztext

Wenn Sie nicht-kommerzielle avantgardistische Musikprojekte durchführen wollen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Volltext

Die Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM) unterstützt Sie bei herausragenden Projekten aus allen Bereichen der aktuellen Musik.

Gefördert wird hochambitionierte Musik, die Kunst als Selbstzweck, als existenziell-kreative Notwendigkeit oder Folge unabdingbaren Ausdruckswillens begreift und nicht kommerziell orientiert ist.

Sie erhalten die Förderung als Zuschuss.

Die Höhe der Förderung beträgt maximal 50.000 EUR pro Projekt und Jahr.

Ihren Antrag stellen Sie bitte vor Projektbeginn unter Verwendung der Antragsformulare beim Musikfonds e.V.

Zusatzinfos 

Fristen

Pro Jahr sind 2 Förderrunden vorgesehen. Die geltenden Antragsfristen der einzelnen Förderprogramme können Sie der Informationsseite zu den Förderprogrammen des Musikfonds e.V. (weiterführende Links) entnehmen.

rechtliche Voraussetzungen

Antragsberechtigt sind natürliche und juristische Personen mit Wohnsitz beziehungsweise Sitz in Deutschland.

Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft:

  • Ihr Projekt muss sich durch seine Qualität auszeichnen, beispielhaft zur künstlerischen Weiterentwicklung der zeitgenössischen Musik beitragen und in der Zusammenschau die gesamtstaatliche Bedeutung der Förderung sichtbar machen.
  • Sie müssen im Bereich der professionellen zeitgenössischen Musik tätig sein.
  • Ihr Projekt muss mit einem Schwerpunkt in Deutschland realisiert werden und einen klar erkennbaren Bezug zum Musikleben in Deutschland aufweisen.
  • Es erfolgt eine Kofinanzierung in Höhe von mindestens 10 v.H. der Gesamtausgaben.
  • Keine Förderung erhalten Sie für Projekte, die bereits eine Förderung von der Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM) oder von einer durch die BKM ständig geförderten Einrichtung (zum Beispiel Kulturstiftung des Bundes, Hauptstadtkulturfonds, Deutscher Musikrat, Initiative Musik, Fonds Darstellende Künste, Fonds Soziokultur) erhalten.

Rechtsgrundlage

Service
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