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Förderprogramm
Große Präsidentenstraße 9
10178 Berlin
Gesetz über Maßnahmen zur Förderung des deutschen Films (Filmförderungsgesetz – FFG)
vom: 23.12.2024
Die Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien
BGBl. Teil I Nr. 451 vom 30.12.2024
Richtlinie für die Verwendung und Auszahlung von Referenzabsatzförderung
(§§ 109 bis 113 Filmförderungsgesetz (FFG))
vom: 20.03.2025
Filmförderungsanstalt
- Bundesanstalt des öffentlichen Rechts -
Der Antrag auf Auszahlung der zuerkannten Referenzabsatzmittel muss spätestens bis zum Ablauf von 3 Jahren nach Erlass des jeweiligen Zuerkennungsbescheids gestellt und rechtzeitig vor Kinostart bei der FFA eingereicht werden.
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