Förderprogramm

Verwendung von Referenzmitteln für die Herstellung eines Drehbuchs, eines Treatments, mit einem Treatment vergleichbare Darstellung, erste Drehbuchfassung eines Films oder Entwicklung einer produktionsreifen und projektgerechten Beschreibung eines Films oder entsprechender Vorbereitungshandlungen im Rahmen des Filmförderungsgesetzes 2025

Förderart:
Zuschuss
Förderbereich:
Kultur, Medien & Sport
Fördergebiet:
bundesweit
Förderberechtigte:
Privatperson
Fördergeber:

FFA Filmförderungsanstalt

Ansprechpunkt:

FFA Filmförderungsanstalt

Große Präsidentenstraße 9

10178 Berlin

Tel: +49 30 27577-0

Fax: +49 30 27577-111

FFA Filmförderungsanstalt

Weiterführende Links:
FFA – Informationsseite zu Förderungen der FFA FFA – Serviceportal
Rechtsgrundlage

Gesetz über Maßnahmen zur Förderung des deutschen Films (Filmförderungsgesetz – FFG)
vom: 23.12.2024
Die Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien
BGBl. Teil I Nr. 451 vom 30.12.2024

Weblink zum Gesetz

Richtlinie für die Verwendung von Referenzmitteln für die Herstellung eines Drehbuchs, eines Treatments, mit einem Treatment vergleichbare Darstellung, erste Drehbuchfassung eines Films oder Entwicklung einer produktionsreifen und projektgerechten Beschreibung eines Films oder entsprechender Vorbereitungshandlungen
(§ 76 Filmförderungsgesetz (FFG))
vom: 20.03.2025
Filmförderungsanstalt
- Bundesanstalt des öffentlichen Rechts -

Anträge können vor Beginn der Maßnahme digital über das von der FFA zur Verfügung gestellte Antragsportal gestellt werden.

Weblink zur Förderrichtlinie

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