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Förderprogramm
Große Präsidentenstraße 9
10178 Berlin
Gesetz über Maßnahmen zur Förderung des deutschen Films (Filmförderungsgesetz – FFG)
vom: 23.12.2024
Die Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien
BGBl. Teil I Nr. 451 vom 30.12.2024
Richtlinie für die Zuerkennung und Verwendung von Referenzmitteln für Kurzfilme und nicht programmfüllende Kinderfilme
(§§ 89 bis 101 Filmförderungsgesetz (FFG))
vom: 20.03.2025
Filmförderungsanstalt
- Bundesanstalt des öffentlichen Rechts -
Der Antrag muss spätestens bis zum 31. Dezember des Kalenderjahres gestellt werden, in dem die zweijährige Frist zur Berechnung der Referenzpunkte nach Fertigstellung des Films abläuft.
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