Kurztext
Möchten Sie wertvolle Dokumente, Akten oder Bücher für die Zukunft sichern? Das Bundesprogramm unterstützt Sie bei der Restaurierung, Reinigung und Notfallvorsorge für Ihr schriftliches Kulturgut. Erhalten Sie finanzielle Hilfe für den Originalerhalt Ihrer Bestände.
Volltext
Sie bewahren historisch oder wissenschaftlich besonders wertvolles schriftliches Kulturgut auf? Wenn diese Bestände in ihrer Substanz akut gefährdet sind, können Sie eine Förderung für deren Erhalt beantragen.
Das Förderprogramm unterstützt Sie bei präventiven, konservatorischen und restauratorischen Maßnahmen. Dazu zählen beispielsweise die Reinigung, fachgerechte Verpackung oder Massenentsäuerung von Archivalien und Bibliotheksgut. Auch Projekte zur Notfallvorsorge, zur Stärkung der Fachkompetenz oder zur Forschung können gefördert werden. Der Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM) und die Kulturstiftung der Länder stellen hierfür bis zu 100.000 EUR pro Jahr und Projekt bereit.
Sie erhalten die Förderung in der Regel als Anteilfinanzierung. Die Kofinanzierung kann sich aus Eigen-, Landes- und/oder Drittmitteln zusammensetzen. Sie müssen grundsätzlich mindestens 10 % der Kosten aufbringen. Wenn Ihre Maßnahme zum Beispiel zum Originalerhalt mehr als 7.500 EUR pro Jahr erfordert, müssen Sie mindestens 50 % kofinanzieren.
Wichtige Besonderheiten für Ihren Antrag:
- Bundeseinrichtungen: Gehört Ihre Einrichtung zur Trägerschaft des Bundes, können Sie abweichend von der Anteilfinanzierung eine Vollfinanzierung von bis zu 100 % erhalten.
- Landeskofinanzierung: Nutzen Sie Mittel aus Landesprogrammen zur Kofinanzierung, ist zwingend eine vorherige Bewertung durch das Land erforderlich. Sie müssen ein sogenanntes Ersttestat der zuständigen Landesbehörde einholen.
- Kumulierbarkeit: Sie können diese Förderung mit anderen Bundesmitteln kombinieren. Sie müssen jedoch zwingend sicherstellen, dass die Förderungen unterschiedlichen Zwecken dienen und klar voneinander abgrenzbar sind.