Förderprogramm

Verwendung von Kurzfilmpreismitteln zur Herstellung oder Vorbereitung eines Kurzfilms

Förderart:
Zuschuss
Förderbereich:
Kultur, Medien & Sport
Fördergebiet:
bundesweit
Förderberechtigte:
Unternehmen
Fördergeber:

Der Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM)

Ansprechpunkt:

Die/Der Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM)

Referat K 35 - Folgevorhaben Deutscher Kurzfilmpreis

Potsdamer Platz 1

10785 Berlin

Tel: +49 228 996811-3672 (Servicezeiten: Montag bis Donnerstag 09:00 – 16:00 Uhr, Freitag 09:00 – 15:00 Uhr)

Fax: +49 228 9968151-3672

Die/Der Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien (externer Link)

Weiterführende Links:
Allgemeine Informationen zur kulturellen Filmförderung (externer Link) Informationsseite Bundesportal (externer Link) Zum Online-Dienst der Antragsstellung (externer Link)

Kurzzusammenfassung

Kurztext

Wenn Sie beim Deutschen Kurzfilmpreis nominiert werden oder eine Auszeichnung erhalten, können Sie Mittel für Folgevorhaben beantragen.

Volltext

Wenn Sie beim Deutschen Kurzfilmpreis nominiert werden oder eine Auszeichnung gewinnen, können Sie Filmpreismittel erhalten, die Sie für die Herstellung oder Vorbereitung weiterer Kurzfilme bis zu 30 Minuten Länge oder programmfüllender Filme ab 79 Minuten Länge verwenden dürfen.

Die Verwendung von Mitteln des Deutschen Kurzfilmpreises für sogenannte Folgevorhaben müssen Sie bei dem Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM) beantragen. Erst dann bekommen Sie die Mittel zur Verfügung gestellt.

Diese finanzielle Förderung müssen Sie nicht zurückbezahlen.

Zusatzinfos 

Verfahrensablauf

Sie müssen den Antrag für die Fördermittelpreise für Kurzfilme online beim BKM stellen:

  • Gehen Sie auf die Internetseite des Bundesportals verwaltung.bund.de (siehe weiterführende Links) und füllen Sie dort das Antragsformular elektronisch aus.
  • Für den Online-Antrag benötigen Sie ein elektronisches Ausweisdokument, zum Beispiel Ihr ELSTER-Organisationszertifikat.
  • Laden Sie die erforderlichen Unterlagen als Datei (in dem Dateiformat PDF, maximal 10 Megabyte pro Datei) hoch und senden Sie den Antrag ab.

Bearbeitungsdauer

Die Bearbeitungsdauer beträgt 6 Wochen.

Fristen

Sie müssen spätestens 6 Wochen vor Beginn des Vorhabens den Antrag einreichen.

rechtliche Voraussetzungen

Sie können die Fördermittel für Kurzfilme erhalten, wenn

  • Sie beim Deutschen Kurzfilmpreis nominiert werden oder eine Auszeichnung gewinnen,
  • ein geplanter Kurzfilm höchstens 30 Minuten lang ist (programmfüllende Filme sowie im Ausnahmefall mittellange Filme sind ebenfalls möglich),
  • der Film eine erhebliche deutsche kulturelle Prägung hat,
  • der Kurzfilm für die öffentliche Aufführung in Kinos und/oder auf Filmfestivals bestimmt und geeignet ist (für programmfüllende Filme muss grundsätzlich eine reguläre Kinoerstauswertung sichergestellt sein),
  • die nötigen Rechte vorliegen oder die Option zum Erwerb besteht und
  • Sie noch nicht mit dem Filmvorhaben begonnen haben.

weitere Informationen

Erforderliche Unterlagen

Für die Herstellung eines Kurzfilms:

  • Kurzbeschreibung (maximal 1 Seite)
  • bei einem Spielfilm: Drehbuch
  • bei einem Animationsfilm: Drehbuch und Storyboard
  • bei einem Dokumentarfilm: Treatment oder projektgerechte Beschreibung
  • bei einem Experimentalfilm: projektgerechte Beschreibung
  • Moodboard (Darstellung der Stimmung des geplanten Films)
  • Stabliste mit Wohnsitzangabe
  • Besetzungsliste oder Besetzungsvorschläge mit Beschreibung der Figuren
  • Directors Note oder Regiekommentar
  • Producers Note oder Produktionskommentar
  • Herstellungsplan (Zeitplan mit den Meilensteinen des Herstellungsprozesses; kein Drehplan)
  • Verleihpläne beziehungsweise Auswertungskonzept und gegebenenfalls Verleihzusage
  • Vorkalkulation der Kosten der Maßnahme: Verwenden Sie das Schema der Filmförderungsanstalt FFA oder eine sonstige branchenübliche Aufstellung. Die maximalen Gagenansätze richten sich bei Langfilmen nach der Richtlinie der FFA für die Projektfilmförderung.
  • Finanzierungsplan: Verwenden Sie ausschließlich das vorgegebene Formular der BKM.
  • Bescheinigung in Steuersachen des zuständigen Finanzamtes (Unbedenklichkeitsbescheinigung)
  • vorläufige Projektbescheinigung des Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA)

Für die Vorbereitung eines Kurzfilms:

  • Kurzbeschreibung der Maßnahme (maximal 1 Seite)
  • bei einer Drehbuchentwicklung: Exposé sowie Treatment
  • bei einer Stoffentwicklung: Ideenskizze
  • gegebenenfalls Liste der Projektbeteiligten
  • Zeitplan (Beginn, Dauer, Orte, Abschluss)
  • Realisierungspläne nach Abschluss der Projektvorbereitung
  • Finanzierungsplan (inklusive Status der Finanzierung und Berechnung des Eigenanteils) 
  • Vorkalkulation der Kosten der Maßnahme: Verwenden Sie das Schema der Filmförderungsanstalt oder eine sonstige branchenübliche Aufstellung. Die maximalen Gagenansätze richten sich bei Langfilmen nach der Richtlinie der FFA für die Projektfilmförderung.
  • Bescheinigung in Steuersachen des zuständigen Finanzamtes (Unbedenklichkeitsbescheinigung)

Rechtsgrundlage

Richtlinie

Richtlinie zur jurybasierten kulturellen Filmförderung des Bundes
vom: 31.03.2025
Der Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien

Filmförderungsanstalt

Weblink zur Förderrichtlinie

Service
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