Förderprogramm

Einstiegsqualifizierung Jugendlicher

Förderart:
Zuschuss
Förderbereich:
Arbeit, Aus- & Weiterbildung, Gesundheit & Soziales
Fördergebiet:
bundesweit
Förderberechtigte:
Unternehmen
Fördergeber:

Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS)

Ansprechpunkt:

Bundesagentur für Arbeit (BA)

Regensburger Straße 104

90478 Nürnberg

Tel: +49 800 455-5500

Bundesagentur für Arbeit (BA)

Kurzzusammenfassung

Kurztext

Wenn Sie als Arbeitgeber Jugendlichen ohne Ausbildungsplatz eine Einstiegsqualifizierung anbieten, können Sie einen Zuschuss erhalten.

Volltext

Die Bundesregierung unterstützt Sie als Unternehmen bei der betrieblichen Einstiegsqualifizierung von Jugendlichen, die als Brücke in die Berufsausbildung dient.

Als Betrieb, der Jugendlichen ohne Ausbildungsplatz eine sechs- bis zwölfmonatige Einstiegsqualifizierung anbietet, können Sie einen Zuschuss zur Vergütung der Jugendlichen erhalten.

SIe vereinbaren eine Vergütung mit dem Auszubildenden. Die Höhe des Zuschusses beträgt die vereinbarte Vergütung zuzüglich eines pauschalierten Anteils am Gesamtsozialversicherungsbeitrag. Der Zuschuss beträgt maximal EUR 247. Fahrtkosten können zudem gefördert werden.

Die jeweilige Kammer stellt über die erfolgreich durchgeführte Einstiegsqualifizierung ein Zertifikat aus.

Anträge stellen Sie bei der für Ihren Betrieb zuständigen Agentur für Arbeit.

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