Förderprogramm

Förderung im Rahmen von „EhAP Plus – Eingliederung hilft gegen Ausgrenzung der am stärksten benachteiligten Personen“

Förderprogramm aktiv, Antragstellung nicht mehr möglich

Förderart:
Zuschuss
Förderbereich:
Gesundheit & Soziales
Fördergebiet:
bundesweit
Förderberechtigte:
Bildungseinrichtung, Forschungseinrichtung, Öffentliche Einrichtung, Kommune, Verband/Vereinigung, Unternehmen
Fördergeber:

Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS)

Ansprechpunkt:

Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See (KBS)

Fachbereich ESF

Knappschaftsplatz 1

03046 Cottbus

Weiterführende Links:
Die Bundesregierung – Informationen zum Förderprogramm „EhAP Plus“ Die Bundesregierung Förderportal Z-EU-S

Kurzzusammenfassung

Kurztext

Wenn Sie die Lebenssituation und soziale Eingliederung von benachteiligten Personen verbessern möchten, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Volltext

Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) unterstützt Sie bei Ihren Aktivitäten für benachteiligte Personen, die besonders von Armut und sozialer Ausgrenzung bedroht sind.

Gefördert werden Maßnahmen zu 3 Einzelzielen:

  • Einzelziel 1: Ansprache, Beratung und Begleitung von besonders benachteiligten neuzugewanderten Unionsbürgerinnen und Unionsbürgern und deren Kindern unter 18 Jahren sowie Angehörigen von Minderheiten (beispielsweise marginalisierte Gemeinschaften wie etwa Roma) zu weiterführenden Hilfsangeboten.
  • Einzelziel 2: Ansprache, Beratung und Begleitung von wohnungslosen oder von Wohnungslosigkeit bedrohten Personen und deren Kindern unter 18 Jahren zu weiterführenden Hilfsangeboten.
  • Einzelziel 3: Sensibilisierung und interkulturelle Schulung insbesondere von Mitarbeitenden öffentlicher Verwaltungen, Einrichtungen des regulären Hilfesystems sowie Trägerinstitutionen der sozialen Arbeit vor Ort bezogen auf die Lebenslagen und Bedürfnisse der Zielgruppen sowie zu den Themen Antiziganismus und Antidiskriminierung.

Sie erhalten die Förderung als Zuschuss für einen Zeitraum von 4 Jahren. Sie können mit Ihrem Vorhaben frühestens am 01.12.2024 beginnen und es spätestens am 31.12.2028 beenden.

Die Höhe des Zuschusses beträgt grundsätzlich aus Mitteln

  • des ESF Plus maximal 90 Prozent der förderfähigen Kosten und
  • des Bundes maximal 5 Prozent der förderfähigen Kosten.

Für den gesamten Förderzeitraum über 4 Jahre dürfen die Mittel den Höchstbetrag von 2.500.000 EUR nicht überschreiten und Ihre zuwendungsfähigen projektbezogenen Gesamtausgaben müssen bei Antragstellung mindestens 500.000 EUR betragen.

Sie müssen mindestens 5 Prozent der zuwendungsfähigen Gesamtausgaben durch Eigen- und/oder Drittmittel erbringen.

Das Verfahren ist zweistufig. In der 1. Stufe reichen Sie Ihre Interessenbekundung elektronisch ein. Bewilligungsstelle ist die Deutsche Rentenversicherung, Knappschaft-Bahn-See (KBS).

Im gesamten Förderzeitraum sind mehrere Aufrufe zur Einreichung einer Interessenbekundung und einem daran anschließenden Antragsverfahren geplant.

Service
Service

Wie können wir Ihnen helfen?