Förderprogramm

Förderung von Nachwuchsgruppen im Bereich der Sozialpolitikforschung (FIS)

Förderart:
Zuschuss
Förderbereich:
Forschung & Innovation (themenspezifisch)
Fördergebiet:
bundesweit
Förderberechtigte:
Forschungseinrichtung, Hochschule
Fördergeber:

Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS)

Ansprechpunkt:

Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See (KBS)

Fachstelle für Fördermittel des Bundes – Fachbereich Bund

Albert-Einstein-Straße 47

Einsteinhaus (Haus D)

02977 Hoyerswerda

Tel: +49 3571 47602-93 (Anrufzeiten: Montag bis Donnerstag 08:00 – 16:00 Uhr, Freitag 08:00 – 14:00 Uhr)

Fax: +49 234 97838-80183

Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See (KBS) (externer Link)

Weiterführende Links:
Information zum FIS-Förderverfahren (externer Link) Meldung zur Bekanntmachung (externer Link) Förderportal BMAS (externer Link)

Kurzzusammenfassung

Kurztext

Leiten Sie Ihre eigene Forschungsgruppe im Bereich der Sozialpolitik? Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales fördert Sie mit bis zu 400.000 EUR jährlich. Informieren Sie sich jetzt über alle Voraussetzungen und Fristen für Ihren Antrag.

Volltext

Sie sind eine Nachwuchswissenschaftlerin oder ein Nachwuchswissenschaftler? Sie möchten sich im Bereich der Sozialpolitikforschung etablieren? Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) unterstützt Sie dabei. Die Förderung erfolgt im Rahmen des Fördernetzwerks Interdisziplinäre Sozialpolitikforschung (FIS). Ziel ist es, herausragenden Nachwuchswissenschaftlerinnen und Nachwuchswissenschaftlern die Möglichkeit zu geben, sich für eine Hochschulprofessur zu qualifizieren.

Sie forschen eigenverantwortlich über einen Zeitraum von bis zu 5 Jahren zu aktuellen sozialpolitischen Themen. Mögliche Schwerpunkte sind die Vermögensverteilung, soziale Dienste, Arbeiten im Alter oder die Auswirkung der Hybridisierung von Geschäftsmodellen in der Industrie. Das Programm fördert Vorhaben in verschiedenen Fachrichtungen. Dazu gehören Wirtschaftswissenschaften, Rechtswissenschaften, Soziologie, Sozialethik, Politikwissenschaft und Geschichtswissenschaft.

Sie können Mittel für Ihre eigene Postdoc-Stelle erhalten. Zusätzlich werden bis zu 3 Stellen für Promovierende gefördert. Sie erforschen damit komplexe sozialpolitische Fragen interdisziplinär. Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales übernimmt Ihre Personalausgaben, Honorarausgaben, Investitionen sowie Ausgaben für Publikationen. Sie erhalten zudem eine Verwaltungsausgabenpauschale in Höhe von 20 % der direkt förderfähigen Personalausgaben. Sie erhalten einen Zuschuss von bis zu 400.000 EUR jährlich je Nachwuchsgruppe. Nachwuchsgruppen können grundsätzlich für einen Zeitraum von bis zu 5 Jahren gefördert werden. Forschungsprojekte können grundsätzlich für einen Zeitraum von bis zu 3 Jahren gefördert werden. 

Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales legt Wert auf innovative Methoden. Auch der Dialog zwischen Wissenschaft und Praxis ist wichtig. Als Teil des Fördernetzwerks Interdisziplinäre Sozialpolitikforschung (FIS) tauschen Sie sich aktiv mit anderen Forschenden aus.

Zusatzinfos 

Verfahrensablauf

Sie können die Förderung in einem zweistufigen Verfahren beantragen:

1. Stufe:

  • Interessenbekundung: Sie reichen Ihr Konzept elektronisch über das Förderportal BMAS (siehe weiterführende Links) ein.
  • Bewertung: Ihre Einreichung wird zunächst auf Eignung und Plausibilität geprüft.

2. Stufe:

  • Aufforderung: Bei positiver Bewertung werden Sie voraussichtlich bis zum 01.06.2026 aufgefordert, einen förmlichen Antrag zu stellen.
  • Antragstellung: Sie übermitteln den detaillierten Antrag ebenfalls über das Förderportal des BMAS (siehe weiterführende Links).
  • Fachliche Bewertung: Zwei externe Fachgutachter und der unabhängige wissenschaftliche Beirat des BMAS-Fördernetzwerks Interdisziplinäre Sozialpolitikforschung (FIS-Beirat) prüfen Ihren förmlichen Antrag.
  • Bescheid: Die Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See (DRV KBS) prüft Ihren Antrag administrativ. Danach erhalten Sie einen schriftlichen Bescheid.

Fristen

Es können nur Interessenbekundungen berücksichtigt werden, die bis spätestens zum 06.05.2026, 15:59 Uhr eingereicht wurden.

Eine Einreichung des förmlichen Antrags (nur nach Aufforderung) ist bis zum 13.07.2026, 15:59 Uhr möglich.

rechtliche Voraussetzungen

  • Sie sind eine öffentliche oder private Hochschule oder eine außeruniversitäre Forschungsinstitution in Deutschland.
  • Sie kooperieren als außeruniversitäre Forschungsinstitution mit Hochschulen.
  • Die Gruppenleitung hat eine herausragende Promotion, eine Postdoc-Phase, anspruchsvolle Veröffentlichungen und Forschungserfahrung.
  • Sie sichern die Gesamtfinanzierung und erbringen in der Regel mindestens 10 % Eigenbeteiligung.
  • Sie trennen wirtschaftliche und nichtwirtschaftliche Tätigkeiten eindeutig voneinander.

Ausschlussgründe:

Sie erhalten keine Förderung, wenn Ihr Vorhaben nicht den fachlichen Zielen der Richtlinie entspricht. Themen ohne direkten Bezug zu sozialpolitischen oder sozialrechtlichen Fragen sind ausgeschlossen. Rein fachspezifische Vorhaben ohne interdisziplinären Ansatz erfüllen die Voraussetzungen nicht. Auch Vorhaben ohne Bezug zu den Schwerpunkten in Kapitel 5.1 der Richtlinie werden in der Regel abgelehnt.

Es gilt das Besserstellungsverbot (im Rahmen der Zuwendung finanziertes Personal darf nicht bessergestellt werden als vergleichbare Tarifbeschäftigte im öffentlichen Dienst).

weitere Informationen

Erforderliche Unterlagen

Bitte reichen Sie Ihre Unterlagen in der jeweiligen Stufe ein:

Stufe 1: Interessenbekundung

  • Vorhabenkonzept (nutzen Sie hierfür die entsprechende Mustervorlage im Förderportal des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS) (siehe weiterführende Links)).
  • Nachweis, dass Ihre Institution vertretungsberechtigt ist.
  • Ausgabenplan und Finanzierungsplan.
  • Gegebenenfalls Absichtserklärungen von Partnern für die Kooperation.

Stufe 2: Förmlicher Antrag (nur nach Aufforderung)

  • Förmlicher Förderantrag nach Vorgabe des elektronischen Formulars im Förderportal des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS) (siehe weiterführende Links).
  • Bei eingeworbenen Drittmitteln: Nachweis über Drittmittel (zum Beispiel durch eine Absichtserklärung oder Vereinbarung mit Dritten).
  • Bei bereits laufenden thematisch verwandten öffentlich geförderten Projekten: Abgrenzungsnachweise zur Darstellung der organisatorischen und finanziellen Trennung.

Rechtsgrundlage

Richtlinie

Richtlinie zur Förderung der Forschung und Lehre im Bereich der Sozialpolitik
vom: 06.11.2025
Bundesministerium für Arbeit und Soziales
BAnz AT 19.11.2025 B2

Weblink zur Förderrichtlinie

Aufruf zur Einreichung von Interessenbekundungen zur Einrichtung von - 1. Nachwuchsgruppen und 2. Forschungsprojekten zur zeitgeschichtlichen Forschung als Fortschreibung der „Geschichte der Sozialpolitik in Deutschland seit 1945“ im Rahmen des „Fördernetzwerks Interdisziplinäre Sozialpolitikforschung“ (FIS)
vom: 23.03.2026
Bundesministerium für Arbeit und Soziales

Weblink zur Förderbekanntmachung (PDF, barrierefrei)

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