Förderprogramm

Förderung der Forschung und Lehre im Bereich der Sozialpolitik

Förderart:
Zuschuss
Förderbereich:
Forschung & Innovation (themenspezifisch)
Fördergebiet:
bundesweit
Förderberechtigte:
Forschungseinrichtung, Hochschule, Öffentliche Einrichtung, Verband/Vereinigung
Fördergeber:

Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS)

Ansprechpunkt:

Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See (KBS)

Fachstelle für Fördermittel des Bundes – Fachbereich Bund

Albert-Einstein-Straße 47

Einsteinhaus (Haus D)

02977 Hoyerswerda

Tel: +49 3571 47602-93 (Anrufzeiten: Montag bis Donnerstag 08:00 – 16:00 Uhr, Freitag 08:00 – 14:00 Uhr)

Fax: +49 234 97838-80183

Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See (KBS) (externer Link)

Weiterführende Links:
Fördernetzwerk Interdisziplinäre Sozialpolitikforschung (FIS) – Laufende Bekanntmachungen (externer Link)

Kurzzusammenfassung

Kurztext

Wenn Sie im Bereich der Sozialpolitik ein interdisziplinäres Forschungsvorhaben umsetzen möchten, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Volltext

Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) unterstützt Sie bei Forschungsvorhaben zur Sozialpolitik. Gefördert werden interdisziplinäre Projekte aus der Wirtschafts- und Rechtswissenschaft, Soziologie, Sozialethik, Politik- und Geschichtswissenschaft.

Sie bekommen den Zuschuss für Einzel- oder Verbundprojekte, Promotionen und Stiftungsprofessuren zu den folgenden Themen. Das BMAS veröffentlicht verschiedene Förderbekanntmachungen zu einzelnen Förderbereichen.

Für den Antrag durchlaufen Sie ein zweistufiges Verfahren. In der ersten Stufe reichen Sie eine Projektskizze/Interessenbekundung zu festgesetzten Terminen bei der Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See (Fachstelle für Fördermittel des Bundes - Fachbereich Bund) ein, die für das BMAS die administrative Abwicklung des Förderprogramms übernommen hat.

Zusatzinfos 

Fristen

Interessenbekundungen und Förderanträge können nach Veröffentlichung einer Förderbekanntmachung durch das BMAS eingereicht werden.

rechtliche Voraussetzungen

Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft:

Zuwendungsempfänger können ausschließlich Einrichtungen für Forschung und Wissensverbreitung oder Forschungsinfrastruktur sein.

Sie müssen

  • eine Projektleiterin oder einen Projektleiter mit einschlägiger Expertise einsetzen,
  • in Ihren Förderantrag einen Finanzierungsplan aufnehmen, der die Finanzierung über die gesamte Projektlaufzeit darstellt,
  • mit Ihren Partnern in einem Verbundprojekt eine gemeinschaftliche Projektskizze einreichen und Ihre Zusammenarbeit in einer schriftlichen Kooperationsvereinbarung regeln.

Die Gesamtfinanzierung des Vorhabens muss sichergestellt sein. Ein entsprechender Nachweis ist zu erbringen.Grundsätzlich sollen mindestens 10 Prozent der zuwendungsfähigen Gesamtausgaben beziehungsweise -kosten als Eigenbeteiligung aufgebracht werden.

Rechtsgrundlage

Richtlinie

Richtlinie zur Förderung der Forschung und Lehre im Bereich der Sozialpolitik
vom: 06.11.2025
Bundesministerium für Arbeit und Soziales
BAnz AT 19.11.2025 B2

Interessenbekundungen und Förderanträge können nach Veröffentlichung einer Förderbekanntmachung durch das BMAS eingereicht werden.

Weblink zur Förderrichtlinie

Service
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