Förderprogramm

Förderung der Forschung und Lehre im Bereich der Sozialpolitik

Förderart:
Zuschuss
Förderbereich:
Forschung & Innovation (themenspezifisch)
Fördergebiet:
bundesweit
Förderberechtigte:
Forschungseinrichtung, Hochschule, Öffentliche Einrichtung, Verband/Vereinigung
Fördergeber:

Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS)

Ansprechpunkt:

Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See (KBS)

Fachstelle für Fördermittel des Bundes – Fachbereich Bund

Albert-Einstein-Straße 47

Einsteinhaus (Haus D)

02977 Hoyerswerda

Tel: +49 3571 47602-93 (Anrufzeiten: Montag bis Donnerstag 08:00 – 16:00 Uhr, Freitag 08:00 – 14:00 Uhr)

Fax: +49 234 97838-80183

Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See (KBS) (externer Link)

Weiterführende Links:
BMAS – Fördernetzwerk Interdisziplinäre Sozialpolitikforschung (FIS) – Laufende Bekanntmachungen

Kurzzusammenfassung

Kurztext

Wenn Sie im Bereich der Sozialpolitik ein interdisziplinäres Forschungsvorhaben umsetzen möchten, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Volltext

Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) unterstützt Sie bei Forschungsvorhaben zur Sozialpolitik. Gefördert werden interdisziplinäre Projekte aus der Wirtschafts- und Rechtswissenschaft, Soziologie, Sozialethik, Politik- und Geschichtswissenschaft.

Sie bekommen den Zuschuss für Einzel- oder Verbundprojekte, Promotionen und Stiftungsprofessuren zu den folgenden Themen:

  • Eigenarten des deutschen Sozialstaats, auch im Vergleich zu sozialen Sicherungssystemen in anderen Ländern,
  • Herausforderungen für Arbeitsmarkt-, Ausbildungs- und Sozialsysteme durch Veränderungen in Gesellschaft und Arbeitswelt,
  • Anpassung der sozialen Sicherungssysteme an neue Herausforderungen in Gesellschaft und Arbeitswelt sowie
  • Auswirkungen von sozial- und arbeitsmarktpolitischen Reformen.

Sie erhalten

  • für Projekte in der Regel eine Anteilfinanzierung für maximal 3 Jahre,
  • für Promotionen zur Zeit der Veröffentlichung monatlich bis zu 1.150 EUR zuzüglich einer monatlichen Forschungskostenpauschale von bis zu 100,00 EUR für maximal 3 Jahre,
  • für Stiftungsprofessuren eine Anteilfinanzierung für fünf Jahre. Die höchstmögliche Fördersumme je Berufung beträgt jährlich 300.000 EUR .

Das BMAS veröffentlicht verschiedene Förderbekanntmachungen zu einzelnen Förderbereichen.

Für den Antrag durchlaufen Sie ein zweistufiges Verfahren. In der ersten Stufe reichen Sie eine Projektskizze/Interessenbekundung zu festgesetzten Terminen bei der Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See (Fachstelle für Fördermittel des Bundes - Fachbereich Bund) ein, die für das BMAS die administrative Abwicklung des Förderprogramms übernommen hat.

Zusatzinfos 

Fristen

Interessenbekundungen und Förderanträge können nach Veröffentlichung einer Förderbekanntmachung durch das BMAS eingereicht werden.

rechtliche Voraussetzungen

Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft:

Antragsberechtigt sind

  • für Projekte und Stiftungsprofessuren: juristische Personen des privaten und des öffentlichen Rechts, also freie und öffentliche Einrichtungen, Universitäten, Forschungseinrichtungen, Bildungsträger, Verbände und Körperschaften sowie
  • für Promotionen: natürliche Personen.

Sie müssen

  • eine Projektleiterin oder einen Projektleiter mit einschlägiger Expertise einsetzen,
  • in Ihren Förderantrag einen Finanzierungsplan aufnehmen, der die Finanzierung über die gesamte Projektlaufzeit darstellt,
  • mit Ihren Partnern in einem Verbundprojekt eine gemeinschaftliche Projektskizze einreichen und Ihre Zusammenarbeit in einer schriftlichen Kooperationsvereinbarung regeln.

Von der Förderung ausgeschlossen sind Antragstellerinnen und Antragsteller, über deren Vermögen ein Insolvenz-, Vergleichs-, Sequestrations- oder ein Gesamtvollstreckungsverfahren beantragt oder eröffnet worden ist.

Rechtsgrundlage

Richtlinie

Förderrichtlinie zur „Förderung der Forschung und Lehre im Bereich der Sozialpolitik“
vom: 03.05.2016
Bundesministerium für Arbeit und Soziales
BAnz AT 10.05.2016 B3

Interessenbekundungen und Förderanträge können nach Veröffentlichung einer Förderbekanntmachung durch das BMAS eingereicht werden.

Weblink zur Förderrichtlinie

Service
Service

Wie können wir Ihnen helfen?