Förderprogramm

Förderung im Rahmen des ESF Plus-Bundesprogramms „MY TURN – Frauen mit Migrationserfahrung starten durch“

Förderart:
Zuschuss
Förderbereich:
Aus- & Weiterbildung
Fördergebiet:
bundesweit
Förderberechtigte:
Bildungseinrichtung, Forschungseinrichtung, Kommune, Öffentliche Einrichtung, Unternehmen
Fördergeber:

Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS)

Ansprechpunkt:

Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See (KBS)

Fachbereich ESF

Knappschaftsplatz 1

03046 Cottbus

Weiterführende Links:
Informationen des BMAS zum Förderprogramm MY TURN (externer Link) Weitere Informationen zum Förderprogramm MY TURN (externer Link) Förderportal Z-EU-S (externer Link)

Kurzzusammenfassung

Kurztext

Wenn Sie die Arbeitsmarktintegration von Frauen mit ausländischer Staatsangehörigkeit und eigener Migrationserfahrung verbessern möchten, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Volltext

Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) unterstützt Sie bei Ihren Aktivitäten für geringqualifizierte Frauen mit Migrationserfahrung und einem erhöhten Unterstützungsbedarf zur Teilhabe am Arbeitsmarkt in Deutschland.

Ihre Maßnahmen richten sich an Frauen mit erhöhtem Unterstützungsbedarf, insbesondere an Frauen, die

  • seit 2015 nach Deutschland zugewandert sind,
  • nicht beziehungsweise nicht ausreichend von der Regelförderung der Agenturen für Arbeit und Jobcenter erreicht werden, beispielsweise auf Grund von kultur- und genderspezifischen Hürden,
  • keine oder nur geringe Praxis in der deutschen Sprache haben,
  • Bedarf an Basiskompetenzen haben und/oder
  • intensive Betreuung im Hinblick auf die Vereinbarkeit von Qualifizierung beziehungsweise beruflicher Tätigkeit und Familie benötigen.

Gefördert werden folgende Projekte:

  • Teilnehmerinnenbezogene Projekte, die unmittelbar auf die Zusammenarbeit mit Frauen mit Migrationserfahrung abzielen 
  • Übergeordnete Vernetzungsstelle, die alle Projektträger vernetzt, Informationen über beziehungsweise für die einzelnen Module vermitteln kann und über das Programm und seine Zielsetzung informiert

Sie erhalten die Förderung als Zuschuss.

Die Höhe der Förderung richtet sich nach der Region, in der Sie die Maßnahme durchführen. Für die verschiedenen Zielregionen des ESF Plus gilt:

  • Für stärker entwickelte Regionen (hierzu gehören die alten Bundesländer mit Land Berlin und Region Leipzig, ohne Regionen Lüneburg und Trier) bis zu 40 % ESF-Plus-Mittel und 50 % nationale öffentliche Mittel der förderfähigen Ausgaben,
  • für das Zielgebiet Übergangsregionen (hierzu gehören die neuen Bundesländer mit Regionen Lüneburg und Trier, ohne Land Berlin und Region Leipzig) bis zu 60 % ESF-Plus-Mittel und 30 % nationale öffentliche Mittel der förderfähigen Ausgaben.

Bitte beachten Sie auch:

  • Die Eigenbeteiligung beträgt mindestens 10 % der zuwendungsfähigen Ausgaben und kann grundsätzlich durch Eigen- und/oder Drittmittel erbracht werden.
  • Die zuwendungsfähigen projektbezogenen Gesamtausgaben müssen mindestens 200.000 EUR und höchstens 5 Millionen EUR (5.000.000 EUR) betragen.

Zusatzinfos 

Verfahrensablauf

Das Verfahren ist einstufig. Bitte reichen Sie Ihren Antrag elektronisch über das Förderportal Z-EU-S (siehe weiterführende Links) ein. Bewilligungsstelle ist die Deutsche Rentenversicherung Bund, Knappschaft-Bahn-See (KBS).

Fristen

Die zweite Förderphase wird vom 01.01.2026 bis 31.12.2028 durchgeführt.

rechtliche Voraussetzungen

Antragsberechtigt sind juristische Personen des privaten und öffentlichen Rechts, beispielsweise

  • freie und öffentliche Einrichtungen,
  • Unternehmen,
  • Kommunen,
  • Bildungsträger,
  • Forschungseinrichtungen,
  • Verbände.

 Weitere Voraussetzungen:

  • Sie beachten die Fördergrundsätze für die Bewilligung von Zuwendungen aus dem ESF Plus.
  • Sie können als Antragstellende Ihre fachlich-inhaltliche sowie administrative Eignung nachweisen.
  • Für das Wahlmodul „Lotsenstelle Kinderbetreuung“ müssen Sie als Projektträger Wirkung für den gesamten Verbund ausüben können.
  • Von der Förderung ausgeschlossen sind eine gleichzeitige Bewerbung für die teilnehmerinnenbezogenen Projekte und die Vernetzungsstelle.

weitere Informationen

Soweit nach dem 31.12.2025 einzelne Zuwendungsempfänger das Projekt nicht fortführen können, besteht bei Verbundprojekten die Möglichkeit der Fortsetzung durch einen Teilvorhabenpartner. Der Teilvorhabenpartner muss hierzu über das Internet-Portal Z-EU-S (siehe weiterführende Links) einen eigenen Antrag in elektronischer Form stellen. Der Antragsteller muss ergänzend darlegen, wie er die bisherige Arbeit des Projekts fortsetzen will.

Rechtsgrundlage

Richtlinie

Förderrichtlinie zum ESF Plus-Bundesprogramm „MY TURN – Frauen mit Migrationserfahrung starten durch“
vom: 27.04.2022
Bundesministerium für Arbeit und Soziales
BAnz AT 02.05.2022 B3

Weblink zur Förderrichtlinie

Änderung der Förderrichtlinie zum ESF Plus-Bundesprogramm „MY TURN – Frauen mit Migrationserfahrung starten durch“
vom: 02.04.2025
Bundesministerium für Arbeit und Soziales
BAnz AT 16.04.2025 B3

Weblink zur Änderungsbekanntmachung

Zweite Änderung der Förderrichtlinie zum ESF Plus-Bundesprogramm „MY TURN – Frauen mit Migrationserfahrung starten durch“
vom: 26.03.2026
Bundesministerium für Arbeit und Soziales
BAnz AT 10.04.2026 B4

Weblink zur Änderungsbekanntmachung

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