Kurztext
Wenn Sie die Arbeitsmarktintegration von Frauen mit ausländischer Staatsangehörigkeit und eigener Migrationserfahrung verbessern möchten, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Volltext
Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) unterstützt Sie bei Ihren Aktivitäten für geringqualifizierte Frauen mit Migrationserfahrung und einem erhöhten Unterstützungsbedarf zur Teilhabe am Arbeitsmarkt in Deutschland.
Ihre Maßnahmen richten sich an Frauen mit erhöhtem Unterstützungsbedarf, insbesondere an Frauen, die
- seit 2015 nach Deutschland zugewandert sind,
- nicht beziehungsweise nicht ausreichend von der Regelförderung der Agenturen für Arbeit und Jobcenter erreicht werden, beispielsweise auf Grund von kultur- und genderspezifischen Hürden,
- keine oder nur geringe Praxis in der deutschen Sprache haben,
- Bedarf an Basiskompetenzen haben und/oder
- intensive Betreuung im Hinblick auf die Vereinbarkeit von Qualifizierung beziehungsweise beruflicher Tätigkeit und Familie benötigen.
Gefördert werden folgende Projekte:
- Teilnehmerinnenbezogene Projekte, die unmittelbar auf die Zusammenarbeit mit Frauen mit Migrationserfahrung abzielen
- Übergeordnete Vernetzungsstelle, die alle Projektträger vernetzt, Informationen über beziehungsweise für die einzelnen Module vermitteln kann und über das Programm und seine Zielsetzung informiert
Sie erhalten die Förderung als Zuschuss.
Die Höhe der Förderung richtet sich nach der Region, in der Sie die Maßnahme durchführen. Für die verschiedenen Zielregionen des ESF Plus gilt:
- für stärker entwickelte Regionen (hierzu gehören die alten Bundesländer mit Land Berlin und Region Leipzig, ohne Regionen Lüneburg und Trier) bis zu 40 Prozent ESF-Plus-Mittel und 50 Prozent nationale öffentliche Mittel der förderfähigen Ausgaben,
- für das Zielgebiet Übergangsregionen (hierzu gehören die neuen Bundesländer mit Regionen Lüneburg und Trier, ohne Land Berlin und Region Leipzig) bis zu 60 Prozent ESF-Plus-Mittel und 30 Prozent nationale öffentliche Mittel der förderfähigen Ausgaben.
- Die Eigenbeteiligung beträgt mindestens 10 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben und kann grundsätzlich durch Eigen- und/oder Drittmittel erbracht werden.
- Die zuwendungsfähigen projektbezogenen Gesamtausgaben müssen mindestens 200.000 EUR und höchstens 5.000.000 EUR betragen.
Das Verfahren ist einstufig. Bitte reichen Sie Ihren Antrag elektronisch über das Förderportal Z-EU-S ein. Bewilligungsstelle ist die Deutsche Rentenversicherung Bund, Knappschaft-Bahn-See (KBS).
In der gesamten ESF-Plus-Förderperiode ist die Umsetzung in 2 Förderphasen vorgesehen.