Förderprogramm

ESF Plus Bundesprogramm – Rat geben – Ja zur Ausbildung!

Förderprogramm aktiv, Antragstellung nicht mehr möglich

Förderart:
Zuschuss
Förderbereich:
Aus- & Weiterbildung, Arbeit
Fördergebiet:
bundesweit
Förderberechtigte:
Bildungseinrichtung, Forschungseinrichtung, Kommune, Öffentliche Einrichtung, Unternehmen, Verband/Vereinigung
Fördergeber:

Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS)

Ansprechpunkt:

Deutsche Rentenversicherung Bund

Knappschaft-Bahn-See (KBS)
Fachbereich ESF

Knappschaftsplatz 1

03046 Cottbus

Tel: +49 0355 355 486-920 (Anrufzeiten: Montag bis Donnerstag 08:00 – 16:00 Uhr, Freitag 08:00 – 14:00 Uhr)

Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See (KBS) (externer Link)

Weiterführende Links:
Informationen zur Förderung „Rat geben – Ja zur Ausbildung!“ (externer Link) Förderportal Z-EU-S (externer Link)

Kurzzusammenfassung

Kurztext

Wenn Sie für eingewanderte junge Menschen Barrieren am Übergang Schule/Berufsausbildung abbauen und Unterstützung anbieten, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Volltext

Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) unterstützt Sie mit dem Modellprogramm „Rat geben – Ja zur Ausbildung!“ bei Ihren Aktivitäten dabei, Barrieren beim Zugang zur Berufsausbildung zu überwinden.

Gefördert werden Projekte in 2 Handlungsansätzen:

  • Bezugspersonen stärken: Bezugspersonen erhalten als Multiplikatorin oder Multiplikator von einer regionalen Trägerinstitution niedrigschwellige, kurzzeitige Informations-, Beratungs- und Schulungsangebote, die sie in die Lage versetzen, jungen Menschen beim Übergang Schule/Berufsausbildung Rat und Unterstützung zu geben und ihre Rolle als Bezugsperson in fördernder Weise auszufüllen und zu reflektieren.
  • Träger vernetzen: Zuwendungsempfangende werden untereinander zum Zweck des Erfahrungsaustauschs und Monitorings vernetzt und ihre Arbeit wird unterstützt.

Sie erhalten die Förderung als Zuschuss für einen Zeitraum im Modul „Bezugspersonen stärken“ von meistens 3 Jahren und im Modul „Träger vernetzen“ von mindestens 3,5 Jahren.

Die Höhe der Förderung (bis zu 90 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben) richtet sich nach der ESF-Plus-Zielregion, in der Sie die Maßnahme durchführen. Für die verschiedenen Zielregionen des ESF Plus gilt:

  • Für stärker entwickelte Regionen (hierzu gehören die alten Bundesländer mit Land Berlin und Region Leipzig, ohne Regionen Lüneburg und Trier) beträgt der Zuschuss bis zu 40 Prozent der förderfähigen Ausgaben.
  • für das Zielgebiet Übergangsregionen (hierzu gehören die neuen Bundesländer mit Regionen Lüneburg und Trier, ohne das Land Berlin und die Region Leipzig) beträgt der Zuschuss bis zu 60 Prozent der förderfähigen Ausgaben.
  • Obergrenze „Bezugspersonen stärken“: Die zuwendungsfähigen projektbezogenen Gesamtausgaben betragen grundsätzlich bis 830.000 EUR je Antrag; bei Projektverlängerung (Einmaloption) für die gesamte Förderdauer bis 31.07.2027 bis 1.150.000 EUR je Vorhaben.
  • Obergrenze „Träger vernetzen“: Die zuwendungsfähigen projektbezogenen Gesamtausgaben betragen grundsätzlich bis 3.100.000 EUR; bei Projektverlängerung für die gesamte Förderdauer bis 31.07.2027 bis 3.300.000 EUR.
  • Die nationale Kofinanzierung von mindestens 10 Prozent der zuwendungsfähigen Gesamtausgaben kann grundsätzlich durch Eigen- und/oder Drittmittel erbracht werden.

Das Verfahren ist zweistufig. In der 1. Stufe reichen Sie Ihre Interessenbekundung elektronisch ein. Bewilligungsstelle ist die Deutsche Rentenversicherung Bund, Knappschaft-Bahn-See (KBS).

Zusatzinfos 

Fristen

Die Verlängerungsanträge waren unter Berücksichtigung von Nummer 6.6 der Änderungsbekanntmachung bis zum 28.11.2025 um 13:00 Uhr, in elektronischer Form im Förderportal Z-EU-S (siehe weiterführende Links) einzureichen.

rechtliche Voraussetzungen

Antragsberechtigt sind

  • juristische Personen des privaten und öffentlichen Rechts,
  • rechtsfähige Personengesellschaften, beispielsweise
    • Kommunen,
    • Träger der freien Wohlfahrtspflege,
    • sonstige gemeinnützige Träger,
    • Vereine,
    • Verbände und
    • sonstige Dienstleister.

Weitere Voraussetzungen:

  • Sie beachten die Fördergrundsätze für die Bewilligung von Zuwendungen aus dem ESF Plus in der Förderperiode 2021 bis 2027.
  • Sie können als Antragstellerin und Antragsteller Ihre fachlich-inhaltliche sowie administrative Befähigung darlegen und stellen eine zweckentsprechende Verwendung der Zuwendung sicher.
  • Sie stimmen vorhandene Programme und Strukturen aufeinander ab und vermeiden Doppelstrukturen.
  • Von der Förderung ausgeschlossen sind Maßnahmen, die zu den Pflichtaufgaben der Antragstellenden gehören beziehungsweise für die es bereits gesetzliche oder sonstige öffentlich-rechtliche Finanzierungsregelungen gibt.

Rechtsgrundlage

Richtlinie

Förderrichtlinie zum ESF Plus Bundesprogramm „Rat geben – Ja zur Ausbildung!“
vom: 01.07.2022
Bundesministerium für Arbeit und Soziales
BAnz AT 08.07.2022 B2

Weblink zur Förderrichtlinie

Änderung der Förderrichtlinie zum ESF Plus Bundesprogramm „Rat geben – Ja zur Ausbildung!“
vom: 28.08.2025
Bundesministerium für Arbeit und Soziales
BAnz AT 08.09.2025 B3

Weblink zur 1. Änderung

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