Kurztext
Wenn Sie für eingewanderte junge Menschen Barrieren am Übergang Schule/Berufsausbildung abbauen und Unterstützung anbieten, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Volltext
Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) unterstützt Sie mit dem Modellprogramm „Rat geben – Ja zur Ausbildung!“ bei Ihren Aktivitäten dabei, Barrieren beim Zugang zur Berufsausbildung zu überwinden.
Gefördert werden Projekte in 2 Handlungsansätzen:
- Bezugspersonen stärken: Bezugspersonen erhalten als Multiplikatorin oder Multiplikator von einer regionalen Trägerinstitution niedrigschwellige, kurzzeitige Informations-, Beratungs- und Schulungsangebote, die sie in die Lage versetzen, jungen Menschen beim Übergang Schule/Berufsausbildung Rat und Unterstützung zu geben und ihre Rolle als Bezugsperson in fördernder Weise auszufüllen und zu reflektieren.
- Träger vernetzen: Zuwendungsempfangende werden untereinander zum Zweck des Erfahrungsaustauschs und Monitorings vernetzt und ihre Arbeit wird unterstützt.
Sie erhalten die Förderung als Zuschuss für einen Zeitraum im Modul „Bezugspersonen stärken“ von meistens 3 Jahren und im Modul „Träger vernetzen“ von mindestens 3,5 Jahren.
Die Höhe der Förderung (bis zu 90 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben) richtet sich nach der ESF-Plus-Zielregion, in der Sie die Maßnahme durchführen. Für die verschiedenen Zielregionen des ESF Plus gilt:
- Für stärker entwickelte Regionen (hierzu gehören die alten Bundesländer mit Land Berlin und Region Leipzig, ohne Regionen Lüneburg und Trier) beträgt der Zuschuss bis zu 40 Prozent der förderfähigen Ausgaben.
- für das Zielgebiet Übergangsregionen (hierzu gehören die neuen Bundesländer mit Regionen Lüneburg und Trier, ohne das Land Berlin und die Region Leipzig) beträgt der Zuschuss bis zu 60 Prozent der förderfähigen Ausgaben.
- Obergrenze „Bezugspersonen stärken“: Die zuwendungsfähigen projektbezogenen Gesamtausgaben betragen grundsätzlich bis 830.000 EUR je Antrag; bei Projektverlängerung (Einmaloption) für die gesamte Förderdauer bis 31.07.2027 bis 1.150.000 EUR je Vorhaben.
- Obergrenze „Träger vernetzen“: Die zuwendungsfähigen projektbezogenen Gesamtausgaben betragen grundsätzlich bis 3.100.000 EUR; bei Projektverlängerung für die gesamte Förderdauer bis 31.07.2027 bis 3.300.000 EUR.
- Die nationale Kofinanzierung von mindestens 10 Prozent der zuwendungsfähigen Gesamtausgaben kann grundsätzlich durch Eigen- und/oder Drittmittel erbracht werden.
Das Verfahren ist zweistufig. In der 1. Stufe reichen Sie Ihre Interessenbekundung elektronisch ein. Bewilligungsstelle ist die Deutsche Rentenversicherung Bund, Knappschaft-Bahn-See (KBS).